laser, ir-laser und licht

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 4.475 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Februar 2014 um 08:29) ist von jnievele.

  • Softairs ab 14 müssen unter 0,5J sein und sind somit Spielzeug. Ich finde schon das man von nem 14 Jährigen erwarten kann das er liest was auf der packung steht...

    Einmal editiert, zuletzt von Greedo1911 (4. Februar 2014 um 12:53) aus folgendem Grund: Das wusste ich nicht, Danke Pupsnase.

  • Nee, Softair unter 0,5 Joule haben vom WaffG her gar keine Altersgrenze.
    Die 14 Jahre kommen von den Händlern und haben keine Gesetzliche Begründung.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich finde schon das man von nem 14 Jährigen erwarten kann das er liest was auf der packung steht...


    Nö. Kannst du nicht. Das kannst du ja nicht mal von erwachsenen, wie die ein oder andere Frage hier im Forum oder div. Händler immer wieder gerne unter Beweis stellen.

    Was ich damit sagen will - Ich denke, dass es im Eifer des Gefechts, gerade wenn man gerade ziemlich unter Strom steht (Geil - Meine erste Wumme), gerne das Gesetz vergisst oder vergessen will. Nach dem Motto - Der Laden verkauft das, wie illegal kanns schon sein. Ich weiß z.b. von Läden, die sowohl Lampen als auch deren Halterungen verkaufen, aber mit Hinweis auf geltendes Recht darauf aufmerksam machen, dass beides nicht in einer Bestellung verschickt werden kann. Die wissen also alle ziemlich genau was sie machen.
    Ein Händler in Ösiland hat z.b. für deutsche Kunden gar nicht erst die Möglichkeit, entsprechende Gerätschaften zu ordern.

    Denke dass es da ist wie mit vielem: Verbotene Früchte schmecken am besten - Wären die LAM's legal, würde sich die hälfte der Kiddys dafür nicht mehr interessieren. Und mit wachsendem Wissen werden die Teile eh uninteressant - Deutschüsse kann ich auch ohne LAM gut setzten.

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Nee, Softair unter 0,5 Joule haben vom WaffG her gar keine Altersgrenze.
    Die 14 Jahre kommen von den Händlern und haben keine Gesetzliche Begründung.


    Joachim


    Ja, das hat keinerlei gesetzliche Grundlage. Das haben sich die Händler unter der Ägide des VdB (Verband der Büchsenmacher) selbst auferlegt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-


  • Mahlzeit!
    Ich an deiner stelle würde die Finger davon lassen!
    Habe mir vor einiger Zeit mal über eBay eine Taktiklampe mit eingebautem Laserpointer aus den USA bestellt!
    Laut Sendungsverfolgung ging das Paket recht schnell in den Versand und kam auch hier in Deutschland an (bis zum Frankfurter Zoll).
    Ab da stand die Sendungsverfolgung still!
    Bis ich dann ca. 3-4 Wochen später einen großen grün-weißen Bus mit der Aufschrifft "Polizei" vor der Tür stehen hatte.

    Zwei Beamte vom BKA und zwei Uniformierte standen mit einem Durchsuchungsbefehl wegen verdacht auf illegalen Waffenbesitz vor meiner Tür und durchsuchten meine Wohnung!
    Haben natürlich nichts gefunden!

    Musste dann aber eine Geldstrafe wegen illegaler Einfuhr in die BRD bezahlen (350€).

    Würde es mir an deiner Stelle also gut überlegen und glaube auch nicht das es bei Soldaten anders ist!
    Warum auch?
    Ausser du bist beim USMC?! Dann sieht das warscheinlich wieder anders aus! ;^)

    http://www.youtube.com/watch?v=ua-8RbaCJZA
    http://www.pyramydair.com/s/a/Walther_Ni…inny_Mount/1717

    Man sollte schon sehr darauf achten wem man sein Schwert leiht, man könnte es unversehens in die Rippen gesteckt zurückbekommen!!!
    DEE BO YouTube Channel
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    2 Mal editiert, zuletzt von deebo82 (4. Februar 2014 um 21:23)

  • Ja, das hat keinerlei gesetzliche Grundlage. Das haben sich die Händler unter der Ägide des VdB (Verband der Büchsenmacher) selbst auferlegt.

    Jein - die Begründung liegt im BGB. Bei 14-Jährigen kann man davon ausgehen das sie im Rahmen eines normalen Taschengeldbetrages geschäftsfähig sind - https://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

    Eigentlich würde er sogar ab 7 gelten, die Händler haben das Alter freiwillig verdoppelt wil so deutlich weniger Ärger mit Kindern zu befürchten ist die mit Softairs auf der Straße rumrennen.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer