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Fakt ist - wenn ich als Käufer etwas dadurch so günstig bekomme, dann will ich es auch haben. Egal warum.
Es gibt darüber auch Gerichtsurteile die das bestätigen.
Es ist egal ob die Auktion von dir abgebrochen wird oder ob sie durch einen Serverfehler "zu früh endet". Ein Rechtskräftiger Kaufvertrag ist zustandegekommen.Man kann da nur auf Kulanz der Vertragspartei hoffen.
Egun haftet im übrigen dann nicht für Verlustausfall des Verkäufers - steht auch so in den AGB.Auktionen sind wie Aktien, Risikogeschäfte
Allerdings könnte man noch sagen dass man die Auktion für eine gewisse Laufzeit (zum Beispiel 14 Tage) eingestellt hat, diese Laufzeit wurde durch nicht-Erreichbarkeit des Servers nicht erreicht.
Das wäre in etwa so wie wenn der Auktionator mitten in der Auktion veschwindet, und fünf Minuten vor Schluss kommt er wieder. Meiner Meinung nach ist das eine nicht erbrachte Leistung. Allerdings bin ich kein Jurist.