EGUN Ausfall

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 4.001 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2014 um 21:08) ist von jollyhoker.

  • ....

    Fakt ist - wenn ich als Käufer etwas dadurch so günstig bekomme, dann will ich es auch haben. Egal warum.
    Es gibt darüber auch Gerichtsurteile die das bestätigen.
    Es ist egal ob die Auktion von dir abgebrochen wird oder ob sie durch einen Serverfehler "zu früh endet". Ein Rechtskräftiger Kaufvertrag ist zustandegekommen.

    Man kann da nur auf Kulanz der Vertragspartei hoffen.
    Egun haftet im übrigen dann nicht für Verlustausfall des Verkäufers - steht auch so in den AGB.

    Auktionen sind wie Aktien, Risikogeschäfte ;)

    Allerdings könnte man noch sagen dass man die Auktion für eine gewisse Laufzeit (zum Beispiel 14 Tage) eingestellt hat, diese Laufzeit wurde durch nicht-Erreichbarkeit des Servers nicht erreicht.
    Das wäre in etwa so wie wenn der Auktionator mitten in der Auktion veschwindet, und fünf Minuten vor Schluss kommt er wieder. Meiner Meinung nach ist das eine nicht erbrachte Leistung. Allerdings bin ich kein Jurist.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Gibt es bei EGun eigentlich die Mindestpreis-Funktion wie bei EBAY auch ?

    Das wäre ja eine Sache, mit der man bei hochwertigen Waffen so etwas entgegen setzen könnte.

    Aber so wie das hier auch genannt wurde sehe ich das auch. Da die letzten Sekunden das höchste Gebot bringen, wurde mir vom Server oder EGun, wen immer man da zur Verantwortung ziehen möchte, diese Möglichkeit nicht zur Verfügung gestellt, obwohl ich bis DAHIN bezahlt habe dafür. Es sollte klar sein, dass man im Grunde nur für diese letzte Minute die Gebühren entrichtet, die 14 Tage vorher sind nur Geplänkel.

  • Man könnte als Anbieter im Text einen Passus einbauen, dass die Auktion
    nur gültig ist, wenn der Server bis zum Ende erreichbar ist. Wer damit nicht
    einverstanden ist, soll nicht bieten. Hätte das Gültigkeit?

    Gruß Klaus

  • Hallo,

    das Problem ist doch auch als Kunde einen Ausfall zu bemerken.
    Man ist ja nicht immer Online wenn etwas zuende ist.

    Der Käufer freut sich ja, der wird einem nicht sagen das da eGun 5min nicht ging.

    Im Grunde müsste die Software alles sperren was da ausgelaufen wäre und dann dem Kunden also mir überlassen ob ich neu einstellen oder zu dem Preis verkaufen will.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • ist dann nur die Frage, wie die Software/der Server selber erkennen soll ob er erreichbar ist ...

  • ....Es ist egal ob die Auktion von dir abgebrochen wird oder ob sie durch einen Serverfehler "zu früh endet". Ein Rechtskräftiger Kaufvertrag ist zustandegekommen....Auktionen sind wie Aktien, Risikogeschäfte....

    Seh´ ich auch so, zumindest so ähnlich. Wenn ich in den AGB´s von eGun nachschaue, dann lese ich:


    "Systemverfügbarkeit

    eGun wird vom Rechenzentrum eines bekannten und bewährten Internetproviders bereitgestellt, der eine fast 100 prozentige Verfügbarkeit und Leistung garantiert. eGun kann für Serverausfälle des Providers und eventuell entgangene Gewinne, durch z.B. abgelaufene Auktionen, nicht haftbar gemacht werden. Bei Datenverlust oder Systemausfall haftet eGun nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Höhe des Schadenersatzes kann nicht mehr als die fällige Gebühr der entsprechenden Auktion betragen. Schadenersatzansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen."

    was für mich soviel heißt, dass ich Pech hatte, wenn der Server z.B. wegen eines technischen Defektes abschmiert, denn ich habe ja bei Anmeldung bei eGun diese AGB´s akzeptiert und "mit einem Häkchen" zugestimmt...

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (2. Januar 2014 um 19:51)

  • Komischerweise finden diese Abstürze aber immer zu den gleichen Zeiten statt, zum Beispiel Sonntags...da kann man schon fast die Uhr danach stellen. Das ist meiner Meinung nach dann schon fahrlässig bzw. nach einiger Zeit kann man da auch von Vorsatz ausgehen.

    Ich glaube die verstehen nicht dass die dadurch auch auf Geld verzichten, denn die werden ja zusätzlich zu den Einstellgebühren auch prozentual am Erlös beteiligt.

    Und wenn AGBs gegen geltendes Recht verstoßen sind die entsprechenden Passagen nichtig, ohne das der restliche Vertrag an Gültigkeit verliert. Mit den AGBs kann man sich nicht aus allem rausreden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Bitte nicht alles durcheinander werfen.

    Es kommen hier 2 Verträge zustande, der erste zwischen
    dem Anbieter und eGun. Für diesen Vertrag gelten die AGB
    von eGun uneingeschränkt.
    Der 2. Vertrag kommt zwischen den Anbieter und dem Käufer
    zustande.
    Die AGBs von eGun sind nicht unmittelbarer Bestandteil dieses
    Vertrages! Allerdings werden Regelungen über das Zustande-
    kommen dieses Vertrages ggfs. aus den AGB von eGun ab-
    geleitet. Anderslautende Vertragsbedingungen in der jeweiligen
    Auktion gehen den AGBs aber vor.
    Der Ausschluss von Schadenersatz aus dem 1. Vertrag sagt aber
    rein gar nichts über das Zustandekommen des 2. Vertrages aus!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hier wird viel theoretisiert. Solange nicht einer klagt und es wird ein Grundsatzurteil gefällt ist das alles nichts ausser heiße Luft.

    Tatsache ist das die Sonntäglichen Ausfälle die germi beschreibt doch altbekannte Probleme sind. Wer hoch pokert kann tief fallen. Wer also für einen Artikel eine Summe X haben will, aber ihn ab 1 Euro einstellt und auch noch Sonntags auslaufen lässt um auch noch den letzten Cent aus den Bietern zu quetschen, kann Pech haben. Klingt vielleicht hart, ist aber vollkommen wertungsfrei gegenüber jedem der eGun nutzt. Dafür sind Auktionen ja da. Aber eben nicht ohne Risiko. Zur Minimierung des Risikos gibts Startgebote, Sofort Kaufen und bei eBay Mindestgebote.

    Probleme gabs auch schon vor einer Weile bei eBay, nannte sich Gebotsabschirmung und war recht einfach mit 2 Accounts zu bewerkstelligen. Hier wurden hochpreisige Artikel für billig Geld abgegriffen und rechtlich war nichts zu machen.

  • Solange nicht einer klagt und es wird ein Grundsatzurteil gefällt ist das alles nichts ausser heiße Luft.


    Klagen hat es bzgl. Auktionen von eBay viele gegeben,
    das lässt sich gut übertragen.
    In Deutschland gibt es prinzipiell keine Grundsatzurteile.
    Kein Gericht ist an das Urteil eines anderen Gerichts in
    irgend einer Weise gebunden (Ausnahme BVerfG).
    Erst durch mehrere Urteile unterschiedlicher OLGs und
    entsprechender Kommentierung in der Literatur stellt sich
    eine herrschende Meinung ein; auf die aber keineswegs
    Verlass ist.
    Ein Urteil des BGH wäre sicher wegweisend, aber dazu
    muss erst mal ein OLG die Revision zulassen. Das wird
    es sicher mal geben, kann aber 10 bis 20 Jahre dauern.


    Probleme gabs auch schon vor einer Weile bei eBay, nannte sich Gebotsabschirmung und war recht einfach mit 2 Accounts zu bewerkstelligen. Hier wurden hochpreisige Artikel für billig Geld abgegriffen und rechtlich war nichts zu machen.


    Das erfüllt den Tatbestand des Betruges. Allerdings ist
    der Nachweis schwierig; trotzdem gab es schon Leute
    die dafür eingefahren sind.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Und, was sagt uns das alles? Genau, nix. Wir sind kein Stück weiter als wir es vorher waren.

    Tatsache ist das sich daran nichts ändern wird wenn keiner klagt (und gewinnt). Das hat meines Wissens in Punkto eGun noch keiner getan. Ich bin zwar in einigen Waffen-Foren unterwegs, aber es wäre möglich das ich etwas verpasst habe. Dann wäre ich für einen Link dankbar.

    Bis sich etwas geändert hat kann man nur auf die Kulanz von eGun und das Verständnis der Käufer/Verkäufer (je nach Standpunkt) hoffen und/oder man hat eben Glück (Teil billig bekommen) oder Pech (Teil billig verkauft). Das ganze kann man, denke ich, recht gut steuern. Entweder verkauft man es zu einem angemessenen Sofort-Kaufen-Preis, wobei ich selber schon Artikel innerhalb 10 Minuten nach einstellen verkauft hatte, wählt einen 'guten' Startpreis oder lässt die Auktion einfach nicht Sonntags auslaufen. Wenn einem die Probleme rund um eGun bekannt sind und man lässt es darauf ankommen.. Dann kann man eigentlich nur sagen: Selber Schuld. Klingt krass, ist aber von mir absolut nicht böse gemeint. Ich finde nur keine anderen Worte dafür.

    Das alles soll keine Entschuldigung für die Unzulänglichkeiten bei eGun sein, aber es sind weitreichend bekannte Probleme mit denen man auf der derzeit einzig ernstzunehmenden deutschen Waffenverkaufsplattform im Internet eben rechnen muss. Nicht ohne Grund ermutige ich auch immer wieder Leute auch mal was neues, anderes auszuprobieren.

    Den meisten dürften die Probleme ja anscheinend auch am Allerwertesten vorbeigehen. Sonst wäre zb. Gundoo nicht mit Pauken und Trompeten untergegangen, sondern alle eGun-'Geschädigten' hätten dort ihre Artikel feilgeboten.

  • Anstatt hier zu rätseln, würde ich eGun direkt auf diese Problematik anschreiben. Irgendwas müssen die ja antworten. Alles andere wäre reine Rhetorik und Theorie.

    Gruß vom
    Schelz

  • Tatsache ist das sich daran nichts ändern wird wenn keiner klagt (und gewinnt).


    Auch dann ändert sich nix. hab ich doch erklärt.

    würde ich eGun direkt auf diese Problematik anschreiben


    Da es sich hierbei um eine Rechtsfrage handelt kann eGun das
    Problem auch nicht lösen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hi NC9210,

    Bei Gott, Du bist so pessimistisch... Sei doch mal bißchen objektiver, zuversichtlicher.

    Immer dieses "Nein, geht nicht...", "Nein, bringt doch nichts..." würde mir, ehrlich gesagt, selber langsam aufn Sack gehen.

    Man könnte ja mit der Anfrage eGun auch dezent mal darauf hinweisen, dass die einen Schei.- Server haben und das diese ständigen Ausfälle den Kunden langsam nervt.

    Man muss sich, auch als Kunde, nicht alles gefallen lassen.

    Es grüßt ein etwas
    optimistischerer Schelz


  • Es ging hier um das Verständniss der rechtlichen Belange.
    Ich gehe davon aus daß es anderen etwas sagt.
    Dafür hab ich es geschrieben.


    Bei Gott, Du bist so pessimistisch... Sei doch mal bißchen objektiver, zuversichtlicher.
    Immer dieses "Nein, geht nicht...", "Nein, bringt doch nichts..." würde mir, ehrlich gesagt,
    selber langsam aufn Sack gehen.


    Ich habe nur die derzeitige Rechtslage geschildert.
    Wäre ich betroffen würde ich eine gerichtliche Klärung
    nicht scheuen. Kann klappen, muss aber nicht.


    Man könnte ja mit der Anfrage eGun auch dezent mal darauf hinweisen, dass die
    einen Schei.- Server haben und das diese ständigen Ausfälle den Kunden langsam nervt.

    Man muss sich, auch als Kunde, nicht alles gefallen lassen.

    Das macht Sinn. Dazu müssen sich die Händler mit ordentlich Volumen
    beschweren. Wenn einer von uns bei eGun fehlt ist das "denen" sowas
    von egal.
    Wenn sich sehr viele beschweren sieht das wieder anders aus.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Technisch unmöglich da der Server wegen Überlastung abgeschmiert ist....


    Nein, das ist technisch möglich. Es kann sein das der Server gespiegelt ist, dann kann es vorkommen das der eine mit seinem Browser zugreifen kann und der andere auf dem anderen server landet der überlastet ist.