Hallo Joachim. Ich versuche nur, die Eingangsfrage so einfach wie möglich zu beantworten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Einhandmesser bei einer Personenkontrolle nicht sichergestellt wird, ist sehr gering. Dazu gibt es auch noch weitergehende rechtliche Möglichkeiten (z.B. Gefahrenabwehr). Ich sehe aber keinen Grund, dass weiter zu diskutieren, hilft dem Fragesteller nicht wirklich.