Waffendiebstahl vermeiden

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.368 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2012 um 20:03) ist von Sakamoto.

  • Dem Täter ins Bein schießen bzw Warnschuss und dann abhauen in den Schützenverein der Frau oder dem Opfer wäre geholfen garnicht erst erwischen lasen und die Wbk aufs Spiel setzen

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • Die Mitnahme der Pistole zur Eigensicherung wäre in diesem Falle sogar straffrei da die Frau im Begriff war einer anderen Person Hilfe zu leisten.


    @ Firetruckers.
    Das LF 8 auf Deinem Bild lässt die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr vermuten. Daher solltest doch ausgerechnet Du wissen, wie es um die Hilfe bestellt ist. Du wirst nachts alarmiert, schießt aus dem Bett auf, hastest zum Einsatzort, wohlmöglich in zweierlei Socken. In Sekunden musst Du im Einsatzszenario Deine Mannschaft deligieren. Und was ist bei einer Fehlentscheidung?
    Schnell wittert man Kohle durch Schadensersatzklagen. Plötzlich findest Du Dich vor Gericht wieder. Dich vernehmen Anwälte, die im Gegensatz zu Dir über Monate Akteneinsicht hatten und mit fundierten Gutachten ankommen.
    Warum haben sie denn nicht... Und wenn sie jetzt einfach .... Man hätte aber doch auch..., oder? Spätestens dann wird Dir klar, der will mich fressen und das Gewölle später ausspucken.
    Logisch, ich würde auch nicht zögern Hilfe zu leisten aber bewaffnet.....? Auf jeden Fall dürfte es straffrei bleiben wenn man arglistig getäuscht und dann bestohlen wird. Dann wähle ich lieber das.

    Gruß Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!


  • Die Besitzerin der Waffen ...

    Also ganz abseits der primären Diskussion, ob Waffen im nur kurz aus triftigem Grund verlassenen, versperrten PKW/Kombi/Wohnwagen/LKW ... sicher verwahrt sind ...

    Ich finds gerad von einer Frau extrem mutig unbewaffnet (obwohl Waffen bei der Hand), ohne vorher übers Handy die Polizei zu rufen, ohne zu versuchen Hilfe aus dem Schützenhaus zu holen allein in einen Wald zu laufen aus dem Hilferufe zu hören sind. Das kann auch ganz schnell zwei statt ein Opfer geben. Und das hilft auch Opfer eins garnicht.

    Dann erinnert mich das ganze an Berichte aus den USA, wo erfinderische Täter alles mögliche vom Tonband gespielt haben (Kinder- und Babygeschrei, Katzenrufe, ...) um nachts Frauen aus Häusern zu locken

  • Dem Täter ins Bein schießen bzw Warnschuss und dann abhauen in den Schützenverein der Frau oder dem Opfer wäre geholfen garnicht erst erwischen lasen und die Wbk aufs Spiel setzen

    Wenn ich den Täter sehe parke ich gleich auf ihm.

    Fassen wir also zusammen. Wie man es macht, macht man es verkehrt.

    @ Firetruckers

    Woher nimmst du die Gewissheit das die Waffen zugriffsbereit transportiert wurden? Das wäre nämlich illegales führen.
    Zugriffsbereit wäre offen auf dem Beifahrersitz liegend, oder die 9mm in der Mittelkonsole.
    Oder ein nicht verschlossener Futteral.

    Niemand schreibt vor das die Waffen im Kofferraum zu transportieren sind. Nur getrennt von der Munition und nicht zugriffsbereit(nicht schnell in Anschlag zu bringen). Da hat sich das Schlösschen am Koffer/Futteral durchgesetzt.

    Das heist in zwei taschen nur dürfen in der zweiten tasche die Magazine vor gepackt sein Nirgend steht was von Schloß Abschließbar usw.

  • Waffen müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
    Es darf sich keine Munition in der Waffe befinden.
    Die Munition darf aber sehr wohl in der gleichen Tasche, auch dem gleichen Innenfach sein.

    Munition muss nur vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt werden. Wie du das anstellst, ist deine Sache. Ein Schloss o. Ä. brauchst du nicht!
    Und ob sich diese lose oder in Magazinen befindet, ist auch völlig egal!