Butterfly@Waffengesetz

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 4.297 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2003 um 13:11) ist von J!MbO.

  • Nach dem neuen Waffengesetz wurden eine Menge Messer verboten.Spezielle Springmesser,Wurfsterne,2schneidige Dolche.......und meines Wissens auch Butterflymesser .Ich kann jedoch keinen wirklichen Grund FInden der das Verbot dieser Messer rechtfertigt.
    In Deutschland wurden sie verboten aber weiß wer wie das in Österreich aussieht.Zwischen dem Österreichischem und Deutschen Waffengesetz gibt es nämlich gr0ße Unterschiede-Bock Kleinkaliber usw. bekommt man z.B bei uns ohne Waffenschein!

  • Zitat

    Original von Paramags
    Grund ist wohl der daß man ein Butterfly sehr schnell ziehen und öffnen kann im gegenatz zu nem Klappmesser.

    Gruß
    Para


    Grund ist wohl, dass die Gesetzesbastler zu viel billige Filme gesehen haben und Traumwelt und Wirklichkeit nicht auseinander halten können. Aber stimmt schon...die Gangsterbanden werden sich natürlich strikt an die Gesetze halten. Ein Bekannter von mir hat ein über Hundert Jahre altes "Butterflymesser" aus Elfenbein und Silber in seiner Sammlung. Wenn er das Teil mit Ausnahmegenehmigung weiter besitzen möchte, muss er sich einen Tresor dafür anschaffen. Ich glaub, er hat es in die Staaten zu einem befreundetem Sammler geschickt oder will es schicken, der es dann einer Auktion zuführt. Das Teil wurde in Deutschland in einer Solinger Schmiede gefertigt, ging dann nach USA, von dort hat er es wieder zurückgeführt und nun gehts wieder nach dort :crazy2:
    Aber ist schon richtig.. vermutlich hätt es ihn irgendwann überkommen und er hätte garnicht anders gekonnt, als damit die nächstbeste Oma zu überfallen.

  • Para> Ein Butterfly kann man sicher nicht schneller ziehen als ein Klappmesser, im Gegenteil. Die akrobatischen Öffnungstechniken brauchen alle ihre Zeit, wer mal ein Balisong in der Hand gehabt hat weiss das. Was Pellet schreibt trift die Sache wohl eher, Balisongs wurden nicht verboten, weil sie gefährlicher als andre Messer sind (eigendlich schon absurd, Blankwaffen sind eigendlich alle gleich gefährlich). Nur haben unsre lieben Gesetzgeber ihre Meinung zu den Waffen von Action- und Krimistreifen, in denen Balis eben gerne eingesetzt werden, die Öffnungstechniken wirken schön bedrohlich auf den unwissenden Zuschauer.
    Zur "Gefährlichkeit" von Messern gibt es auf http://www.aermeldolch.com einige interessante Infos

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

    Einmal editiert, zuletzt von Jubei (25. Mai 2003 um 19:00)

  • Hi Pellet,

    Zitat

    Wenn er das Teil mit Ausnahmegenehmigung weiter besitzen möchte, muss er sich einen Tresor dafür anschaffen.

    Ich habe mir mal im Bauhaus einen kleinen Tresor mit Sicherheitsstufe B für 59 DM gekauft. Ab und zu gibt es solche Angebote. Und das ist wirklich nicht zu teuer. Wäre vielleicht eine Alternative. So ein Schmuckstück würde ich niemals aus den Händen geben.

    D☻del
    Meine Spieleseite mit vielen selbst ausgedachten Spielen: YogiSpiele
    Mein kostenloser Besucherzähler: YogiZähler

  • Ach, man darf diese verbotenen Waffen behalten, braucht sie weder unbrauchbar machen noch abgeben, nur wenn man sie in einen Tresor legt? :ngrins:
    Wenn dem so ist, welche Bedingungen muß der Tresor denn erfüllen?

    Einmal editiert, zuletzt von Kid Silencer (27. Mai 2003 um 11:51)

  • Zitat

    Ach, man darf diese verbotenen Waffen behalten, braucht sie weder unbrauchbar machen noch abgeben, nur wenn man sie in einen Tresor legt?


    Nein. Das hast Du falsch verstanden. ;)
    Es gibt aber die Möglichkeit eine Ausnahmegehnemigung zu beantragen. Und wenn man die bekommt, dann muß man diese Butterfly in einem Tresor verwahren.

    [GLOW=crimson]Gruß, Kjartan[/GLOW]
    :F:WR-Mitglied 027711:deal:

  • Und wie man diese bekommt ist noch völlig ungeklärt.
    Wird aber nicht einfach sein, Stichwort "kulturhistorisch bedeutsam".

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • :cry: Ach schade, wär ja auch zu schön gewesen! Dann geht es wohl wirklich nur bei 200 Jahre alten Kunstschätzen in den Händen von Profisammlern. :(

  • Zitat

    Original von Dago III
    Nach dem neuen Waffengesetz wurden eine Menge Messer verboten.Spezielle Springmesser,Wurfsterne,2schneidige Dolche.......und meines Wissens auch Butterflymesser .Ich kann jedoch keinen wirklichen Grund FInden der das Verbot dieser Messer rechtfertigt.

    Zweischneidige Dolche sind immernoch erlaubt, solange der griff nicht parallel zu der klinge stehen.

  • ...und die Klingenlänge vom Griff nicht über 8.5 cm liegt bei einem Durchmesser nicht unter 20% zur Klingenlänge oder so ähnlich.

  • Zitat

    Original von Mr. Chaos
    Das gilt oder galt doch nur für Springmesser.

    Das stimmt genau! :))

  • ach ein anti-messer-gesetz hat keinen sinn. wenn man will kann man mitten in der inen stadt bei einem billi-laden alles kaufen! :direx:

    Weise ist, wer weiss wo er findet, was er nicht weiss!
    Ohne Ego-Shooter wäre die Welt eine Wüste. ;)
    Ob das wohl alle verstanden haben??
    :lol:
    THX