P99 von Vorbesitzer misshandelt, noch sicher?

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 7.590 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Januar 2014 um 15:22) ist von HWJunkie.

  • Hauptsache ihr alle wisst, dass ich es verstehe :o)

    Hier steht die ganze Geschichte öffentlich und wenn die Freunde und Helfer das lesen ist es einfach "besser" das auf dem eigentlich "richtigen" Weg zu machen.,

    Ich glaube es wird keine Probleme geben und werde davon auch ausgehen das es die nicht geben wird.

    Ich werde die Waffe auch nicht komplett vorzeigen sondern Schlitten, Magazin, Feder etc alles zu hause lassen un in einem verschlossenen Behälter transportieren...

    Halte euch auf dem Laufenden.

  • Zumal ich nicht weiß ob man das als bearbeiten zählen darf weil wenn man diesen Bolzen oder was auch immer raus bekommt so denke ich wären die PTB auflagen nicht erfüllt da der Lauf ja nicht trennbar sein darf.

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • Es ist noch nicht geklärt ob sie Illegal ist. Denn es wurde ja nur versucht den Lauf auszubauen und das ist nicht gelungen.


    Ich weiss nicht ob Du das mitbekommen hast, habs hier geschrieben.
    Mir wurde vorigen Herbst eine Hausdurchsuchung gemacht und die Polizisten schauten sich jede Waffe genau an.
    Jetzt möchte ich nicht wissen was passiert wäre, hätten die da irgendwelche ungewöhnlichen Bearbeitungsspuren entdeckt.

    Leute, ich meine es ja nur gut.

  • Klar ist man vorsichtig. Aber man könnte auch sagen sie ist mir unglücklich hingefallen. Das müssen die ja erstmal beweisen.

    Wenn das nämlich nach der Meinung der Polizisten geht ist das immer anders
    "Schau mal die Brünierung ist abgegriffen da hat bestimmt jemand rumgeschliffen" :wogaga:

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • bin immer wieder erstaunt wie überdurchschnittlich die Berufsgruppen der Juristen und Blockwarte im Forum vertreten sind

    1stDARKMAN

    AIR: HW 100 Fsb; Anschütz SuperAir 2001
    CO2: Airmagnum 850 Hunter; Walther Nighthawk
    Wbk: Glock 22; Savage Mark II; Hera AR 15; Savage 110; Fabarm sdass 12/76
    SC-Wernsdorf ; BDS

  • Also ich sehe da kein Problem mit dem Teil zur Polizei zu gehen, mithilfe des DHL Auslieferungsbeleges und der Konversazion zw. Käufer und Verkäufer. Da wird nimand wegen den Besitz der illegalen Waffe festgenommen. So eine Schwarzseherei ist ja furchtbar, nun weiß ich auch warum die meinsten SSW Besitzer nicht für ihr Recht kämpfen wollen gegen Frau Malström.

    Ich hätte das ding gleich am selben Tag zu Polizei gebracht, vorher Tel vereinbahrt das ganze und gut, Protokoll bla bla und im endefekt, wenn festgestellt wird das die Kniffte illegal ist, ist der Kaufvertrag eh nichtig und ich bekomme meine Kohle wieder. (jedenfals auf den Papier)

    Meine persöhnliche Meinung kann auf der nächsten Seite schon anders ausfallen!

    MfG Nico

    Einmal editiert, zuletzt von motionbär (13. Januar 2014 um 16:44)

  • Warum Polizei? Wegen so nem Mückenschiss!
    Geld zurück verlangen,platt kloppen in die Restmülltonne und fertig.
    Jede Wette der überweist das Geld zurück und ist mit dem zerstören einverstanden.Warum jetzt irgend nen jungen Kerl bei der Polizei hinhängen!

  • Aus meiner Sicht der dinge kann es auch sehr gut sein, das der Verkäufer tatsächlich versucht hatte sie zu manipulieren und sie so an einen ahnungslosen Käufer loswerden wollte. Wenn er sich dessen nicht bewusst war, hilft ihm das aber trotzdem nicht, denn (und das hat jeder irgendwo in seinem Leben gehabt): Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Wenn er es wirklich net wusste, tja pech gehabt und auf Gnade vom Richter hoffen.

    War er sich dessen aber vollkommen bewusst was er da tut, verdient er auch die Quittung dafür!

    Ich würde daher die Polizei anrufen und nach Klärung das Teil sofort hinbringen und Anzeige erstatten.

  • Leute,wir reden hier über ein Plastikgriffstück wo ne Bohrung bissl vermurkst ist! Der hat nix am lauf oder Verschluss gebastelt!
    Geld zurück,Tonne auf,Fertsch!!!

  • So...

    Waffenhändler meines Vertrauens befragt: Kein Problem, soll sagen wäre hingefallen so lange nix am Lauf gebohrt ist etc.

    Polizei: Kann es nicht beurteilen müsste zur Behörde in der nächsten Großstadt die auch für Waffenzulassungen zuständig ist, die könnten das genau sagen. Aber lt Sicht der Polizei vor Ort so nicht illegal ABER Zweifel an der Haltbarkeit der Knifte. Tips der Freunde in grün: Zurück und Geld wieder verlangen...

  • Das sind keine Bolzen die man austreiben kann.
    Es handelt sich um "fake Bolzen" die mit dem Lauf aus ein Teil bestehen.
    Also definitiv unmöglich die "Bolzen" zu entfernen!

    Wenn der Zustand also nicht zu der Beschreibung passt dann zurückschicken und fertig..

    Es ist eine gebrauchte Schreckschusspistole mit gebrauchsspuren. Vermutlich mal runtergefallen oder ähnliches.

    Aber zu diskutieren ob es sich um eine Illegale Waffe handelt ist schon amüsant :D

  • Es handelt sich um "fake Bolzen" die mit dem Lauf aus ein Teil bestehen.
    Also definitiv unmöglich die "Bolzen" zu entfernen!


    Nein, diese Bolzen sind nachträglich reingekommen.
    Aber sie sitzen in nicht durchgehenden Sacklöchern und sind deshalb tatsächlich nicht austreibbar.

    Vermutlich hat sie genau deshalb jemand versucht so weit "auszugraben", um sie packen zu können.
    Sind aber vermutlich erstens geriffelt und zweitens geklebt, weswegen das wohl auch nicht so einfach ging und der Vorbesitzer sich von dem Projekt trennte.


    Stefan

  • So es wird lustig...

    Kaufer besteht darauf das er seine Seite des Vertrages eingehalten hat weil er mir die Waffe ja geliefert hat, nun will er es (mit Zeugen) so drehen das ich an der Waffe mit der Zange was gemacht habe und es wegen Privatverkauf ja eh immer n Restriso gebe und Rückgabe wäre ja von vornerein ausgeschlossen gewesen.

    Meine Infos, das er ja zugegeben habt, das die Schäden vom Vorbesitzer (die Waffe stammt also aus 2ter Hand) stammen sind anscheinend auch egal, es wird immer nur von "Schönheitsfehlern" gesprochen.

    Die Waffe hätte / würde doch funktionieren.

    Meinen Hinweis das die Polizei vor Ort nicht weis ob noch erlaubt und davon abrät sie wegen Stabilitätsbedenken zu benutzen zählen anscheinend nicht.

    Er sagt ICH muss ja beweisen das die Waffe so beschädigt bei mir angekommen ist und da ich selber "Hand angelegt" hätte, hätte sich eh alles erledigt (ich habe nie gesagt was gemacht zu haben ausser den Schlitten zur Reinigung abgenommen zu haben)

    Naja polizei sagte mir bei der Frage ob erlaubt das es wohl nicht zu einer Betrugsanzeige reicht, werde es dennoch mit allen Unterlagen versuchen.

    Das mir die Waffe ohne Alternachweis zugeschickt wurde, habe ich glaub ich noch net erwähnt oder?