Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.238 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Mai 2013 um 19:16) ist von Floppyk.

  • Irgendwie erinnerst du mich stark an mich selbst vor einem Jahr :D , selbes Alter , auch frisch im Verein und nen Haufen Wünsche was die Knarren angeht. Naja jetzt bin ich 18 , seit gut 13 Monaten dabei , und WBK steht aus daher weis ich was du grad durchmachst und kann dir raten, mach dir lieber erstmal Gedanken um Safe und Sachkunde , kannst ja beides schonmal besorgen ,das lenkt ab und Zeit vergeht schneller :) Bis dahin einfach schön die Vereinswaffen schießen. :^)
    So ein WBK-Antrag zieht sich im übrigen richtig. Warte schon seit 3 Wochen auf den Bedürfnissbescheit. ;(

  • Und ich meine ja, ich bin z.Z. 17, d.h. ein Jahr später :D 18, d.h. dann kann die WBK beantragen.

    In dem Jahr kann ich ja zeitlich ohne Probleme die Waffensachkunde absolvieren.


    Das muss man mit einem klaren Jein beantworten.
    Wie so oft, liegt der Teufel im Detail. Wenn deine WSK auf KK begrenzt sein soll, geht das wie du es vor hast. Soll aber eine WSK gemacht werden, die auch für GK gültig sein soll, muss zwingend auch mit GK geschossen werden. Das geht bekanntlich nur ab 18. Dann kommt da noch eine andere Sache. Soll die WSK bei einem Schützenverein gemacht werden, kann das zu einem terminlichen Problem werden. Die meisten Vereine bzw. Verbände machen nur einmal im Jahr einen Kurs. Soll das schnell gehen, muss man sich an externe Lehrgangsträger wenden, die zum gewünschten Zeitpunkt auch einen Termin anbieten. Das ist aber um ein Vielfaches teurer.

  • @alexandru Ja es soll eine Büche werden :)

    Also ich habe mich da mal genauer informieren lassen. Ab dem 18. Lebensjahr bis zum 21. Lebensjahr darf nur Kk (max 5,6mm, sprich .22lfB), erworben werden. - Ab dem 21. Lebensjahr darf angefangen werden mit GK.

    Könnte ich den nicht ab dem 18 nur Kk schießen und ab dem 21. Lebensjahr auf Gk, nunja, nicht umsteigen, sondern einfach auch Gk besitzen. Sprich Kk und Gk, für verschiedene Distziplinen nunmal.

  • Natürlich kannst du das. Allerdings musst du dann erst noch eine MPU beim TÜV oder einem privaten, zugelassenen Psychologen machen.
    Kostet 200-250€.

    GK gibt's erst ab 25 Jahren ohne MPU.

  • Ok gut zu wissen ^^

    Wie ist das dann mit Luftgewehren >7,5 Joule? Könnte man die auch erwerben? Sind ja (je nach Kaliber) auch maximal nur 5,6mm groß & halten das Joulelimit von 200 ein.

  • Das mit den LGs ist etwas schwammig. Die sind ja eigendlich deutlich schwächer als ein KK. Aber im Gesetz wird glaube ich extra KK erwähnt für ab 18.
    Beim erstellen des Gesetzes Text hat wohl keiner an FT gedacht.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Meiner Meinung nach (und ich bin kein Spezialist dafür..) gibts kein starkes LG ab 18 bis 25.Die Ausnahme ist zwar Kaliber <= 5,6mm, aber mit "Randfeuerzündung", was ein Luftgewehr nicht hat. Eine entsprechende Sondergenehmigung kann sicher beantragt werden, wenn sie sportlich gesehen berechtigt ist. Kann man keine Erfolge und/oder Ambitionen mit Vereinswaffen vorweisen wird das sicher schwierig.

  • Ok gut zu wissen ^^

    Wie ist das dann mit Luftgewehren >7,5 Joule? Könnte man die auch erwerben? Sind ja (je nach Kaliber) auch maximal nur 5,6mm groß & halten das Joulelimit von 200 ein.


    Danach geht es nicht, da keine Feuerwaffe.
    Grundsätzlich muss der Sportschütze für jede Waffe eine Disziplin im eigenen Verein benennen können, die auch zur Waffe passt. Für starke LG gibt es praktisch wohl nur FT. Der Sonderfall auf gelber WBK und Disziplinen eines fremden Verbandes kommt nur für bestehende gelbe WBK's in Betracht, jedoch nicht für den Erstantrag. Zudem sollte man dann auch Trainingszeiten im persönlichen Schießbuch nachweisen können, wenn man schon eine Waffe dafür genehmigt bekommen hat.