Übrigens sind Patronen bis zum Kal. .50 BMG sammelbar. Das ist die Grenze zur Munition, die unter dem Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Eine Ausnahme stellen rein jagdliche Munition über Kal. .50 dar. Das wären z.B. .600 NE und die .700 NE (Nitro Express). Allerdings kostet eine Patrone mehrere hundert Euro! Sie werden nur als Einzelstücke auf Bestellung für die Afrikajagd der Big Five gefertigt.
Das ist so nicht ganz korrekt und möchte ich richtig stellen. Das Waffengesetz kennt Munition von 4mm bis Kaliber 4 also 26,5mm ( so auch auf meinem MES).
Die Ausnahmen stellen da nicht die Jagtpatronen dar sondern die verbotenen ( Treibspiegel, oder Sabot auch genannt) oder eben die Munition, die unter das KWKG fällt. Hier sein im Bereich des Waffengesetzes laborierte Hartkern, Spreng , Brand oder Leuchtspurgeschosse bzw. Kombinationen wie die Hartkern - Brand ( API ( Armor Piercing Incendiary)).
Hierbei gilt aber, dass es sich um laborierte Patronen handelt. Delaboriert sind diese zu besitzen,- sprich ohne Pulverladung drin. Dies gilt für Hartkernmunition , Leuchtspur undb eben Brand. Die entsprechenden Feststellungsbescheide sind auf der Webseite des BKA einsehbar.
Dies gilt aber eben NUR für Patronen aus dem Bereich des Waffeng. nicht aber für KWKG Munition z.B. 20mm Patronen und anderen größeren Kalibern wo die Patronen gem Kaliber nach dem KWKG unterlegen.
Dort sind die Geschosse nicht legal laboriert zu besitzen.
Siehe hierzu den Link: http://www.bka.de/nn_205630/Shar…Treibladung.pdf
Seite 2 vorletzer Absatz.