Gesetzliche Rahmenbedingungen (Zielscheiben ect)

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.504 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juli 2013 um 14:37) ist von Bad.Boy.

  • Hallo liebe Community,

    ich bin
    neu im Forum und hoffe das ihr mir helfen könnt.

    Folgendes
    ich bin 18 und wollte mir schon seit langem mal ein Luftdruckgewehr
    zulegen und da ich derzeit das Geld dazu habe mache ich das
    auch.
    Habe mir daher die Hämmerli 850 airmagnum bestellt +
    Zubehör (Diabolos, adapter, kapseln, ziescheiben, kugelfang
    ect)

    Wir haben einen Recht großen Garten indem man
    theoretisch Weit schießen kann ca 25-30m Lang. Der Garten wird an
    der Hinterseite durch eine Garage begrenzt also quasi die Trennwand
    zum Nachbar hinten.
    Meine Eltern waren halt nicht sehr begeistert
    davon aber sagten "mach was du nicht lassen kannst" aber
    sie sagten auch ich solle mich erkundigen wegen der Rechtslage daher
    bin ich nun hier.

    Meine Spezielle Frage dreht sich um die
    Zielscheiben bzw die Enten die umfallen (Kasten)
    Ich würde den
    Kugelfang Kasten (Zielscheiben) bzw den Entenkasten hinten an die
    Wand anbauen. Nur nun ist die Frage, wie es sich mit der Gesetzeslage
    verhält?
    Gibts es gewisse abstände die eingehalten werden
    müssen?
    z.B 1 Meter nach oben frei. (Also feste Wand dahinter
    damit niemand zu schaden kommt wenn mal ein Schuss den Kasten
    verfehlt.
    Wenn ich den Kasten an die Wand anbaue habe ich nach
    Links und Rechts locker 3,5 - 4 Meter Wand neben den Kasten jedoch
    nach oben nur ca 1 Meter bzw nach unten auch 1 Meter Wand.
    Ich
    wage es ja zu bezweifeln das ich mit einen Luftgewehr mit
    Zielfernrohr während ich auf einen Kasten bzw eine Ente ziele über
    1 Meter nach oben oder 4 Meter zur Seite daneben haue.

    Aber
    dennoch die Frage geht das gesetzlich klar oder gibts da Normen
    für?
    Bin halt ein Anfänger in diesem Bereich.

    Wäre nett
    wenn ihr mich aufklären könntet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Cantas

  • Hallo,

    gesetzlich ist es wie folgt:

    Du darfst mit Waffen, deren Mündungsenergie 7,5 Joule nicht überschreitet, zu Hause schiessen, sofern das Geschoss das umfriedete Gelände nicht verlassen kann.

    Das ist der Haken. Das Geschoss darf das Gelände nicht verlassen KÖNNEN.
    D.h. du darfst eigtl. von dem Punkt, von dem du schiesst, nichts sehen, was ausserhalb von deine Grundstück liegt. Auch keinen Himmel, erstrechtnicht den Garten des Nachbarn o.ä.
    Denn das Geschoss muss auch bei einem Fehlschuss oder einem versehentlichen Auslösen, egal in welcher Richtung, nicht dein Gelände verlassen.

    Um das zu realisieren gibt es mehrere Möglichkeiten:
    1. Im Haus/Garage schiessen.
    2. Das Gelände so präparieren, dass die gesetzlichen Forderungen erfüllt werden. Dazu gibts im Forum genug zu lesen.
    3. Drauf pfeiffen, wo kein Henker da kein Richter. Solange es niemanden stört, kümmerts auch keinen

    Das letzte solltest du allerdings nicht machen, ist keine Empfehlung meinerseits, sondern dient lediglich als Hinweis ;)

  • Die gesetzliche Regelung besagt, dass es erlaubt ist, "sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können". Das bedeutet auch, falls das Gewehr herunterfällt und sich ein Schuss löst, z.B. nach oben, auf die Seite und auch nicht nach hinten. Einfach gesagt, wenn man den Himmel oder den Nachbarn sehen kann, muss man bauliche Maßnahmen dagegen treffen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Wobei es aber bei baulichen Veränderungen den Haken gibt, das ein fester Schiesstand wieder genehmigungspflichtig ist.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Wobei es aber bei baulichen Veränderungen den Haken gibt, das ein fester Schiesstand wieder genehmigungspflichtig ist.


    Also muss ich meine im Keller errichtete 10m Bahn genehmigen lassen? Ich denke das gilt für Stände die für Waffen >7,5 bzw. KK und GK vorgesehen sind.
    Bei den Baulichen Maßnahmen auf seinem Grundstück hat er sich in erster Line an die Kommunalen/Örtlichen Bauvorschriften zu halten.

    Letztendlich läuft es aber darauf hinaus das er sich das legal Schießen im Garten von der Backe schmieren kann, leider.

  • Moin

    Ich denke das das Gesetz mit absicht so schwammig ausgelegt wurde. Eigentlich kann man tatsächlich sagen das das Schießen im Garten praktisch nie erlaubt ist.
    Irgendwo sieht man immer nen Stückchen Himmel, oder einen Ast des nachbarbaums ( was ja, wenn man ihn treffen kann auch schon wieder nicht mehr Gesetzeskonform ist.

    Hat aber von der Polizei seite her den vorteil das sie die das Schießen im Garten, wenn sich jemand beschwer immer verbieten können :D

    Zumal ich auch nicht im Garten schießen würde. Ich weiß ja nicht wie deine Nachbarn so drauf sind. Aber in der heutigen Zeit muss das nur mal ein flscher sehen und das SEK steht möglichweise bei dir vor der Tür.

    Wenn man das Grundstück natürlich nicht einsehen kann, würde ich mir wegen all dem wenig Stress machen ;)


    Gruß

  • Also ist das mit dem "auf den Privat gelände nutzbar" eine große Lüge. Man müsste ja schon eine dicke mauer drum ziehen und auch oben zu machen um es auf den Grundstück nutzen zu können. Das ist ja doof. Leider haben wir im Haus keine geeignete Stelle. Und in unserer Stadt gibts auch kein Schießstand oder vergleichbares. Also ist die Co2 Waffe hier unnutzbar. Legal gesehen.

  • Eine Lüge ist es nicht direkt. Nicht jeder hat eben die baulichen Vorraussetzungen. Ich habe auch schon überlegt bei mir eine Scheibe im Garagenfenster rauszunehmen und stattdessen eine Platte mit 20x20cm Ausschnitt einzusetzen. Damit hätte ich alle gesetzlichen Auflagen erfüllt wenn ich aus der Garage, durch den Ausschnitt auf meinen Kugelfang schiesse.

    Aber um ehrlich zu sein macht mir das langfristig keinen Spaß. Deshalb bin ich in einem Schützenverein der einen schönen Field Target-Schießstand hat.

  • Es ist keine große Lüge, so dramatisch sehe ich das nicht. Es ist eben ein recht eng gesteckter Rahmen der sich einfach nicht in jedem Garten verwirklichen lässt.

    --- Field Target :W: iesloch - Da werden Sie geholfen :new2: ! ---

  • Wir haben ja z.b einen durchgang der zum hinteren Teil des Gartens führt. Wenn ich aus dem Durchgang heraus schieße ist das denn erlaubt? Ist ja ähnlich wie das was MarcKA gesagt hat.

  • Also ist das mit dem "auf den Privat gelände nutzbar" eine große Lüge. Man müsste ja schon eine dicke mauer drum ziehen und auch oben zu machen um es auf den Grundstück nutzen zu können. Das ist ja doof. Leider haben wir im Haus keine geeignete Stelle. Und in unserer Stadt gibts auch kein Schießstand oder vergleichbares. Also ist die Co2 Waffe hier unnutzbar. Legal gesehen.

    Nein, ist es nicht. Was Du hier liest ist lediglich die Interpretation der Forenmitglieder (auch meine).
    Es ganz verschiedene Meinungen zu dem Thema. Einige Leute hatten auch schon Erlebnisse mit den Behörden, welche hier auch schon geschildert wurden.
    Nirgendwo wird es gleich gehandhabt, weil die Aussage "sofern das Geschoss das umfriedete Gelände nicht verlassen kann." sehr schwammig ist.
    Wenn der Gesetzgeber das Schiessen nur auf zugelassen Schiessständen erlauben wollte, dann hätte er das Gartenschiessen verboten. Ein Garten ist kein Schiessstand und muß auch nicht zu einem umgebaut werden. Sonst stünde es so im Gesetz.

    Am sichersten und einfachsten hat sich die von Marc erwähnte Variante bewährt:
    Man schiesst aus einem geschlossenen Raum durch eine Blende/Rohr auf das Ziel.
    So mache ich das auch. Die reine Flugbahn braucht bei dieser Variante kein umschlossener Raum sein.

    Gruß Udo

    Einmal editiert, zuletzt von Udo1865 (7. Juli 2013 um 14:03)


  • Also muss ich meine im Keller errichtete 10m Bahn genehmigen lassen? Ich denke das gilt für Stände die für Waffen >7,5 bzw. KK und GK vorgesehen sind.
    Bei den Baulichen Maßnahmen auf seinem Grundstück hat er sich in erster Line an die Kommunalen/Örtlichen Bauvorschriften zu halten.

    Letztendlich läuft es aber darauf hinaus das er sich das legal Schießen im Garten von der Backe schmieren kann, leider.


    Dazu empfehle ich diesen Beitrag.

    Frage WaffG: Fest installierter Kugelfang == genehmigungspflichtiger Schießstand

    Es kommt halt immer darauf an, inwieweit hier die Gegenseite auf Konfrontation aus ist oder nicht.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
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