Ab wann ist es ein Lauf ?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.635 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Oktober 2013 um 09:22) ist von Udo1865.

  • Eine Waffe ist es wenn ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.... Soweit ist das Gesetz noch klar umrissen.
    ABER: Ab wann gilt etwas als Lauf ?

    Akkut kommt diese Überlegung bei mir von eine yt-videoin dem behauptet wurde ein Lauf muss mindesten das Zweifache der Kalibergröße als Länge haben um als Lauf zu gelten (und das ganze Objekt damit als Waffe). Stimmt das so?

    Andere Seite: Muss ein Lauf geschlossen oder ein Rohr sein ? Das kommt jetzt aus einem Bastlerforum wo jemand eine "Lauflose" Railgun gebaut hat, indem er die Schienen zwischen denen das Projektil geschoben wird an den Seiten (oben und unten) offen gelassen hat. Er meinte, dass es damit kein Lauf ist und damit seine Konstruktion keine Waffe.

    Gibt es da irgendwelche Paragrafen?

    Grüße
    Max

  • so stehts in der Begriffsbestimmung im Waffengesetz:
    1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

    Grüße Jason

  • Zum Thema "Ab wann ist ein Lauf ein Lauf" hat Jason ja schon alles gesagt.

    Um mal das Beispiel mit der Railgun aufzugreifen:
    Ich denke damit wird nicht "geschossen" (weder mit kalten, noch mit heißen Gasen wird ein Projektil durch einen Lauf getrieben, und ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand wie z.B. die Armburst sind sie auch nicht.). Wenn man damit nicht schießen kann, kann es eigentlich auch keine Schusswaffe sein.
    Denke mal die sind einfach noch zu neu, um in unserem Waffengesetz erfasst zu werden. Nen Statement vom BKA oder so wäre allerdings interessant.

    Schöne Grüße,
    Fabele

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    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Kann man beim BKA irgendwie (anonym?) anfragen ob die dazu nicht mal ein Statement geben wollen, ohne gleich als "mit Railguns um sich ballernder Terrorist (ich hab im mom nichtmal eine)" gebrandmarkt zu sein ?
    Auch könnte man so vlt. mal anfragen was alles unter "Einrichtungen die das Ziel beleuchten" fällt. Weil auch aus einem Reddot leckt vorne ein "lichtschimmer" raus (ist jetzt als Extrembeispiel gedacht). Und ein Funksender (z.B. von diesem "motion-Tracker" teil aus fernost) erzeugt auch elektromagnetische Wellen (bloß nur nicht im sichtbaren Bereich). Da wären mal angaben in mw/m² oder Wellenlängen interressant (bei der Schwammigkeit krümmt sich der Ingenieur in mir) .....

  • Ob das anonym weiß ich nicht (ich bezweifle es, außerdem kostet eine offizielle Stellungnahme) . Wozu auch?

    Eine "Einrichtung die das Ziel beleuchtet" ist eben alles, was dazu gedacht ist, dass Ziel zu beleuchten :D (klingt doof, ist aber im Endeffekt recht einfach). Ein Reddot beleuchtet nicht das Ziel. Ein Motion Tracker auch nicht. Eine Taschenlampe (die in irgendeiner Form an der Waffe montiert ist) beleuchtet das Ziel = verboten. Dabei ist vollkommen egal, ob man sich im IR-Bereich bewegt oder nicht. Laserschussprüfer (gibt hier schon ein paar Threads dazu) sind soweit ich mich erinnere vom BKA ausgenommen, genauso wie Zielfernrohre mit Laserentfernungsmesser (da sie ja nicht dazu gedacht sind das Ziel zu beleuchten).

    Schöne Grüße,
    Fabele

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  • Ich denke,alles, was nicht definitiv erlaubt ist, ist verboten. Und - der Gesetzgeber legt keinen Wert drauf, irgendetwas neues zu erlauben, ehr das Gegenteil ist der Fall. Deswegen wohl auch die ganzen Gummi Paragraphen, die der Staatsanwalt und der Richter meistens gegen den Beklagten auslegen können, wenn um Waffen (oder andere Dinge, die die Obrigkeit verteufelt) geht. Nicht umsonst kommen neue Waffengesetze immer zum 1.April,sodass man sich immer fragt, ist das Verarsche oder meinen die das ernst?Edit - als Staatsanwalt würde ich behaupten, alles, was länger als das Patronenlager ist,wenn's ein geschlossenes Rohr ist, und sei es nur wenige mm lang, ist ein Lauf... wo findet sich ein Paragraph, der dagegen spricht? Also, fette Strafe.....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

    2 Mal editiert, zuletzt von Medjay (24. Oktober 2013 um 22:47)

  • Ich denke das es auch für Railgun und ähnliche Basteleien es schon irgendwelche Paragraphen gibt die fassen. Im Schlimmsten Fall greift Energiewaffe und da braucht man keinen Lauf.

  • Klar, wenn man es so baut, gibt es eben keinen Lauf, nur Fuhrungsschienen oder wie man es nennen mag. Wenn sich irgendein Staatsanwalt was in den Kopp gesetzt hat, findet der trotzdem etwas, um einem Stress, Ärger und Kosten aufzubrummen .... Dafür gibt's doch die Gummi Paragraphen....Und Staatsanwälte, die eben den Bürger verschrecken sollen, mit drastischen Strafen, damit das Volk ja wehrlos und dumm bleibt während des kommenden Weltwirtschaftstotalzusammenbruchs und der folgenden Aufstände....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

    Einmal editiert, zuletzt von Medjay (24. Oktober 2013 um 23:38)

  • Ich denke,alles, was nicht definitiv erlaubt ist, ist verboten.

    Die Deutsche Rechtsprechung funktioniert genau umgekehrt:
    Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

    So wie Fabele schon sagte: Die beschriebene Railgun ist erlaubt, da diese Konstruktion noch nicht vom Gesetz erfasst ist. So einfach ist das.

    Es gibt aber sehr viel verbotenes. ;^)

    Gruß Udo