Eigene WBK und WBK von bekanntem zum ein/austragen mitnehmen

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 3.250 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Oktober 2012 um 13:23) ist von malkie.

  • Hallo ein Bekannter möchte mir eine Waffe schencken, habe wieder einen Eintrag frei auf meiner Gelben WBK.
    Da er im moment Krank ist machte er mir den Vorschlag ich könnte seine WBK zum Ordnungsamt zum austragen der Waffe mitnehmen, und halt meine zum Eintragen.
    Ist das rechtens? Weil seine WBK ja auch ein Waffenrechtliches Dokument ist?

    Klar die Gebühr zum austragen der Waffe bleibt an mir hängen, mach ich aber gerne...;)

  • Hallo ein Bekannter möchte mir eine Waffe schencken, habe wieder einen Eintrag frei auf meiner Gelben WBK.
    Da er im moment Krank ist machte er mir den Vorschlag ich könnte seine WBK zum Ordnungsamt zum austragen der Waffe mitnehmen, und halt meine zum Eintragen.
    Ist das rechtens? Weil seine WBK ja auch ein Waffenrechtliches Dokument ist?

    Klar die Gebühr zum austragen der Waffe bleibt an mir hängen, mach ich aber gerne...;)


    Ich empfehle grundsätzlich gerade bei Waffen einen Kaufvertrag zu machen, wobei die jeweilige WBK Kopie des Anderen angeheftet wird. Das sollte dem SB genügen. Dann trägt er die Waffen um.
    Da eine einmal ausgestellte WBK unendlich lang ist und eben nicht auf die 8 bzw. 168 Zeilen beschränkt ist, gibt es in diesem Sinne keine freie Stelle. Der Sportschütze hat allenfalls das 2/6 Erwerbsstreckungsverbot zu beachten. Ist eine WBK voll, gibts halt ne Neue. Da es bei der gelben WBK kein Voreintrag und kein Einzelbedürfnis gibt, stellt der SB mit dem neuen Eintrag einfach die Folge-WBK aus.

  • Hier im Kreis gibt es ein Erwerb-/Überlassen-Formular zum Download.

    Frag den SB auch gleich, ob er sowas, unterschrieben von Deinem Bekannten, braucht. Papier macht die glücklich. ^^

    Um die WBK des Bekannten wieder mitzunehmen, könnte eine Vollmacht erforderlich sein. Hier schicken die sie sonst mit normaler Briefpost, was wir alle nicht so toll finden.

    Andreas

  • Habe ich neulich auch so gemacht.
    Ich wurde gebeten vom Verkäufer einen Kaufvertrag, schriftliche Vollmacht, WBK und eine kopie des Personalausweises mitzubringen.

    Lg

  • Hi,
    also ich hatte das auch neulich. Hab mir die gelbe WBK vom Schuetzenkollegen abgeholt. Bin aufs Amt. Wurde beim Kollegen ausgetragen und bei mir eingetragen.
    Hat keiner irgendwas gefargt.

    Gruss

    Malkie