Hallo miteinander,
ich möchte meine Wohnzimmerschranktüre mit Glaseinsatz, in dem ich eine SSW ohne Munition zur Schau stelle bzw aufbewahre, unsichtbar abschließen.
Ich habe Schloss1 und Schloss2 gefunden. Es ist zwar "nur" eine Kindersicherung, aber ohne den Magnet an der richtigen Stelle anzusetzen, entriegelt das Schloss nicht.
Wenn ich so ein Teil verbaut habe, zählt dann dieser Schrank als verschlossenes Behältnis im Sinne des Gesetzgebers oder muss ich mir doch was anderes einfallen lassen?
Evtl hat ja auch jemand ne andere bzw bessere Idee.
Danke schonmal für die Hilfe.
Gruß Stefan