Wenn ein Polizist sich heutzutage im Dienst zur Wehr setzt, kann das ganz schnell in ein Disziplinarverfahren ausarten, auch wenn der Polizist sich zu Recht gewehrt hat.
mit verlaub, bei 1434verfahren gegen polizisten kahm es in nur 17 fällen zu verurteilungen! das ist wohl ein beweiß dafür das polizeibeamte selten jemand schief ansehen oder sich zur wehr setzen und um ein verfahren fürchten!
http://www.derwesten.de/nachrichten/ve…-id4768765.html