Eine Waffe ist es wenn ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.... Soweit ist das Gesetz noch klar umrissen.
ABER: Ab wann gilt etwas als Lauf ?
Akkut kommt diese Überlegung bei mir von eine yt-videoin dem behauptet wurde ein Lauf muss mindesten das Zweifache der Kalibergröße als Länge haben um als Lauf zu gelten (und das ganze Objekt damit als Waffe). Stimmt das so?
Andere Seite: Muss ein Lauf geschlossen oder ein Rohr sein ? Das kommt jetzt aus einem Bastlerforum wo jemand eine "Lauflose" Railgun gebaut hat, indem er die Schienen zwischen denen das Projektil geschoben wird an den Seiten (oben und unten) offen gelassen hat. Er meinte, dass es damit kein Lauf ist und damit seine Konstruktion keine Waffe.
Gibt es da irgendwelche Paragrafen?
Grüße
Max