Nach dem neuen Waffengesetz wurden eine Menge Messer verboten.Spezielle Springmesser,Wurfsterne,2schneidige Dolche.......und meines Wissens auch Butterflymesser .Ich kann jedoch keinen wirklichen Grund FInden der das Verbot dieser Messer rechtfertigt.
In Deutschland wurden sie verboten aber weiß wer wie das in Österreich aussieht.Zwischen dem Österreichischem und Deutschen Waffengesetz gibt es nämlich gr0ße Unterschiede-Bock Kleinkaliber usw. bekommt man z.B bei uns ohne Waffenschein!
Butterfly@Waffengesetz
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Dago III -
25. Mai 2003 um 15:34 -
Geschlossen
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Butterflys und andere Messer wurden verboten da diese gerne in Gangs verwendet werden und sogenannte Underground-Weapons sind. Grund ist wohl der daß man ein Butterfly sehr schnell ziehen und öffnen kann im gegenatz zu nem Klappmesser.
Gruß
Para -
Zitat
Original von Paramags
Grund ist wohl der daß man ein Butterfly sehr schnell ziehen und öffnen kann im gegenatz zu nem Klappmesser.Gruß
Para
Grund ist wohl, dass die Gesetzesbastler zu viel billige Filme gesehen haben und Traumwelt und Wirklichkeit nicht auseinander halten können. Aber stimmt schon...die Gangsterbanden werden sich natürlich strikt an die Gesetze halten. Ein Bekannter von mir hat ein über Hundert Jahre altes "Butterflymesser" aus Elfenbein und Silber in seiner Sammlung. Wenn er das Teil mit Ausnahmegenehmigung weiter besitzen möchte, muss er sich einen Tresor dafür anschaffen. Ich glaub, er hat es in die Staaten zu einem befreundetem Sammler geschickt oder will es schicken, der es dann einer Auktion zuführt. Das Teil wurde in Deutschland in einer Solinger Schmiede gefertigt, ging dann nach USA, von dort hat er es wieder zurückgeführt und nun gehts wieder nach dort
Aber ist schon richtig.. vermutlich hätt es ihn irgendwann überkommen und er hätte garnicht anders gekonnt, als damit die nächstbeste Oma zu überfallen. -
Hi Pellet
Warscheinlich war es so. Ich kenne nicht die Statistiken welche Waffen vermehrt eingesetzt wurden.
Gruß
Para -
Para> Ein Butterfly kann man sicher nicht schneller ziehen als ein Klappmesser, im Gegenteil. Die akrobatischen Öffnungstechniken brauchen alle ihre Zeit, wer mal ein Balisong in der Hand gehabt hat weiss das. Was Pellet schreibt trift die Sache wohl eher, Balisongs wurden nicht verboten, weil sie gefährlicher als andre Messer sind (eigendlich schon absurd, Blankwaffen sind eigendlich alle gleich gefährlich). Nur haben unsre lieben Gesetzgeber ihre Meinung zu den Waffen von Action- und Krimistreifen, in denen Balis eben gerne eingesetzt werden, die Öffnungstechniken wirken schön bedrohlich auf den unwissenden Zuschauer.
Zur "Gefährlichkeit" von Messern gibt es auf http://www.aermeldolch.com einige interessante Infos -
Hi Pellet,
ZitatWenn er das Teil mit Ausnahmegenehmigung weiter besitzen möchte, muss er sich einen Tresor dafür anschaffen.
Ich habe mir mal im Bauhaus einen kleinen Tresor mit Sicherheitsstufe B für 59 DM gekauft. Ab und zu gibt es solche Angebote. Und das ist wirklich nicht zu teuer. Wäre vielleicht eine Alternative. So ein Schmuckstück würde ich niemals aus den Händen geben.
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Ach, man darf diese verbotenen Waffen behalten, braucht sie weder unbrauchbar machen noch abgeben, nur wenn man sie in einen Tresor legt?
Wenn dem so ist, welche Bedingungen muß der Tresor denn erfüllen? -
Zitat
Ach, man darf diese verbotenen Waffen behalten, braucht sie weder unbrauchbar machen noch abgeben, nur wenn man sie in einen Tresor legt?
Nein. Das hast Du falsch verstanden.
Es gibt aber die Möglichkeit eine Ausnahmegehnemigung zu beantragen. Und wenn man die bekommt, dann muß man diese Butterfly in einem Tresor verwahren. -
Hi Kid Silencer,
Du hast das Wort Ausnahmegenehmigung überlesen. Die braucht man nämlich auch noch.
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Und wie man diese bekommt ist noch völlig ungeklärt.
Wird aber nicht einfach sein, Stichwort "kulturhistorisch bedeutsam".Eddi
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Ach schade, wär ja auch zu schön gewesen! Dann geht es wohl wirklich nur bei 200 Jahre alten Kunstschätzen in den Händen von Profisammlern.
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Zitat
Original von Dago III
Nach dem neuen Waffengesetz wurden eine Menge Messer verboten.Spezielle Springmesser,Wurfsterne,2schneidige Dolche.......und meines Wissens auch Butterflymesser .Ich kann jedoch keinen wirklichen Grund FInden der das Verbot dieser Messer rechtfertigt.Zweischneidige Dolche sind immernoch erlaubt, solange der griff nicht parallel zu der klinge stehen.
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...und die Klingenlänge vom Griff nicht über 8.5 cm liegt bei einem Durchmesser nicht unter 20% zur Klingenlänge oder so ähnlich.
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Das gilt oder galt doch nur für Springmesser.
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Zitat
Original von Mr. Chaos
Das gilt oder galt doch nur für Springmesser.Das stimmt genau!
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ach ein anti-messer-gesetz hat keinen sinn. wenn man will kann man mitten in der inen stadt bei einem billi-laden alles kaufen!