zoraki 917

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 4.438 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. September 2012 um 15:14) ist von pupsnase.

  • Allein schon wie der schreibt und alles ist das nicht sehr vertrauenswürdig. Ein F haben die ja sowieso nicht aber PTB halt auch nicht und das würden die brauchen für Deutschland.

    Hmm ich könnt die nach Österreich bestellen aber dem Verkäufer trau ich mal gar nicht.

  • was meinst du mit rennleitung,ich will das verkaufsgeschäft ja nicht fördern,sondern schreckschußliebhaber von einer straftat schützen.

  • und noch dazu,er verkauft die zoraki 925 die geht in deutschland schon mal gar net,da es ein vollautomat ist.

  • Hi, :^) *lol*

    und noch dazu,er verkauft die zoraki 925 die geht in deutschland schon mal gar net,da es ein vollautomat ist.

    das ist ja der Trick in der Geschichte. Wird wohl später, wenn jemand blöd genug war auf diese Anzeige hin zu bestellen, niemand zur Polizei gehen: "Ich habe eine illegale Waffe bestellt und bekomme sie leider nicht. :schluchz: :schluchz: :schluchz: Jetzt möchte ich Anzeige wegen Betruges erstatten." :nuts: *lol*

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • unwissenheit schützt vor strafe nicht heisst es,aber bei ihn steht ja in der verkaufsanzeige schon das er ne straftat begeht.hätte er nur die 917er im angebot würden glaube ich viele unwissene käufer darauf rein fallen.

  • Was ihr geliefert bekommt, wenn ihr bei "Paul mit dem ausländischen Akzent" bestellt, gibt er doch selbst in der Auktion an!

    Der Inhalt des Paketes, das er (eher weniger) versenden wird, ist nach Angabe seiner Postleitzahl aufgeführt:

    Zitat

    26789 Leer (Ostfriesland)

    Und das wäre noch die billigste Lösung, vemutlich stammen diese Waffen (wenn er sie wirklich besitzt und tatsächlich verschicken will?) nämlich vom Original-Markt in der Türkei, oder Beispielsweise aus Tschechien. Dann hat er, selbst wenn er mit "Track und Trace - Nr." liefert, einen recht stattlichen Gewinn gemacht.

    Und die "Track und Trace - Nr." ist wörtlich zu verstehen. Hinter dem abliefernden Postfahrer stehen dann gleich 2 Herren in Räuberzivil, die dann ganz unfreundlich:

    1.: Das Paket gleich wieder einkassieren.

    2.: Euren Ausweis sehen möchten (Nachdem sie die zur Eigensicherung evtl. vorher angelegten Handfesseln wieder abgenommen haben)

    3.: Euch anbieten, dass ihr freundlicherweise wegen Vereinfachung des Procedere, alle sonstigen vermuteten illegalen Waffen durch zeigen mit dem Finger darauf outet. Anfassen werdet ihr zu diesem Zeitpunkt nämlich Alles nur noch langsam, mit 2 spitzen Fingern. Bei dem Wort "Waffen" werden die Ordnungshüter immer etwas vorsichtig-sensibel.

    4.: Euch anschliessend auf ein freundliches Plauderstündchen in der zuständigen Dienststelle einladen werden.

    Fazit: Wer bei dieser Auktion als Deutscher mit Wohnsitz in der BRD bestellt ........................ soviel Unwissenheit sollte es eigentlich nicht geben? ;(

    Aber Du hast Recht Stahljäger ..... sicher ist sicher!

  • Ich habe gerade eine Onlineanzeige bei der Polizei mit Link zu der Seite gemacht. Ich denke er wird bald keine Illegalen SSW mehr verkaufen.

    \m/ :new14: \m/

  • 26789 Leer (Ostfriesland)

    Sowas, ist ja gleich bei mir um die Ecke :huh:

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • ja-machst du! selbst wenn du eine ptb-pistole nimmst und das ptb-zeichen einfach abschlefst, wird in dem moment, wo die ptb nicht mehr vollständig erkennbar ist, deine SSW zu einer erlaubnispflichtigen waffe!

    Einmal editiert, zuletzt von Stiffler's Mom (6. September 2012 um 12:53)

  • Sicher können dir andere User die entprechenden Paragraphen nennen und besser erklären.

    Vorab von mir die Kurzfassung: Nein, auch der Besitz einer SSW ohne PTB ist nicht zulässig. Bereits der Besitz, eventuel schon der Versuch des Erwerbs einer SSW ohne PTB ist in der BRD strafbar. Ausser Du besitzt die erforderliche Genehmigung in Form einer WBK, vorzugsweise der roten WBK für Sammler, denn für "sportliche Zwecke" wirst Du keinen Eintrag für eine SSW erhalten.

    .........................................

    Zu dem hier:

    ... wenn du eine ptb-pistole nimmst und das ptb-zeichen einfach abschlefst, wird in dem moment, wo die ptb nicht mehr vollständig erkennbar ist, deine SSW zu einer verbotenen waffe!

    Das sehe ich durchaus anders! Das "wegpolieren" eines PTB-Stempels erschwert den Nachweis der PTB-Zulassung b.w. Konfirmität. Aber dadurch wird die SSW nicht zu einer "verbotenen Waffe"!!

    Hier sollte man die Kirche sprichwörtlich im Dorf lassen! Die SSW ist nach PTB-Vorgaben, und gemäss dem Prüfmuster gefertigt worden, hat deswegen ursprünglich ein PTB-Zeichen rechtmässig erhalten, und wurde nicht in seiner Bauart verändert.
    Dadurch behält diese Waffe seine PTB-Zulassung, lediglich der Nachweis ist erschwert, gleich von einer "verbotenen Waffe" zu sprechen, erschliesst sich mir nicht?

    "Verbotene Waffen", wie Schlagringe etc. sind eine ganz andere Kategorie!

    Es lohnt sich, den Hersteller anzusprechen, um evtl. eine Nachprägung/Bescheinigung der PTB-Konfirmität zu erhalten. Oder durch einen Schlittentausch wieder einen schnellen Nachweis zu ermöglichen.

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (6. September 2012 um 12:34)