Hallo liebe Community,
ich bin
neu im Forum und hoffe das ihr mir helfen könnt.
Folgendes
ich bin 18 und wollte mir schon seit langem mal ein Luftdruckgewehr
zulegen und da ich derzeit das Geld dazu habe mache ich das
auch.
Habe mir daher die Hämmerli 850 airmagnum bestellt +
Zubehör (Diabolos, adapter, kapseln, ziescheiben, kugelfang
ect)
Wir haben einen Recht großen Garten indem man
theoretisch Weit schießen kann ca 25-30m Lang. Der Garten wird an
der Hinterseite durch eine Garage begrenzt also quasi die Trennwand
zum Nachbar hinten.
Meine Eltern waren halt nicht sehr begeistert
davon aber sagten "mach was du nicht lassen kannst" aber
sie sagten auch ich solle mich erkundigen wegen der Rechtslage daher
bin ich nun hier.
Meine Spezielle Frage dreht sich um die
Zielscheiben bzw die Enten die umfallen (Kasten)
Ich würde den
Kugelfang Kasten (Zielscheiben) bzw den Entenkasten hinten an die
Wand anbauen. Nur nun ist die Frage, wie es sich mit der Gesetzeslage
verhält?
Gibts es gewisse abstände die eingehalten werden
müssen?
z.B 1 Meter nach oben frei. (Also feste Wand dahinter
damit niemand zu schaden kommt wenn mal ein Schuss den Kasten
verfehlt.
Wenn ich den Kasten an die Wand anbaue habe ich nach
Links und Rechts locker 3,5 - 4 Meter Wand neben den Kasten jedoch
nach oben nur ca 1 Meter bzw nach unten auch 1 Meter Wand.
Ich
wage es ja zu bezweifeln das ich mit einen Luftgewehr mit
Zielfernrohr während ich auf einen Kasten bzw eine Ente ziele über
1 Meter nach oben oder 4 Meter zur Seite daneben haue.
Aber
dennoch die Frage geht das gesetzlich klar oder gibts da Normen
für?
Bin halt ein Anfänger in diesem Bereich.
Wäre nett
wenn ihr mich aufklären könntet.
Mit freundlichen Grüßen
Cantas