mafia springer

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 6.046 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juli 2003 um 14:58) ist von MF2HD.

  • Menü alles Bilder?! Was ich besonders gut finde sind die Kontraste der Site. Das zeigt einfach wieder mal ... im Prinzip ist "weniger" (was ja relativ ist) mehr. Also zum Deinem Thema Messer ist das echt klasse. Weiter so.

  • Also ob das noch erlaubt ist were die Frage. Im allgemeinen sind die Springmesser nicht verboten. Die die nach vorne raus kommen sind 100% verboten. Auch Fallmesser die die Klinge nach vorne die Klinge rausfallen lassen sind verboten. Die seitlichen sind meines wissen schon noch erlaubt aber die Klinge muss ein bestimmtes %tuales verhältniss zwichen Klingenbreite und Klingenlänge haben. Aber was da für eine Formel gillt weis ich leider auch nicht. :(

  • Die Klinge darf höchstens 8,5cm lang sein und in ihrer Dicke [edit: nee in ihrer Breite!! sähe sonst merkwürdig aus :)) ] 20% der gesamtlänge (oder grifflänge...?) nicht unterschreiten. So hab ich's in erinnerung...

    -xray

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

    Einmal editiert, zuletzt von xray (3. Juni 2003 um 23:21)

  • Hier wird aber immer wieder einiges Durcheinander geschmissen. Hier ist der Auschnitt aus dem neuen Waffg.:

    -----------------------------------------------------------------------------------------
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    .
    .
    1.4.1

    Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

    - höchstens 8,5 cm lang ist,

    - in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,

    - nicht zweiseitig geschliffen ist und

    - einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;

    -----------------------------------------------------------------------------------------

    Ds galt übrigens auch schon im alten Gesetz so, nur ware es da 14% Mindestklingenbreite.


  • Danke für deine Ausführungen. Endlich mal Klarheit über dieses Wirrgesetz ;D

  • coolcat Gratulation für deine schicke Seite, bei deinen Messern kamen mir wieder die Tränen in die Augen :huldige: . Sehr schön einen richtigen "Messerforumianer" hier zu haben, als ich die ganzen scharfen Teile :n1: gesehen habe ist mir wieder eingefallen, warum ich schon Monate nicht mehr ins Messerforum geschaut hab: Die Messer sind alle viel zu schön um sie nicht zu kaufen, aber mich persönlich treiben die Preise in den Ruin :cry:

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

  • Das hat den Sinn, dass es zweischneidige Klingen verbietet! Eben eine weitere schwachsinnige Regelung des Waffengesetzes...

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  • Ja leider wieder mal Schwachsinn des Gesetzgebers. Sinn macht das keinen. Wer mit so einem ding in die Schule gehen will weird das auch weitehin tun. Und wenn ein Klappzahnstocher schon verboten ist dam sagen sich warscheinlich einige Kids wenn schon Illegal dann richtig und zwar mit ner Wumme. Und dan gute nacht Marie. :confused2:

  • Zitat

    Original von cpt_engler
    könnts ja mal eure messer posten... wär sicher mal ganz interessant und ich bin mir sicher, dass da ziemlich schöne exemplare auch dabei sind....?


    Trag ich seit ein paar Wochen mit mir rum:
    Spyderco Wayne Goddard

    Ich wär dafür einen EDC Thread aufzumachen :))