Hallo, da ich bisher mit meinen Luftdruckwaffen im Keller geschossen habe, wollt ich jetzt bei dem shönem Wetter auch im Garten schiessen darf?
Im Garten schiessen??
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Ebi -
12. Juni 2003 um 22:06 -
Geschlossen
Es gibt 74 Antworten in diesem Thema, welches 13.103 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Sorry, kleiner Fehler beim schreiben.
Meine Frage war, ob ich im Garten schiessen darf? -
bin kein anwalt, also verklage mich nicht wenn ich unrecht habe
wenn der garten befriedet und sichergestellt ist, dass kein projektil deinen garten verlaesst sollte dem afaik ncihts im wege stehen
butzel
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Mit frischem Mut voran. Nur ein kleines Problem: Du musst sicherstellen, dass Deine Kugeln das Grundstück nicht verlassen können. Also entweder diverse hundert Meter umzu alles Deins ... oder diverse Meter hoch dicht umzäunt. Ich bin auch ganz mutig angefangen. Aber inzwischen bleib' ich im Haus. Ist mir doch lieber und sicherer. Braucht ja nur mal jemand zum falschen Zeitpunkt hinterm Grundstück vorbei schlendern und kriegt was ab: Und aus die Maus. Oder die lieben Nachbarn kriegen 'ne Krise ... die Polizei kommt vorbei ... bewertet die Situation ... und aus die Maus. Es bleibt schwierig
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Ich habe gerade noch mal im Waffen Gesetz nachgeschaut und auch nix gefunden:
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hallo,
also das im garten schiessen ist grundsätzlich erlaubt, es gibt aber auch wohngegenden wo es nicht erlaubt ist. am besten mal bei der behörde oder ordnungsamt erkundigen. bei mir war die polizei schon 4 mal wegen lg?s, weil so dumme nachbarn dachten das ich da mit scharfen waffen schiesse jedenfalls haben sich die die waffen nur angeguckt, und sind grinsend wieder weggefahren. die kommen seit längerer zeit nicht mehr, weil die mich schon kennen...Gruß, David
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Ich habe auch so schräge Nachbarn, deswegen wollt ich mich erst mal erkundigen bevor ich nach draußen gehe.
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Hallo,
laut Gesetz darf ich Waffen bis 7,5 Joule in meinem
befriedeten Besitztum schießen, solange kein
Geschoss das Grundstück verlassen kann.Ist hier ein Kugelfang mit 2Meter auf 2 Meter ausreichend?
Oder brauche ich einen Grund mit 400 Meter
auf 400 Meter und wenn ich in der mitte stehe
darf ich schießen???Den Kugelfang mit 2 auf 2 Meter wird ja nicht
mal der dümmste Anfänger verfehlen, oder ?Bin da bis jetzt auch immer Ratlos wenn es um
diese Frage geht.mfg
Markus -
Nachbarn: Kannste nur vorher fragen wie sie dazu stehen. Nützt nix. Hab auch so einen kritischen Herrn neben mir. Alle anderen haben kein Problem (Haben alle nur eine Idee: Da oben sitzt doch immer diese Taube ...) ... er dagegen liegt mit Gott und der Welt im Klinsch.
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Zitat
Original von max30
Den Kugelfang mit 2 auf 2 Meter wird ja nicht
mal der dümmste Anfänger verfehlen, oder ?Genau das hab ich auch. Aber es knallt auch immer etwas. Mag das Deine Nachbarschaft? Und prallt auch nichts ab in einen Bereich, den Du nicht mehr kontrollieren kannst?
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mich haben die netten herren der exekutiven auch schon wegen "transports" auf gehalten und fanden meine komplette ausstattung.
sie riefen als erstes verstaerkung und diskutierten mit mir ueber 1h auf offener strasse rum (ich zog grade um)vor kurzen kamen sie bei mir vorbei als ich am schiessen war und meinten pass nur auf das du keinen triffst ( wo kein richter da ...)
das grundstueck ist in meinen augen nicht 100% sicher, da jemand dieses ohne probleme betretten koennte... allerdings wohnen wir sehr abgelegen
is halt wie sylvester ballern
btw. mein onkel hat einen landwirtschaftlichen betrieb, wo wir schonmal ratten oder aehm fliegende korndiebe aus dem wegraeumen... dort war auch schon die polizei und hat auch nichts gesagt... dieser ist allerding befriedet und projektile fliegen auch nur innerhalb des grundstueckes...
meine waffen (zur erklaerung der verstaerkung)
-baikal ij61
-wildlife
-hw40
-colt goverment 9mm pak
-roehm RG 96
-2 kleinere schrechschusswaffen
-anics skiff
-98k karabiner (salut)
-cz 601 lg -
Zitat
Original von max30
Ist hier ein Kugelfang mit 2Meter auf 2 Meter ausreichend?
wenn kein projektil diesen verlassen kann und innerhalb diesem schiesst ja....
was ist eigentlich mit den schaustellern? die haben afaik eine ausnahme regelung...
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also du solltest auf jeden fall sehen.das niemand in schussrichtung rumläuft
und man braucht ja auch nur einmal aus versehen in die luft schiessen dann isses schon passiert
nun ja und dann sind da auch immer diese querschläger....... -
Ich denke, die Antworten zeigen eines: Die Verantwortung liegt letzt endlich bei Dir. Wo kein Kläger da kein Richter. Aber vernachlässige das Risiko nicht. Z.B. 2x2m-Target mag normalerweise ganz gut aussehen, aber mit ein wenig Alk im Kopf wird's schon wieder kritisch. Und Abpraller kannn niemand kontrollieren. Also mach ... aber mach es gut
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hallo,
wie schon gesagt wurde darf das projektil das grundstück nicht verlassen, also auch auf abpraller achten... aber es gibt wirklich gegenden wo man ebend nicht mit luftgewehren auf dem grundstück schiessen darf. ich denke so touristen oder urlaubsorte haben da diese sonder regelung. falls ein netter nachbar mal die polizei rufen sollte, machen die auch net viel. die gucken sich die waffe an, schreiben sich modell und kaliber auf, wollen damit vieleicht schiessen und sagen dir das du darauf achten sollst das das projektil nicht das grundstück verlässt. also schiesse ruhig mit deiner druckluftwaffe und gucke was passiert....Gruß, David
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Das Thema hatten wir hier schon mal öfters.
Es kommt dabei auch immer auf die Beamten an, die bei einem solchen Unternehmen auftreten.
Das Gesetz ist hier eindeutig: Es muß sichergestellt sein, daß kein Geschoß das befriedete Besitztum verlassen kann.
Also kann u.U. der 2x2m Kugelfang und auch die 5m hohe Mauer nicht ausreichen, da ein Geschoß auch unbeabsichtigt bei einem Hochschuß das Besitztum verlassen könnte.
Und wenn man auch nur einen Nachbarn hat, der mit dem Schießen ein Problem hat, hat man ganz schnell die A...karte gezogen.
Also ist hier schon Vorsicht angesagt.Gruß
Klaus -
Zitat
, aber mit ein wenig Alk im Kopf wird's schon wieder kritisch.
Und das muß ja nun gar nicht sein, oder?
Gruß
Klaus -
Genau das wollt ich latürnich sagen ... aber ist das wirklich immer auszuschließen?
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Hallo,
erst mal dank für die schnellen Antworten und vielen
Antworten.Also ich schieße nicht mit Alk, hinter meinem Grund liegt ein Feld in dem keiner rumlaueft, abpraller
fliegen in meinem Grund zurück.
Und die lieben Nachbarn will ich lieber nicht fragen,
haben gegen das schießen ein Abneigung.In was es mir in erster Linie geht ich habe eine
WBK (bzw. 2 Stück), und da möchte ich kein
Risiko eingehen.
Verstoß gegen das Waffg und WBK weg.Das ist es mir wegen des LG schießens, im Garten,
nicht wert, aber LG schießen macht halt Spaß.
Im Garten 90 % mehr als im Keller, oder?mfg
Markus -
Ach man, ich beneide immer alle, die einen Garten ihr eigen nennen! Aber ich wär da auch vorsichtig, bei meinen Eltern hab ich früher auch ab und an geschossen, aber immer versucht unauffällig zu bleiben, weil die einen Nachbarn, mit denen wir eh Krieg hatten (Sylvester war Garten immer Todeszone ), das besser nicht merken sollten und meine Eltern auch nicht, weil die gar nicht wußten, was ich so alles unterm Bett gelagert hatte!
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