P99 bei eGun ersteigert, Problem.

Es gibt 126 Antworten in diesem Thema, welches 41.896 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Januar 2014 um 21:05) ist von Agent3004.

  • ich werde bei hermes übrigens immer gefragt,bei kleinen paketen "ist der wert über 50 euro,oder drunter?"

    rein logischerweise würde ich,wenn sich der richtige artikel drin befindet,natürlich sagen "ist über 50 euro". somit bin ich und der käufer immer auf der sicheren seite. wenn ich allerdings eh weiss....hab ja nur papier und wasser reingelegt :D ,brauche ich das natürlich nicht höher versichern lassen,bringt ja eh nichts.

  • Den Verkäufer wegen Betruges anzeigen.


    Dazu müsste man dem Verkäufer nachweisen, dass er

    • vorsätzlich gehandelt hat
    • in der Absicht, sich zu bereichern
    • Tatsachen vorgespiegelt oder unterdrückt hat.


    Das wird schwierig.

  • Dazu müsste man dem Verkäufer nachweisen, dass er

    vorsätzlich gehandelt hat
    in der Absicht, sich zu bereichern
    Tatsachen vorgespiegelt oder unterdrückt hat.


    Das wird schwierig.


    ...was ggf. Sache der ermittelnden Beamten ist...

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Für eine Leistung (Paket verschicken) Geld kassieren und die Leistung nicht erbringen (Päckchen verschickt) ist für mich Betrug.

    Alles weitere wäre für mich weiteres Rätselraten was ja den TE in diesem Fall anscheinend noch kein Stück weitergebracht hat. Das sollte man den ermittelnden Beamten überlassen.

  • Gibt es etwas neues zu dem Thema ??

    Bisher leider nicht, Der Verkäufer meinte, er würde mir die restlichen 100€ überweisen (nachdem ich das Angebot, dass er mir eine andere P99, welche nicht in ganz so gutem Zustand war wie die erste, zuschickt, abgelehnt hatte) - Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört, auch auf mehrmaliges Anschreiben per eMail nicht.

    Letzter Kontakt seinerseits war am 01.11.

    am 15.11. ist der letzte Tag, an dem ich ihn auf eGun bewerten kann.

  • Von dem wirst du auch nichts mehr hören... Der hat sein Geld UND seine Waffe.. :pinch:

    Den hats von Anfang an ja nicht wirklich interessiert, ein ehrlicher Verkäufer käme einen da mehr entgegen, zumindest was das antworten ect angeht..
    Das einzige was bleibt: Lehrgeld (/Leergeld), die Erfahrung für nächstes mal, ihn negativ zu bewerten (wobei er wohl die Bewertung löschen lässt... ist ja alles möglich heut zu Tage bei Egun...) und ein eventueller Rechtsweg..

  • Schreib dem Verkäufer einen schönen Brief, in dem du ihm mitteilst er habe eine Ordnungswidrigkeit begangen und das mußt du noch mit HERMES abklären.

    Verschweigen des Absenders über gefährliche Güter: GGVSE § 9 ( 1 ) a , § 10 Nr. 5 a GGBefG § 10 Ordnungswidrigkeit bis 1000,- €

    Hermes AGB: 4.2.1. / 6.2. / 6.4. / 6.7.

    als Speditionskaufmann wird man auf solche Fälle ja vorbereitet  :wacko: 


    das sollte vielleicht helfen außer er will ein bisschen Geld verlieren.

    Ryzen 5 3600 / ARO M14 / LC-Power RGB 32GB @3800 MHz OC / MSI B 550 UNIFY - X / MSI RX480 Gaming X 8G

    Sharkoon Silentstorm Cool Zero 650W / Silicon Power 1TB, M.2 / Crucial P2 2TB, M.2

    Crucial 1 TB SATA M.2 / WD 256 GB M.2 NVMe / SanDisk 1TB, SATA / SanDisk 2TB, SATA

    MSI Mag Pylon / 6 x 120 mm RGB Lüfter

  • Mit dem Inhalt des Pakets ab zur Polizei.

    Fingerabdrücke sichern und die mit denen des Absenders ,abgleichen lassen.

    Sind sie identisch,weisst du,woran du bist.

    vg..zt.

  • Zitat

    am 15.11. ist der letzte Tag, an dem ich ihn auf eGun bewerten kann.

    Ich habe mal den Termin vergessen. Und was hatte ich davon? Nichts.
    Bitte den Typen negativ bewerten. Dann bekommst du automatisch mails von Leuten die ebenfalls mit ihm Ärger hatten. Und ebenfalls immer noch hoffen. Denke ich mal.

    Wenn der bei dir im Ort wäre...........
    Kumpel ist bei Problemen mit einem Verkäufer zur Polizei. Kommentar: Den Typ kennen wir.
    Dann gab es einen Hausbesuch der Beamten, und schon rief der an und wollte die Sache klären.
    Heute kaufe ich bei dem Schwindler sogar ab und zu was. Ist immer nett und wir sind uns schon immer einig geworden. Der weiss genau daß er sich nichts mehr erlauben kann.
    Ich würde einfach mal dort bei der Polizei anrufen wo der Verkäufer wohnt. Nachfragen ob man den kennt. Muss nichts bringen, aber manchmal bewirkt das Wunder.
    So habe ich erfahren daß ein Verkäufer der mir nichts geliefert hat wegen einer Scheidung plus Unterhaltssache pleite ist. Dürfen die normal nicht sagen, aber manchmal.................


  • Ich würde einfach mal dort bei der Polizei anrufen wo der Verkäufer wohnt. Nachfragen ob man den kennt. Muss nichts bringen, aber manchmal bewirkt das Wunder.
    So habe ich erfahren daß ein Verkäufer der mir nichts geliefert hat wegen einer Scheidung plus Unterhaltssache pleite ist. Dürfen die normal nicht sagen,


    Eben, normalerweise muss bzw. wird die Polizei sagen, man soll eine Anzeige erstatten und abwarten was dabei heraus kommt. Schon die Aussage ob jemand polizeibekannt ist, darf die Polizei gar nicht machen. Fällt unter Datenschutz!

    Ist nun die Sache gütlich angeschlossen worden?

    Wenn nein kann man auch ohne Anwalt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das wird beim Örtlichen Amtsgericht gemacht. Aber Achtung. Man kann damit nur eine ausstehende Geldforderung anmahnen und keine (Rück-)forderung von Gegenständen. Das Amtsgericht prüft auch nicht, ob diese Forderung tatsächlich besteht. Das Amtsgericht sendet demjenigen ein Schreiben per Zustellurkunde. Reagiert er darauf nicht, so hat man einen Titel und kann damit demjenigen einen Gerichtsvollzieher schicken, der dann die Forderung versucht (!) einzutreiben.
    Vorteil: Man zwingt demjenigen zur Reaktion, entweder durch seinen Einspruch, Zahlung oder entsprechende Reaktion wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
    Risiko: Ist der Gerichtsvollzieher beim Schuldner erfolglos, so bleibt der Antragsteller auf die gesamten Kosten sitzen, einschließlich Mahn- und Kosten für die versuchte Eintreibung.

    Der Antragsteller kann den Schuldner im Falle der Nichtvollstreckung mangels Masse auch zur Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung zwingen. Unterschreibt er nicht, kann es sogar zum Haftbefehl kommen. Offenbart er sich, klebt ihm das jahrelang an den Backen und bekommt nichtmal mehr ein Prepaidhandy.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (13. November 2013 um 18:10)

  • Habe Gestern Nachmittag bei dem Verkäufer angerufen, und nachgefragt.

    Bekam dann als Antwort, dass er noch etwa eine Woche unterwegs sei und daher auch bisher die Mails nicht checken konnte, er sagte, er würde das Geld dann, sobald er wieder zuhause ist, überweisen.

  • Absolute Verarsche hoch 3

    In einer Zeit wo jeder nen Smartphone besitzt sollte wohl wenigsten eine E-Mail Antwort bzw. eine Überweisung möglich sein.
    Negative Bewertung sowie Anzeige würde ich auf jeden Fall machen.
    Sollte sich doch noch alles zum guten wenden kann man die Bewertung anpassen bzw. ergänzen.

    Ansonsten geh zum Gericht nimm Deine Unterlagen mit ist ja ein Kaufvertrag zu stande gekommen und mach ein Mahnverfahren auf, sollte er darauf auch nicht reagieren kannst Du den Gerichtvollzieher losschicken.(Einziger Wermutstropfen Du musst die Kosten erst mal vorfinanzieren)

    Gruß
    Enrico

  • Wenn nein kann man auch ohne Anwalt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das wird beim Örtlichen Amtsgericht gemacht


    Oder hier: https://www.online-mahnantrag.de

    EDIT: Drohbrief ist ne "tolle" Idee! Besser ist es den Verkäufer in Lieferverzug zu setzen (ohne wüste Drohungen). Ich meine jedoch, dass dieser nach zwei Wochen automatisch in Verzug gerät. Bin mir aber nicht sicher ob das nur bei gewerblichen Verkäufern gilt.

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Die Polizei wird Dir nicht helfen, sind wir mal ehrlich: wenn Du denen schilderst, dass es um eine "Waffe" handelt, schalten die doch auf Durchzug...

    Ich glaube eher das die bei "Waffe mit der Post verschickt und angeblich abhanden gekommen" eher hellhörig werden. Davon abgesehen müssen(!) die die Anzeige aufnehmen. Da kümmern die sich auch nicht selber drum, das wird weitergeleitet und evtl. von der Polizeidienststelle die für den Angezeigten zuständig ist weiterbearbeitet. So zumindest in etwa mein Kenntnissstand.


  • Bekam dann als Antwort, dass er noch etwa eine Woche unterwegs sei und daher auch bisher die Mails nicht checken konnte, er sagte, er würde das Geld dann, sobald er wieder zuhause ist, überweisen.


    Nanu, sind doch keine Ferien?
    Lol, wollen wir wetten, dass nächste Woche seine Frau mit den Wehen ins Krankenhaus gekommen ist und er in den nächsten Stunden Vater wird? (Schade dabei, dass sich ein hohler Kopf nicht gleichermaßen auf andere Organe auswirkt!)

    Nicht warten, Mahnverfahren einleiten. Dem Schreiben vom Amtsgericht kann er dann ja begründet entgegen treten.

  • ...Drohbrief ist ne "tolle" Idee! Besser ist es den Verkäufer in Lieferverzug zu setzen (ohne wüste Drohungen)...


    Meinst Du echt, das ist die bessere Methode? :D
    Wenn mich ein Egun-Käufer in Lieferverzug setzen würde, wäre mir das sowas von sch...egal.


    ... Davon abgesehen müssen(!) die die Anzeige aufnehmen. Da kümmern die sich auch nicht selber drum, das wird weitergeleitet und evtl. von der Polizeidienststelle die für den Angezeigten zuständig ist weiterbearbeitet. So zumindest in etwa mein Kenntnissstand.

    Dass sie die Anzeige ordnungsgemäß aufnehmen, hab ich auch nicht bezweifelt. Aber ob die Motivation bei der weiteren Bearbeitung groß ist, wenn eine Waffe nach dem Kauf über ein mehr oder weniger seriöses Internet-Verkaufsportal abhanden gekommen ist, frage ich mich

  • Wie die Bearbeitung konkret abläuft kann ich dir nicht sagen, ich bin kein Polizist. Ich denke aber eher das das an die Staatsanwaltschaft weiter geht. Und die ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet sich damit zu beschäftigen.

    Was ich dir sagen kann ist nur das mich vor über 10 Jahren mal jemand angezeigt hat wegen "Warenbetrug im Internet". Der Kollege hatte etwas von mir auf eBay gekauft und sich nach zwei Wochen gemeldet da wäre ein Versandschaden dran, ich solle ihm Geld zurücküberweisen. Davon abgesehen das es sich bei dem Versandschaden um ein verbogenes Blechfüßchen handelte, das man mit dem Finger geradebiegen konnte, bekam ich nach Monaten ein Schreiben von der zuständigen Polizeidienststelle das ich mich zu dem Vorfall zu äussern hätte. Ich habs natürlich nicht eingesehen wegen so einer Lapalie die geforderte, vollkommen überzogene Summe, zu zahlen und mich mit einer evtl. schlechten Bewertung erpressen zu lassen.

    Da ich alle eMails, Fotos und sonstige Details ausgedruckt hatte war das kein Problem. Ich bin da hingedackelt, habe alles abgegeben und danach nie wieder etwas davon gehört. Die haben ihren Job schon gründlich gemacht.

    Ich bleibe dabei, mit dem Typ hätte ich mir gar nicht herumgeärgert. Den hätte ich sofort angezeigt als er sich das erste Mal bockig gestellt hat. Anders scheint es leider nicht mehr zu gehen.