ssw zuhause abgefeuert

Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 8.118 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. April 2013 um 18:42) ist von Medjay.

  • Erst mal kommt es darauf an, welchen Sachverhalt die Beamten zur Anzeige bringen. Grober Unfug, Ruhestörung, aber das ist in diesem Fall polizeirechtlichen Handelns auch völlig egal. Er hat einen Polizeieinsatz verursacht, den er, hätte er mal etwas nachgedacht, vermeiden können. Das weist schon darauf hin, dass es an der Zuverlässigkeit mangeln könnte. Und die braucht er nicht nur, wenn er einen KWS beantragt.

    Polizeirechtliches Handeln heißt auch präventives Handeln. Und jetzt kommt es auf die Einschätzung der Beamten und Behörde an. Wenn er Pech hat, dann bekommt er noch eine fette Polizeikostenrechnung, die wohl vermeidbar gewesen wäre. Da müssen nicht immer Verstöße gegen Gesetze vorliegen, präventives Handeln im Sinne des Polizeirechts reicht unter Umständen schon aus.

    Übrigens: Wie ich das jetzt mitbekommen habe, soll es als nächstes unseren SSW an den Kragen? Danke Jedem, der dem Gesetzgeber die nötigen Gründe dafür liefert. ;(

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • damit das zutrifft hätte er beim schiessen noch öffentlich sexuelle handlungen vornehmen müssen, davon kann man aber nicht ausgehen


    Vielleicht hat der beim abfeuern der SSW sich den Lauf in den Ars... gesteckt,
    ne mal Scherz beiseite, auf meinem eigenen Grundstück darf ich rein Theoretisch soviel mit einer SSW rumballern bis ich ne Sehnenscheidentzündung hab!(oder bis sich einer wegen Ruhestörung beschwert)
    Und nein, ich bin kein SSW Fan, und ich habe auch keine!

    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Ich denke mal dass die Passanten bei der Polizei Schüsse in einer Wohnung gemeldet haben, für die Polizei war dann jetzt nicht klar was genau in der Wohnung passiert ist, dies konnte ja die Polizei in diesen Moment auch noch nicht wissen. Ich habe auch schon von Fälle gelesen wo da die Wohnung vom SEK gestürmt wurden ist."Schüsse" aus Dachfenster - Besuch vom SEK

    Zitat

    ok die finden die waffe und sehen es ist eine ssw ,dann dürfen sie dei nicht mitnehmen?

    Ich denke mal dass ein so einen Fall als erstes alle Waffe mitgenommen werden, aber evtl. können andere User was dazu sagen.

    Zitat

    ok hoffentlich bekomme ich die wieder ,

    das kann ich jetzt nicht sagen da ich dies nicht weiß, haben die Polizisten bei der Durchsuchung dazu was gesagt? Ich vermute mal dass nach der Durchsuchung auch ein Protokoll wo die Waffen aufgeführt waren ausgehändigt wurden ist, oder?

    Möchte auch noch mal erwähnen was Stex schon geschrieben hat:

    Zitat

    Rechtsberatung gibt es hier nicht zu 100%.

    Zitat

    Wenn rechtliche Konsequenzen kommen sollten dann ein fachkundigen Anwalt hinzuziehen. Mehr kannst du nicht machen.

    Das mit den Testen einer SSW ist nicht immer so leicht möglich, ich hatte auch mal im Juli eine neue SSW gekauft und dann überlegt wie ich diese Test, hatte mich dann entschlossen bis zu Silvester zu warten und dann am Silvester 3 Testschüsse mit der SSW abzugeben.


    @ Sparky

    Zitat

    Übrigens: Wie ich das jetzt mitbekommen habe, soll es als nächstes unseren SSW an den Kragen?

    Dürfte ich kurz fragen um was es hier geht, hatte bis jetzt davon noch nichts gewusst.

    Einmal editiert, zuletzt von Andre S (28. April 2013 um 16:55)

  • Wenn ihr mich fragt gehören solche Threads grundsätzlich mit dem Hinweis auf einen Fachanwalt in Sachen Waffenrecht geschlossen. Keiner dieser Threads hat in letzter Zeit zu irgendwas geführt. Man soll hier irgendwen rechtlich beraten (was wir sowieso entweder nicht können oder dürfen) den wir nicht kennen. Wo wir die Sachverhalte nicht kennen und nicht wissen was wirklich vorgefallen ist.

    Irgendwo wurde gefragt wie man seine SSW testen kann: Knallkasten. Meine Güte, auf Youtube gibts Anleitungen in Videoform(!) wie man sowas baut. Wenn man die Balkontür auf hat und Passanten können da reingucken während man eine "Waffe" in der Hand hat und rumballert.. .Kein Wunder das da einer Fersengeld gegeben und die Polizei gerufen hat.

    Ein Recht zu haben und das restlos auszunutzen birgt immer Gefahren. Soviel muss einem klar sein.

  • ich will niemanden etwas böses...habe auch niemanden bedroht, es konnte keiner sehen dass ich die waffe abgefeuert habe ,weil ich in meiner wohnung war.

    ...erst freut man sich über die ssw ...und ja knallkasten ist schon iwi doof weil ich will die waffe ja dabei sehen...und ssw sind nunmal laut, und dass sollen sie ja auch!!!

    jetzt muss man angst haben dass polizeiberamte einen ie wohnung durchsuchen und alle evtl neu bestellten ssw mitnehmen...irgentwie ganz schön übertrieben wenn ich den keinen neuen grund gebe und auch falsch wie ich finde ..

  • Man braucht er dann einen Anwalt, wenn man Post vom Staatsanwalt kommt und darin ein konkreter Tatvorwurf gemacht und Anklage erhoben wird. Erst dann macht ein Anwalt einen Sinn, der dann Akteneinsicht beantragen kann.
    Hier gibt es ja wohl noch nicht mal einen Tatvorwurf, sondern nur die Beschlagnahmung einer Waffe bei einer Haussuchung. Oder man fühlt sich durch die Haussuchung und Beschlagnahme ungerechtfertigt behandelt.
    So wie das dargestellt wird, muss man sich nicht wundern, wenn man vor einem von der Straße einsehbaren Balkonfenster eine Waffe abfeuert und dann die Polizei ruckzuck um Einlass verlangt.
    Das Schießen mit einer SSW mag zwar laut Waffengesetz § 12, Abs. 4 zulässig sein, aber das bedeutet noch lange nicht, dass alles was prinzipiell erlaubt ist, auch immer klug ist.
    Letztlich ist unnötiges Lärmen zu jeder Zeit zu unterlassen. Es gibt da keine Ruhezeiten, bzw. andere Zeiten, wo das eher erlaubt wäre. Jeder (Nachbar) der sich durch unnötiges Lärmen gestört fühlt, kann eine Anzeige nach § 117 OWiG erstatten und das Tun sofort - auch mit Hilfe der Polizei unterbinden lassen. Dazu muss er nicht die Nachtzeit abwarten, für die noch ein besonderer Schutz gilt.

  • übrigens durchsuchhungsgrund war verstoß gegen dass waffengesetz...also wo genau habe ich da jetzt gegen dass waffengesetz verstoßen?

  • Zitat

    jetzt muss man angst haben dass polizeiberamte einen ie wohnung
    durchsuchen und alle evtl neu bestellten ssw mitnehmen...irgentwie ganz
    schön übertrieben wenn ich den keinen neuen grund gebe und auch falsch
    wie ich finde ..

    Dürfte ich kurz Fragen wie dies gemeint ist? Meinen Sie das so dass noch eine Durchsuchung stattfindet?

  • ja, sie haben gesagt dass sie jetzt bei mir öfter vorbeikommen können, und bestimmt auch machen, sie denken ich konnte noch etwas verstecken

  • Wenn es eben keine SSW war, dann wäre es ein Verstoß gegen das WaffG. Das wird ja nun geprüft. Das wäre auch verboten, wenn jemand auf einem fremden Grundstück schießt, für die er keine Zustimmung eingeholt hat.
    Zudem könnte es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handeln, was sich aus der Ferne nicht bestimmen lässt. So wird das wohl erst als möglichem oder gar naheligenden Grund genannt, um die nötige richterliche Zustimmung zur Haussuchung einzuholen. Oder da ist noch etwas aufgefallen, an was du nicht denkst oder nicht dagen magst - keine Ahnung.
    Das fällt mir jedenfalls dazu ein. Grundsätzlich sind die Behörden sensibler zum Thema Waffen geworden. Daher ist es doch schon fahrlässig dumm, in der Nähe eines (offenen) Fensters oder Balkontür zu schießen, wenn man sich keine Gedanken an Passanten auf der Straße macht. Für wesentlich kleinere Anlässe hat man schon das SEK gerufen. Man denke an das Herumfuchteln einer Dekowaffe (oder war es ein LG?) um eine Gardine zu zuziehen. Zwar lächerlich, ist aber passiert.
    Sorry für mein offenes Wort, aber das meine ich nun generell.

  • ja, sie haben gesagt dass sie jetzt bei mir öfter vorbeikommen können, und bestimmt auch machen, sie denken ich konnte noch etwas verstecken


    Das halte ich schon für fast eine Drohung und wenn das noch eine unbeteiligte Person mitbekommen hat, als rechtlich prüfenswerte Option einer Beschwerde.
    Oder bist du schon mal unangenehm aufgefallen, so dass die Polizei deinen Namen inclusive Adresse auswendig schreiben können?

  • ja, sie haben gesagt dass sie jetzt bei mir öfter vorbeikommen können, und bestimmt auch machen, sie denken ich konnte noch etwas verstecken

    Nur weil die irgendwas denken brauchst Du die aber noch lange nicht in deiner Wohnung lassen,dafür brauchen die schon einen triftigen Grund!
    Und bei dem was Du schreibst, hast Du ja nicht gegen das Waffengesetz verstoßen,aber wenn Post von der Staatsanwaltschaft kommt, musst Du wohl oder übel einen Anwalt aufsuchen wenn Du dein Recht durchzusetzen möchtest!
    Zum Glück leben wir nicht im Wilden Westen,wo der Dorfscheriff die Gesetze macht!


    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • als drohung empfinde ich dass auch, ich habe bedenken dass die auch meine neuen ssw mitnehmen die ich mir bestellt habe, weil der lieferschein inklusive waffenzeitschriften usw hhaben die ja alles gesehen...nein ich bin kein straftäter

  • @ Floppy ich kann deinen Aussagen viel abgewinnen aber eine Behauptung stimmt so nicht.

    Es lohnt sich bei Ordnungswidrigkeiten bei dem es um viel Geld geht oder Entzug von etwas ( z.B. Führerschein) immer ein Anwalt.
    Ich habe selber und auch bei Freunden Fälle erlebt wo ein guter Anwalt der einen Verfahrensfehler findet weniger kostet als die Strafe

  • Wenn man vlt. auch noch in der Stadt wohnt ist zwar evtl. nicht allzu klug die Knifte bei offener Tür abzufeuern aber immerhin, der TE hat gegen kein in D gültiges Gesetz verstoßen. Wenn du Rechtsschutzversichert bist Anwalt einschalten, Herausgabe aller Waffen, Einstellung des Verfahrens und Löschung aller hierzu erhobenen Daten fordern, ansonsten steht der Müll die nächsten 10 Jahre in deiner Polizeiakte.