Erbstück - und nun?

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.064 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Mai 2003 um 20:15) ist von patx.

  • Hallo miteinander.

    Mein Großvater hatte sich irgendwann in den 80ern eine Gaspistole zu Verteidigungszwecken gekauft. Ob er sie jemals benutzt hatte kann ich nicht sagen.

    Nachdem er nun schon seit einigen Jahren tot ist, liegt die Waffe bei mir im Safe und fristet ihr Dasein. Ob diese Waffe eine "freie Waffe" ist kann ich derzeit nicht sagen. Ich muss die Kombination vom Safe wieder rausfinden.

    Nach vielem Blättern im Forum weiss ich, dass ich zwei Möglichkeiten habe.
    a) Waffe in handliche Würfel schnippseln und entsorgen
    b) WBK beantragen und davor Lotto spielen

    Nennt mich sentimental, aber ich würde das Teil gerne behalten (Erinnerung). Hat jemand Tipps für mich oder kennt noch irgendwelche Threads im Forum, die er hier posten kann?

    Ich werde versuchen, noch ein paar Infos über die Pistole beizufügen, sobald ich an das Teil rankomme. Nachdem mein Großvater einen kleinen Tick hatte, liegt auch noch die Kaufquittung bei der Waffe.

    Mehr Infos demnächst,
    Michi

    klein, dick, dumm, gefräßig und geländegängig

    Einmal editiert, zuletzt von MichiB (15. Mai 2003 um 13:45)

  • Hi,

    dazu ist wichtig zu wissen, ob die Waffe ein PTB-Zeichen hat. Wenn ja, dann ist der Besitz nicht erlaubnispflichtig sondern nur das Führen setzt nen sogenannten "kleinen Waffenschein" vorraus.

    Besitzt die Waffe kein PTB-Zeichen dann benötigst du eine Erlaubnis und dann kommen deine 2 Möglichkeiten in betracht bzw. die 3. daß du sie nem Berechtigten überlässt.

    Edit: Nach http://www.muzzle.de/Zubehor/PTB-Liste/ptb-liste.html besteht die PTB-Pflicht seit 1969 d.h. bei deiner Waffe ist wohl davon auszugehen, daß sie ein PTB hat und damit dann als freie Waffe gilt.

    Bye
    Simon

    2 Mal editiert, zuletzt von nomis (15. Mai 2003 um 09:55)

  • Hi,

    auf jeden Fall erst mal feststellen ob ein PTB Zeichen angebracht ist.
    Wenn ja ist doch alles im "grünen" Bereich. Nur zum Führen außerhalb des befriedeten Besitztums ist dann der kleine Waffenschein erforderlich der problemlos beantragt werden kann sofern man nicht einschlägig "bekannt" ist.
    Der Besitz ist dann frei.

    :dafuer: "Freie Waffen für freie Bürger"
    Luftdruck / Co2: :huldige: Diana 35 :F: , Anschütz 275 :F:, Beretta 92 FS Nickel, Crosman 357 4" und 8"
    Schreckschuss: Walther P88 9mm, Reck PK 800 8mm, Röhm RG76 6mm

  • Ich habe nicht vor, das kleine Ding in der Gegend herum zu tragen. sie wird weiterhin im Safe bleiben.
    Die Munition, die bei der Waffe liegt (sollte besser wo anders liegen, hm?) ist im Laufe der Jahre sicherlich unbrauchbar geworden. Oder hält sowas ewig? Meines Wissens müssten das ein paar Platz- und ein paar... ähm... Reizgas(?)-Patronen sein.
    Infos dazu füge ich noch an, wenn ich zu Hause bin.

    Und nachdem die Waffe in den 80ern irgendwo in Berlin bei einem Händler gekauft wurde, gehe ich davon aus, dass das PTB-Zeichen eingeprägt ist. Doch lassen wir uns überraschen...

    Vielen Dank bis jetzt,
    Michi

    klein, dick, dumm, gefräßig und geländegängig

  • hallo,

    das sehe ich genauso wie Du. Wenn das Ding in den 80ern in Deutschland gekauft wurde, ist zu 99 %
    ein PTB-Zeichen drauf. Sofern Du volljährig bist, brauchst Du nix weiter beachten, außer das das Ding getrennt von der Munition in einem verschlossenen
    behältnis (nicht spezifiziert bei gaswaffen) aufbewahrt werden muß. Führen willst Du sie ja ohnehin nicht.
    Also kein entsorgen notwenig. Falls Du noch nicht 18 bist, mußt Du sie einem Violljährigen überlassen, bis Du selber 18 bist.

    Gruß

    Svenni

    Einmal editiert, zuletzt von svenni (15. Mai 2003 um 11:22)

  • Zitat

    Original von svenni
    außer das das Ding getrennt von der Munition in einem verschlossenen
    behältnis (nicht spezifiziert bei gaswaffen) aufbewahrt werden muß
    Svenni

    Schick mir bitte mal den entsprechenden Gesetzestext.

    Danke

    Baikal

  • Ähm... ich bin derzeit 27 Jahre alt :)

    Die noch existierende Munition, sofern sie nicht von alleine schon durchgerostet ist, werde ich wohl an einem anderen Ort wegsperren oder gar vernichten. So tief gehen die Erinnerungen an Großväterchen nun doch nicht. Oder hat jemand Interesse an der Mun?
    Lasst sie mich aber erst begutachten, bevor sich Heerscharen darauf stürzen.

    Ein Bildchen folgt auch noch, damit wir hier alle wissen, worum es hier eigentlich geht.

    Schon beruhigtere Grüße,
    Michi

    klein, dick, dumm, gefräßig und geländegängig

  • MichiB

    Mach Dir doch über ungelegt Eier keinen Kopf ;) Solange das Ding im Tresor verschlossen ist, erfüllst Du die Auflagen doch um ein vielfaches. Sicherer als in einem Tresor, von dem Du die Kombination nicht kennst, kannst Du das Ding nicht aufbewahren.

    Aber mal im Ernst, wenn Du den Tresor mal aufkriegst, dann schreib mal alles was so an Nummern auf der Waffe steht ab. Oder mach Bilder, dann kann man da mehr sagen.
    Zu der Munition, da wäre ich vorsichtig, es kann ab und an mal vorkommen das wenn Reizstoffmunition überlagert ist, das Reizstoff austritt. Wie man die jetzt fachmännisch entsorgt kann ich Dir leider nicht sagen, aber mal hier im Forum oder im Waffengeschäft Deines Vertrauens fragen.

    [GLOW=crimson]Gruß, Kjartan[/GLOW]
    :F:WR-Mitglied 027711:deal:

    Einmal editiert, zuletzt von kjartan (15. Mai 2003 um 11:31)

  • *räusper* Restmüll und gut ;) Werden schlimmere Sachen weggeworfen als abgelaufene CS-Patronen...

    Aber die Waffe könnte insofern für dich von Interesse sein, als das es unter Umständen Leute geben könnte, die noch gut Kohle dafür hinlegen, wenn es sich um ein gut erhaltenes und vielleicht nicht mehr so gut erhältliches Exemplar handelt (ich z.B. :)) )

    SSW : Walther P99, Reck Miami 92F bicolor, Röhm RG 96, Colt Government 1911 A1 Nickel, Colt Detective Special, Walther P22 Carbon
    Co2: Walther CP88 Nickel, Walther NightHawk Export-Vollausstattung :)
    Softair: ICS MP5A5

  • Gut erhalten ist gut. Ich wette, dass noch nie damit geschossen wurde (könnte man sowas übrigens erkennen?). Das Teil liegt nach wie vor in der Originalverpackung und ist - wenn ich mich recht daran erinnere - auch ein wenig ölig, von daher nicht weggerostet.

    Kann mal einer meinem Arbeitgeber sagen, dass ich heim will? Dann könnte ich Fotos machen und hier rein stellen. Verkauf? Dann hab ich doch nix mehr von meinem Opi und das wäre ja schade.

    Traditionelle Grüße,
    Michi

    klein, dick, dumm, gefräßig und geländegängig

  • Doch, ich kann schon gehen wann ich will, aber dann habe ich doch sooo ein schlechtes Gewissen *hüstel*. Im Moment regnet es eh gerade, da werde ich nur nass, wenn ich abhaue.

    Doch ich bummel morgen Gleitzeit ab. Also nix Cheffe sondern mal die Gaspistole aus dem Safe puhlen, Bild von machen, und hier reinstellen.

    Und nebenbei kann ich mich wieder dem Dachboden widmen (siehe anderem Thread). Jemand Interesse an 20 Jahre altem Staub? Echt guter Jahrgang...

    Verstaubte Grüße,
    Michi

    klein, dick, dumm, gefräßig und geländegängig

  • Zitat

    Original von MichiB
    Interesse an 20 Jahre altem Staub? Echt guter Jahrgang...

    Verstaubte Grüße,
    Michi

    Immer, wenn was Interessantes drunter ist.

    Staub zu Staub, Waffe zu Waffe

    Amen

  • Das Motto des Tages :))

    Originalverpackt auch noch - naja, man muss wissen was man will: Kohle oder Erinnerung - wobei es nicht viel her macht als Erinnerung wenn dein Opa sie nie benutzt hat ;) Mach auf jeden Fall mal Fotos :) Also wenn du den Safe denn wieder aufbekommst... :))

    SSW : Walther P99, Reck Miami 92F bicolor, Röhm RG 96, Colt Government 1911 A1 Nickel, Colt Detective Special, Walther P22 Carbon
    Co2: Walther CP88 Nickel, Walther NightHawk Export-Vollausstattung :)
    Softair: ICS MP5A5

  • Süße Wespennester sind im Staub mit dabei. Jedoch ohne gelb-schwarz-geringelte Freunde.
    Die Playmobilmännchen geb ich aber nicht her :)). Ich brauch doch jemanden, der mir beim Aufräumen hilft.

    Ansonsten gibts noch alte Schulhefte, Kartons ohne Ende, zu denen es teilweise gar nicht mehr die Produkte gibt, die einst im Karton eingepackt waren, eine Million an Puzzel-Teilen und... interessiert das überhaupt jemanden?

    Alles, was fürs Forum interessant sein könnte, liegt im Safe und besteht aus obiger Gaspistole. Die CP88 6" ist natürlich etwas anderes. Aber die ist auch noch nicht eingetroffen.

    Wartende Grüße,
    Michi

    klein, dick, dumm, gefräßig und geländegängig

  • Zur Muni, die Reizstoffkartuschen dürften nach 20 Jahren den Großteil ihrer Wirkung verloren haben.
    Aber als Knallpatronen funktionieren die, wenn sie wie hier trocken gelagert wurden auch nach mehreren Jahrzehnten ungedämpft.
    Mit etwas Reizwirkung muß man aber noch rechnen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von Baikal

    Schick mir bitte mal den entsprechenden Gesetzestext.

    Danke

    Baikal

    Hallo,

    den hab ich zwar irgendwo, aber ich mach nicht ex´tra die Mühe den rauszusuchen.
    Schußwaffen (freie), wie Luftgewehre und Gswaffen
    müssen seit 01.04 auch verschlossen sein, jedoch reicht hierzu auch ein kleiderschrank aus, da keine Normen erfüllt werden müssen im gegensatz zu scharfen waffen.

    Svenni

    P.S. Wenn der text wichtig für Dich ist, such ich ihn natürlich

    Einmal editiert, zuletzt von svenni (15. Mai 2003 um 14:29)

  • Baikal meinte wohl eher, daß es diese Regelung so nicht gibt.
    Aber wenn Du so einen Text hast, wäre er schon für alle interessant.
    Die Formulierung lautet wohl eher so, daß freie Waffen für Unberechtigte nicht erreichbar gelagert werden müssen, ohne weiter darauf einzugehen.
    Von verschlossen ist nirgends die Rede.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Baikal meinte wohl eher, daß es diese Regelung so nicht gibt.
    Aber wenn Du so einen Text hast, wäre er schon für alle interessant.
    Die Formulierung lautet wohl eher so, daß freie Waffen für Unberechtigte nicht erreichbar gelagert werden müssen, ohne weiter darauf einzugehen.
    Von verschlossen ist nirgends die Rede.

    Eddi

    Exaktamente!

    Demzufolge reicht eine Wohnungstür oder eine
    verschliessbare Zimmertür.
    Es muss aber kein verschliessbares Behältnis
    wie etwa ein Tresor sein.

    Vielmehr ist nicht die Waffe, sondern die Munition
    seperat aufzubewahren.
    Hier bietet sich zur Sicherheit natürlich ein Tresor an.
    Siehe auch Bild:

  • [Zitat:

    Exaktamente!

    Demzufolge reicht eine Wohnungstür oder eine
    verschliessbare Zimmertür.
    Es muss aber kein verschliessbares Behältnis
    wie etwa ein Tresor sein.

    Hallo,

    eine verschliessbare Zimmertüre kommt einem verschließbaren behältnis (z.B. Kleiderschrank) gleich.
    was ich sagen wollte: normale Schublade in zugänglichem raum reicht nicht. Ob verschlossener Holzschrank, oder zugesperrtes Zimemr ist doch völlig
    egal, wollen doch hier keine Erbsenspalterei betreiben.
    Falls mir der text nochmal in die Hände kommt, stell ich ih hier rein

    Gruß

    Svenni

    Einmal editiert, zuletzt von svenni (15. Mai 2003 um 16:39)