Waffenkauf in Österreich für Ausländer (EU Bürger)

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 67.969 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. September 2012 um 00:05) ist von Sgt_Elias.

  • Du hättest deine Antwort gehabt, wenn du den link von pupsnase gelesen, und verstanden hättest.
    Da steht alles drin. Jede deiner Fragen wäre beantwortet gewesen.

    Aber nein, du willst alles vorgekaut und gefüttert bekommen.

    Dabei regt man sich schon mal auf.

  • Jetzt kann ich langsam nichtmehr zugucken :cursing:

    er hat dir Klar geantwortet und das mehrmals, hier das letztemal:
    'Ich schreibe es nochmal, weil es ja offensichtlich zu viel verlangt ist
    auf den Link zu klicken und dort zu lesen. Du darfst als EU-Bürger in
    Österreich Waffen erwerben wie ein Österreicher. Alle Gesetze und Regeln
    gelten für dich genauso. Wenn du kein Schreiben beifügst die Waffe nur
    in Österreich benutzen zu wollen, erfolgt eine Meldung an die Behörden
    deines Heimatlandes.'

    Keiner ist böse auf dich, aber bitte, bitte lies nochmal alles genau durch dann wird deine Frage beantwortet, und zwar öfters :^)

  • Dicht machen reicht ja nicht.
    Catalano spekuliert darauf daß ihm irgend jemand per PM sagt wie er das österreichische Waffenrecht umgehen kann.

    Die Händler in Wien gehen vermutlich schon gar nicht mehr ans Telefon wenn eine deutsche Vorwahl oder gar keine angezeigt wird. :D

  • Ich wette, du hast den Text immer noch nicht gelesen. Und wenn du ihn gelesen hast, hast du ihn nicht verstanden. Was mich zu der Vermutung bringt das du die Interpretation des Textes von Promo durch mich ebenfalls weder gelesen noch verstanden (oder beides) hast. Was soll man da noch schreiben? Da ist dir nicht zu helfen. Das hat nix mit Hass zu tun, sondern für Unverständnis relativ simples Deutsch zu verstehen und stattdessen die dir antwortenden Personen zu bezichtigen "umständlich zu antworten" oder dir irgendwas schlimmes zu wollen.

    Übrigens ist mir das relativ Wumpe, ich brauche keine Waffen in Österreich kaufen..

  • Ich verstehe trotz 2 Seiten Thread immer noch nicht, was los ist.

    Das solltet ihr eigentlich auch mal sehen.

    Ich habe ja auch mehrmals eindeutige Fragen gestellt, wo keiner drauf geantwortet hat, jedenfalls nicht direkt und verständlich.

    Zum Beispiel meine A und B fragen.

    Ok, habe nun verstanden, dass man sich (theoretisch) als EU Bürger eine Waffe kaufen kann.

    Aber, wenn nun die Meldung an die Behörde im Heimatland kommt, was passiert denn dann?

    Kann denn da niemand drauf eingehen?

  • Zitat

    Egal was hier geantwortet wird, wenn es in einem Detail nicht stimmt oder du es nicht verstehst

    Zitat

    hilft es dir nichts.

    ich glaube, es liegt eher daran, dass es im Detail nicht stimmt, oder keiner weiß.

  • Da kann man echt nur drüber lachen......

    Wen interessiert das was dann passiert wenn eine Meldung an die deutschen Behörden erfolgt? Vermutlich guckt mal jemand bei dir vorbei und fragt was du mit der Knifte gemacht hast. Du hast doch selber ausgeschlossen das du die Waffe illegal nach Deutschland einführen willst. Deshalb ist das doch uninteressant, oder nicht?

    Und diese Meldung erfolgt nur (lt. Text von Promo) wenn du nicht versicherst die Waffe nur in Österreich zu benutzen. Ich sag ja, du hast den Text weder gelesen noch verstanden. Und dann wirfst du den Leuten vor dir nicht die Info zu geben die du haben willst....

  • Finde ich übrigens auch eine ganz gemeine Angewohnheit von Forennutzern(wie MarcKA) den Spieß rumzudrehen und einen Fragenden ins Lächerliche zuziehen, ohne selber überhaupt besser zu sein.

    Er hat doch selber überhaupt nicht verstanden, was mein Anliegen ist. Hauptsache Frust ablassen und andere dumm da stehen lassen.

    Lest doch mal selber, es wurde überhaupt nicht wirklich auf mein Ausgangspost eingegangen.

    Dabei wird rum getönt, ohne, dass jemand überhaupt selber zu 100 % bescheid weiß.

    Das finde ich nicht fair

  • Zitat

    Vermutlich guckt mal jemand bei dir vorbei und fragt was du mit der Knifte gemacht hast.

    Die Aussage ist wackelig. Weißt du es, oder weißt du es nicht?

    Zitat

    Du hast doch selber ausgeschlossen das du die Waffe illegal nach Deutschland einführen willst.

    Habe ich überhaupt nicht ausgeschlossen.

    Zitat

    Und diese Meldung erfolgt nur (lt. Text von Promo)

    Also weißt du es nicht wirklich?

    Hör mal: wenn jemand keinen Rat weiß, ist das ja nicht schlimm.

    Aber ich habe ja geschrieben, dass man mir bitte klare und deutliche Aussagen macht.

    Wenn du mit dem Thema also keine Erfahrung gemacht hast, warum antwortest du mir dann? Lass es dann lieber.

    Ich bin nämlich immer noch nicht schlauer, trotz deiner Bemühungen, mich als Uneinsichtigen Nichtleserich dar zu stellen.

    Mir ist ein Thread lieber, bei dem keine Antworten auftauchen, als einer, bei dem nur halbwissen und Vorwürfe auftauchen

  • Du bist echt die Härte. Weil du nicht lesen kannst ziehe ich dich ins Lächerliche?

    Und wie Quickmic schon geschrieben hat, wenn du dich auslassen würdest was du vor hast, könnte man dir auch zu 100% antworten. Wenn mich sowas interessieren würde, würde ich den nächstbesten Waffenhändler aus Google in Wien anrufen und fragen. Aber nein, du musst hier trollen (anders kann ich das Verhalten schon gar nicht mehr nennen) und mit deinen "Aber was passiert wenn die Meldung an die deutschen Behörden geht?" implizieren das du etwas unrechtes vor hast. So und nicht anders ist der Gedanke bei den meisten die schon deinen ersten Post lesen. Davon abgesehen das lt. Promo's Text die Meldung nur erfolgt wenn.... Ach ich gebs auf..

    Und weißt du was es den Waffenhändler in Österreich schert der dir aus Grund X keine Waffe aushändigt was wir hier im Forum schreiben? Genau, nämlich gar nichts.

  • Zitat

    "Aber was passiert wenn die Meldung an die deutschen Behörden geht?"

    Ist es denn wirklich schwer, auf genau diese Frage zu antworten?

    Wenn es noch keiner selbst erlebt hat, ist es doch ok. Dann gibts eben halt keine Antworten auf meinen Thread.

    Aber nein, du musst hier rum stressen. Weil du ein Tor bist.

    Egal, ich geb es auch auf, keiner weiß wirklich bescheid.

  • Also noch mal ganz kurz :
    Ja, Du darfst alle Waffen kaufen die ein Österreicher auch kaufen darf.
    Aber es erfolgen alle Meldungen an die Ämter, genau wie bei einem Österreicher und alle anderen Regeln.
    D.h. bei Kat. C ( Langwaffen mit gezogenen Läufen ) werden die Behörden Informiert ( in deinem Fall die deutschen )
    bei Kat.D ( Langwaffen mit glattem Lauf, keine Pumpen ) muß, soweit ich weiß, keine Meldung erfolgen.

    Das bedeutet aber nicht das der Büma es nicht doch meldet.
    Und wenn Du dann Besuch erhältst wird es unangenehm.

    Mit anderen Worten : Las es.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Was glaubst Du, was passiert wenn eine deutsche Behörde erfährt, dass Du eine illegale Waffe besitzt? Ich hoffe, Du kannst Dir die Frage selbst beantworten.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Egal, ich geb es auch auf, keiner weiß wirklich bescheid.


    Klar weiß hier keiner Bescheid, alle die das schon versucht haben sind gerade nicht da. :knast: *lol*

    Du mußt dich wirklich bei den Behörden erkundigen da die Gesetzte auch Auslegungsspielraum haben von Jahr zu Jahr unterschiedlich behandelt werden - sprich Zusammenarbeit der Behören. Wenn du dir hier eine 100% Rechtsberatung erwartest bist du hier falsch!

  • Und Closed....

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  • Unser Promo hat sich mal die Mühe gemacht, hier noch was ergänzend:
    ..


    Wenn er eine Kat.C oder D Waffe erwirbt, so muss der Büchsenmacher eine
    Anfrage bei der jeweils für ihn zuständigen Behörde machen, ob gegen
    diese Person ein Waffenverbot vorliegt. Wenn diese Person in Österreich
    keinen ordentlichen Wohnsitz besitzt, so kann davon ausgegangen werden
    dass diese Frage an das deutsche Amt weitergeleitet wird - und das ist
    unabhängig davon ob diese Person eine Erklärung dass die Waffe in
    Österreich belassen wird oder nicht.


    Abgesehen davon erfolgt beim Kauf von Kat.C und Kat.D Waffen ein Eintrag
    in das Waffenbuch des Händlers. Dies ist unabhängig davon ob es eine
    meldepflichtige oder sonstige Schusswaffe ist. Somit ist der Kauf
    schriftlich festgehalten, mitsamt der Ausweis- und Wohndaten des
    Erwerbers.


    Nach Inkrafttreten der neuen Gesetzesnovelle in Österreich wird der
    Verkauf von Kat.C und Kat.D Waffen auch behördlich registriert. Wie das
    dann bei ausländischen Käufern ohne Wohnsitz in Österreich aussieht,
    kann ich leider nicht beantworten. Jedenfalls kann man sich sicher sein
    dass soetwas auffällt.


    Abgesehen davon noch die Anmerkung dass die Fragestellung wie sie hier
    verwendet wurde, einen sehr negativen Beigeschmack hat. Sie dient
    offenbar dazu um zu klären ob man in Österreich eine Schusswaffe
    erwerben kann, um diese dann illegal ohne Aufsehen zu erregen ins
    Ausland verbringen kann. Falls dem nicht so ist, möge man mir verzeihen.
    Allerdings sei auch erwähnt dass ich keine andere Begründund für diese
    Fragestellung weiß, bin aber gerne für Erklärungen offen.


    Gruß Georg

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