yunker power kit mit F????

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.295 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. August 2013 um 00:00) ist von Paramags.

  • hallo mal ne frage
    ein netter verkäufer bei egun hat mir gesagt, bei sein verbauten yunker power kit ist ein :F: drauf und somit legal, weil es vom büma eingebaut wurde.wäre mir neu weil auch ein büma müsste die waffe neu :F: lassen oder ?


    gibt es überhaupt ein power kit mit :F: ?

  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Kit die Leistung auf ca. 10 Joule erhöht. Somit sicher nicht legal.

    Kann mich aber auch irren. Also ohne Gewähr.

    Es war schon immer so.

  • deswegen .... er hat mir gleich mit anzeige gedroht . also denke ik mal das da was faul is .
    eine leistungs steigerung ist nun mal da und deswegen neu beschuss und eventuell n klein waffenschein ...

  • Nun, auch mit dem KWS ist es verboten.
    Der KWS berechtigt nur zum führen von SSW, hat also mit Lg's etc. nix zu tun.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Das hat mit dem "kleinen Waffenschein" recht wenig zu tun. Wenn das Gewehr mehr als 7,5J hat wird es WBK pflichtig. Es ist durchaus möglich, so einen Umbau und den Besitz einer so umgebauten Waffe zu legalisieren (Gewehr "ent-Fen" und auf WBK eintragen lassen), aber ob das jetzt sinnvoll ist sei mal dahin gestellt. Mal abgesehen davon, das nicht jeder x-beliebige Hobbytüftler so etwas machen darf.

    Wenn die Leistung über dem Originalzustand liegt (was wohl Sinn eines "Power Kits" ist), dann ist das F jedenfalls hinfällig und die Waffe erstmal eine illegale. Das ist eigentlich recht eindeutig.

  • Das ist aber falsch. Der KWS ist die Erlaubnis eine PTB-Schreckschusswaffe zu führen, mehr nicht.

    Für eine CO2-Waffe (egal ob über oder unter 7,5J) bräuchtest du einen "richtigen" Waffenschein. Den du dafür aber garantiert nicht bekommen wirst ;) .

  • Öhm ich glaube auch auf WBK wird das nix ,denn die gelbe WBK reicht nicht aus ,weil rechtlich bewertet , ist die Yunker ein Selbstladegewehr , also brauchst du eine grüne WBK mit Voreintrag " SL Gewehr 4,5 mm" dafür wird dir kein Verband ein Bedürfniss ausstellen ,da es dazu keine Disziplin gibt , also wird dein Vorhaben nur mit einem Jagdschein oder einer roten WBK legal sein.

    LG,

    HW.

  • Och Selbstlader bekommst als Sportschütze schon , nur dann eben Vernünftige ab 22 lfb aufwärts. ;^) Wichtig ist ,dass es zu der Waffe eine Disziplin gibt ,damit der Verband dir ein Bedürfnis bestätigen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von HW 75 (6. August 2013 um 23:03)

  • Hallo Jungs

    Auch wen ein BüMa das Teil eingebaut haben sollte und es mit einem :F: Versehen hat heist das noch lange nicht daß das Teil legal ist. Denn meines Wissens nach dürfen die BüMa´s heute kein :F: mehr selbst stempeln sondern nur das Beschussamt und dort kommt eine 10J Waffe sicherlich kein :F: zugeteilt.

    @HW
    Wenn die Waffe auf Einzellader umgebaut ist kannst du selbst ein ehemaliges Sturmgewehr auf Gelb bekommen da es dann eine Einzellader Langwaffe ist und kein Mehrlader mehr, vor allem auch kein Selbstlader.

    bruck
    Ich würde mich an deiner Stelle mal mit dem Waffengesetz befassen, dan kämst Du garnicht auf die Idee hier einen KWS einzuwerfen der mit diesem Thema absolut nix zu tun hat. Der KWS ist AUSSCHLIEßLICH
    zum Führen von PTB-Schreckschusswaffen und nicht für irgendwelchen Besitz von irgendwelchen anderen Waffen, dafür gibt es die sogenannte Waffenbesitzkarte.

    Gruß
    Thomas