rechtliche Frage zum Führen von EHM

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 8.426 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Januar 2013 um 05:47) ist von Pupsnase.

  • Es geht darum das das Messer automatisch durch die Bauart bestimmt verriegelt. Ein Messer das wieder zugeklappt werden kann ohne das eine Verriegelung betätigt werden muß darf geführt werden. Dabei spielt auch die Klingenlänge keine Rolle. Ausgenommen davon sind Springmesser. Die dürfen nur eine maximale Klingenlänge von 8,5 cm besitzen.

    Bei feststehenden Messern ist die Maximale Klingenlänge 12cm. Bei Klappmessern gibt es keine Klingenlängenbegrenzung.

    Das Spyderco UK Penknife ist auch ein Einhandmesser, verriegelt aber nicht sondern wird wie bei einem Schweizer Taschenmesser über eine Rückenfeder in Position gehalten. Das darfst Du auch führen.

    Messer die nur Zweihändig geöffnet werden (auch wenn man es mit einer Hand schafft) darf man auch führen wenn sie verriegeln.

    \m/ :new14: \m/

  • Mich verwirrt das thema schon seit Jahren, da trifft sich ja gut das hier darüber gesprochen wird um Klarheit zu schaffen....ab und an ist die Gesetzeslage bei uns ja ein wenig verwirrend. :thumbdown:

    Also ich halte nochmal fest

    Ein klappmesser welches sich NICHT fest veriegeln lässt und nur gestreckt gehalten wird über die Rückenfeder ( die ein schweizer Taschenmesser ), darf geführt werden egal was für eine klingenlänge es hat?
    Also auch wenn es ein abnormal großes klappmesser ist mit ner Klinge von 20cm+ ?

    Wie sieht es dann aus bei Messer die fast jeder Handwerker beruflich in der Tasche hat? Wie zum Beispiel Cuttermesser, die Klinge welche rasiermesser scharf ist, kann ausgefahren werden und mit dem Riegel am Bedienhebel arritiert werden, und dass so das es nicht mehr zurück in den Griff rutschen kann. dass heißt, die Klinge steht fest.
    Dürfte man das dann rein Rechtlich auch nicht tragen? Mit den dingern kannste ohne Kraftaufwand einen ganz schön zurichten... 8|

    Als meine Schwester und ich noch etwas jünger waren, haben wir oft auf so Country veranstalltungen teilgenommen mit der Familie ( mein Stiefvater hatte da ne Vorliebe für ) und für uns war das auch ganz nett. Also so richtig mit trapper und echten Indianerzelte ( Tipi ), die kleidung die sie früher getragen haben, alles ohne strom, und ohne wasser aus der leitung.

    Ich hatte zum 15ten Geburtstag ein schönes Großes Messer gewünscht , und hab dann auch eins bekommen, bekommen hab ich ein Bowie messer mit Handgemachter Messerscheide und 22cm langer klinge. Mit dem bin ich da auch überall rumgerannt, hab geschitzt, damit Holz kleingehackt etc. Aber gejuckt hat das keinen auch nicht die polizei die die vor ort war.
    War auch nicht der einzigste mit nem großen messer am Gürtel.

    Also hätte ich damit garnicht rumlaufen dürfen? und darf es immernoch nicht...wenn ich es wollte?!?!

    Bitte um aufklärung :thumbsup:
    Weiß solangsam nicht mehr was ich glauben soll und was nicht, jeder aus dem bekanntenkreis sagt was anderes.

    Grüße
    Andy

  • Ansonsten hilft es ungemein mal selbst in das WaffG zu schauen.
    Das hätte auch Diskussionen in dem Mündungsfeuer Thread vermieden

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Daraus soll mal einer schlau werden, absatz hier, nummer da ,das eine hebt das andere auf aus folgenden gründen etc.
    Das ist ein wirrwar keines gleichen.

    Also butter bei den Fischen, wegen dem Bowie, ich darf und durfte es nicht mitführen!?
    Und beim klappmesser ( nicht EHM )ohne Sicherung , auch wenn es eine Klinge von 16cm hat ist es legal es zu tragen?

    Das mit dem Cuttermesser ist geklärt :D

    Mit dem vom balkonschießen = verboten lag ich falsch, auch wenns schwachsinnig ist, dennoch hat er in richtung Fusgänger geziehlt und das ist verboten.
    Ist jetzt auch wurs, muss dass nicht nochmal haben, mir reichte das heute vormittag, ich werd älter und die nerven immer weniger *lach*


    Grüße
    Andy

  • Mich verwirrt das thema schon seit Jahren, da trifft sich ja gut das hier darüber gesprochen wird um Klarheit zu schaffen....ab und an ist die Gesetzeslage bei uns ja ein wenig verwirrend.

    Ja das Waffengesetz ist manchmal verwirrend.

    Also ich halte nochmal fest

    Tu das.

    Ein klappmesser welches sich NICHT fest veriegeln lässt und nur gestreckt gehalten wird über die Rückenfeder ( die ein schweizer Taschenmesser ), darf geführt werden egal was für eine klingenlänge es hat?
    Also auch wenn es ein abnormal großes klappmesser ist mit ner Klinge von 20cm+ ?

    Rischtisch

    Wie sieht es dann aus bei Messer die fast jeder Handwerker beruflich in der Tasche hat? Wie zum Beispiel Cuttermesser, die Klinge welche rasiermesser scharf ist, kann ausgefahren werden und mit dem Riegel am Bedienhebel arritiert werden, und dass so das es nicht mehr zurück in den Griff rutschen kann. dass heißt, die Klinge steht fest.
    Dürfte man das dann rein Rechtlich auch nicht tragen? Mit den dingern kannste ohne Kraftaufwand einen ganz schön zurichten...

    Cuttermesser sind nicht besonders scharf. Du hast sicher noch kein gut geschärftes Messer in der Hand gehalten. Dagegen ist so ein Cutter wie ein stumpfer Löffel. Cuttermesser sind keine Messer sondern Werkzeuge. Es liegt aber im Auge des Betrachters (Polizei, Richter, Staatsanwalt...). Das ist genauso ein Grenzthema wie bei einer Machete. Darüber sind sich die Herren der Schöpfung auch noch nicht einig geworden.

    Als meine Schwester und ich noch etwas jünger waren, haben wir oft auf so Country veranstalltungen teilgenommen mit der Familie ( mein Stiefvater hatte da ne Vorliebe für ) und für uns war das auch ganz nett. Also so richtig mit trapper und echten Indianerzelte ( Tipi ), die kleidung die sie früher getragen haben, alles ohne strom, und ohne wasser aus der leitung.

    Bei solchen Veranstaltungen gilt die im Waffengesetz geschriebene Ausnahme: Brauchtumspflege.

    Ich hatte zum 15ten Geburtstag ein schönes Großes Messer gewünscht , und hab dann auch eins bekommen, bekommen hab ich ein Bowie messer mit Handgemachter Messerscheide und 22cm langer klinge. Mit dem bin ich da auch überall rumgerannt, hab geschitzt, damit Holz kleingehackt etc. Aber gejuckt hat das keinen auch nicht die polizei die die vor ort war.
    War auch nicht der einzigste mit nem großen messer am Gürtel.

    Hatte ich auch mal.

    Also hätte ich damit garnicht rumlaufen dürfen? und darf es immernoch nicht...wenn ich es wollte?!?!

    Früher durftest Du. Seit dem 01.04.2008 darf man sowas nicht mehr. Bei 12cm ist Schluss mit lustich ^^

    Bitte um aufklärung
    Weiß solangsam nicht mehr was ich glauben soll und was nicht, jeder aus dem bekanntenkreis sagt was anderes.

    Das sagt sogar jeder Polizist, Politiker, Anwalt, Richter etc. anders. Da gehen die Meinungen vielseitig auseinander. Fakt ist was im Waffengesetz §42a steht.

    Grüße
    Andy

    Gruß zurück :D

    \m/ :new14: \m/

  • Danke dir Stony für die Aufklärung :D Schnell , einfach und auch für jeden zu verstehen, so muss das *lach*
    War mal dringenst nötig.

    Liebe Grüße
    Andy

  • Kein Problem. Ich bin schon seit einigen Jahren im Thema Messer unterwegs und habe mich da rein gefuxt. Aber wie gesagt: es liegt immer im Auge des Betrachters was er daraus macht. Der kleine Polizist aus dem Dorf wird dich sicher nicht anschwärzen wenn er Dich mit einem Einhandmesser einen Apfel schälen sieht. In Berlin würde ich mit so einem Ding nicht umher laufen. Da ist das Gefahrenpotenzial erheblich höher.

    \m/ :new14: \m/

  • Ihr Lieben.
    Auch wieder so eine Falle, wo ich blind reingetappt wäre. Habe mich gerade einmal belesen, was Einhandmesser überhaupt sind. Ich glaube, langsam muss ich ein Sparschwein aufstellen, damit meine Frau ggf. die Kaution stellen kann. :whistling:

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Cuttermesser sind keine Messer sondern Werkzeuge.


    Selbst wenn sie Messer wären wird es ja von

    Zitat

    wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt,

    gedeckt.
    In Waffenverbotszonen dürfen aber auch keine Teppichmesser o.ä. geführt werden.

    Die Auslegung kann sich zwar regional unterscheiden, aber : In letzter Zeit ist eher eine enge Auslegung zu beobachten.

    Was wurde noch mal bei der Einführung des Einhandmesserführverbots erklärt ?
    Das es nicht dazu sei den normalen Bürger zu gängeln ?
    Tja davon ist nicht mehr viel zu spüren.
    Ich trage jedenfalls keine Einhandmesser mehr ( und auch keine Butterfly, schnief ).
    Dafür habe ich immer ein feststehendes Messer dabei, zwischen 9 und 11,9 cm Klingenlänge.
    Mit der richtigen Messerscheide fällt das auch nicht mehr auf wie ein Taschenmesser.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich hatte zum 15ten Geburtstag ein schönes Großes Messer gewünscht , und hab dann auch eins bekommen, bekommen hab ich ein Bowie messer mit Handgemachter Messerscheide und 22cm langer Klinge. Mit dem bin ich da auch überall rumgerannt, hab geschitzt, damit Holz kleingehackt etc. Aber gejuckt hat das keinen auch nicht die polizei die die vor ort war.

    Der "Messerparagraf" wurde vor allem eingeführt, um "bösen Buben in sozialen Brennpunkten" von Amts wegen ihre Spielzeuge abnehmen zu können. Ottonormalmesserbenutzer soll von dieser Regelung nach Absicht des Gesetzgebers nicht betroffen werden. Deshalb auch die Betonung der Ausnahmen mit dem Wort insbesondere. Das hat auch der damalige Bundesinnenminister Schäuble ausdrücklich bekräftigt. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist auch keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

    Man kann das Ganze mit Fug und Recht als typische "Anlassgesetzgebung" bezeichnen. Ich kann mir jedenfalls den Unterschied nicht erklären, den es ausmacht, ob ich ein "einhändig feststellbares" Messer oder eines mit feststehender oder nicht feststellbarer Klinge zwischen die Rippen bekomme.

    Ich habe mein Einhandmesser immer am Gürtel, und da bleibt es auch. Zum Kartons aufschneiden, Packband zurechtschneiden, Äste im Vorgarten entfernen und für alle weiteren anerkannten Zwecke, zu denen man ein ordentliches Messer braucht.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Ich habe mein Einhandmesser immer am Gürtel, und da bleibt es auch. Zum Kartons aufschneiden, Packband zurechtschneiden, Äste im Vorgarten entfernen und für alle weiteren anerkannten Zwecke, zu denen man ein ordentliches Messer braucht.

    Genau so sehe ich das auch. Ich habe auch nicht vor jemanden zu zerschnetzeln oder vor dem Wachsamen Auge des Gesetzes damit rum zu wedeln. Einstecken und bei Bedarf gebrauchen. Ottonormal sollte im Normalfall keine Probleme mit der Polizei bekommen. Wenn doch, ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit. OK, das Messer ist dann meistens weg aber dem Risiko muß man sich eben stellen wenn man so ein Messer dabei hat.

    \m/ :new14: \m/

  • mein papa sagte immer zu mir "du darfst alles machen.... bei vielen sachen solltest du dich nur nicht packen lassen :whistling:
    anders gesagt, wo kein kläger ist, da ist auch kein richter!

    aber was nun wenn ich in eine verkerskontrolle komme.... messer weg oder nicht (messer im auto nicht am gürtel, wegen dem glasbrecher / walther black tac)
    das auto ist ja nach § 8| ?? mein grundbesitz....... das sich gesetze immer soo schei*e lesen lassen....

    Die Präzision ist das zusammenspiel von körper, geist & material

  • Genau so sehe ich das auch. Ich habe auch nicht vor jemanden zu zerschnetzeln oder vor dem Wachsamen Auge des Gesetzes damit rum zu wedeln. Einstecken und bei Bedarf gebrauchen. Ottonormal sollte im Normalfall keine Probleme mit der Polizei bekommen. Wenn doch, ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit. OK, das Messer ist dann meistens weg aber dem Risiko muß man sich eben stellen wenn man so ein Messer dabei hat.


    Jop, so sehe ichs auch.
    Schade, wenns dann eins von den richtig teuren trifft, aber no risk no fun :)
    Bei Kneipenabenden, Sauftouren und Diskobesuchen lass ichs dann aber doch prinzipiell zu hause.

    Gruß,
    Martin

  • wenn man es bei solchen veranstalltungen/unternehmungen mit nimmt, der legt sein glück aber ganz schön doll in gottes hand.
    wer gläubig ist hat´s dann gut! aber ist schon wieder ein ganz anderes thema

    Die Präzision ist das zusammenspiel von körper, geist & material

  • "bösen Buben in sozialen Brennpunkten"


    Und wieder ein reingefallener.
    Schaut mal hier > Klick.
    Das ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, aber immerhin max 10000 € stehen dort zur Debatte.
    Wenn ihr euer Einhandmesser mit euch führen wollt macht das ( ist ja eh eure Entscheidung ).
    Aber belasst es nicht dabei, werdet Aktiv.
    Reicht Petitionen ein, schreibt Briefe, demonstriert.
    Kurzum wehrt euch, vom bloßen nicht beachten verschwinden die Gesetze nicht.
    Dadurch werdet ihr nur irgendwann eine Nummer in der Kriminalstatistik.


    Joachim

    Edit : Noch kein kurzer Nachtrag zum anerkannten Zweck, schaut euch mal diese Urteil an > Klack. Spätestens jetzt sollte klar sein das Apfel schälen ebenfalls kein anerkannte Zweck ist und das wir, mal wieder, verschaukelt wurden.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von Pupsnase (31. Januar 2013 um 06:05)