eGun Transport Schaden..

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 5.590 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. August 2012 um 18:42) ist von Sgt_Elias.

  • Hallo Leute,

    Ich bin wohl wieder mal der Blöde. Mein neuste LG kamm Heute an mit einen fast durchgebrochenen Schaft. Ganz anderes als die Bilder auf die Auktion.

    Transport Schaden?

    Hat jemand Erfahrung mit so was? Einen Tipp was ich am Besten machen kann?

    Danke in Voraus.

  • Hallo,
    welche Waffe denn? Der Schaft bricht oft wenn das Gewehr beim Transport nicht vom Schaft getrennt wurde... Da brauch es nur mal stärker runter fallen, System schlägt an und der Schaft bricht im Bereich des Griffes.

    Mach ein Foto und Schick das dem Verkäufer, ein Paket ist ja versichert, der muss das dann als Transportschaden melden.


    Gruß und Beileid, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Der Versender ist aber auch dafür verantwortlich das das Gut ausreichend verpackt wird ;) Wenn das Paket also äusserlich keine Beschädigung aufweist, war es nicht gut genug verpackt und derjenige der es verschickt hat ist Schuld ;)

  • Das LG ist ein FWB 300, Nussbaum Schaft. Der Karton sieht OK aus.

    Morgen früh mache ich einigen Fotos und schicke ich sie an der Verkäufer. Wir hatten vorab netten email Kontakt und ich hatte daher ein gutes Gefühl. Er schreibt sogar in kompletten Sätze! :D

    Die Fotos werde ich auch hier Posten, und zwar von Auktion als auch der Ist-Zustand.

    Ich hoffe es gibt eine Versicherung für den Verkäufer für Transport Schaden. Nur der Stress mit der Haftung ist bestimmt unschön, und ich denke es wird schon für mich auch einiges €-Mäßig einzubüßen.

    Danke für das Info!

    Robert

  • Mit was hat er den verschickt? Nicht das generell Waffen vom Transport ausgeschlossen sind, dann gibts gar nichts. Wie gesagt, wenn äusserlich keine Beschädigung feststellbar ist, ist die Verpackung unzureichend um den Inhalt zu schützen. Dann haftet derjenige der es versendet hat. Also der Verkäufer.

  • DHL hat das LG Versandt.

    Inzwischen hat der Verkäufer sich gemeldet und empfohlen das ganze zurückzusenden, und wenn es heil ankommt, überweist er mir den gesamt -betrag. Nur, es ist bei mir nicht heil angekommen, ich kann es daher nicht heil an ihn zurückschicken. Fotos folgen, dann versuche ich mich mindestens so weit wie möglich abzusichern, und mit ihm klar zu kommen. Ich habe mich für sein Angebot bedankt. Aber herje, ist der Pampig und Sauer!

    Aber mal Ehrlich, das LG war schon toll verpackt (gewickelt in einen ausgemusterten Kunststoff Rollladen Teil-stück, in einem (relativen) festen Kartontage. Ich denke der hat es eben mit mir Versucht, leider. Ich bin traurig.

    Danke Jungs für die Hilfe.

  • So, der Verkäufer meint ich muss das ganze mit DHL regeln. Es scheint als wolle er damit nichts zu tun haben. Ich habe die Fotos an ihn geschickt und warte auf Antwort.

    Hier die Fotos. Der Schaft hängt nur von einen klein Stück rechts am Abzug-bereich.

  • Ich habe eine Anfrage bei eGun gemacht. Sie meinen auch der Transport Firma haftet. Aber wer das regeln muss, wollten sie nicht beantworten. :D

    So, ich frag mal bei DHL.

    Ich habe fertig.

  • Kannst du nochmal die Bilder des Angebotes zeigen? Würde mich interessieren, ob man da die schadhafte Stelle sieht und wenn ja wie...? :whistling:

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Hast du mal versucht die Bilder des Verkäufers nachzustellen? Die Maserung der Schaftes mit dem aus dem Angebot verglichen? Kann es sein das allein schon die Macken die auf deinen Bildern erkennbar sind auf den Verkaufsbildern nicht vorhanden scheinen? Will ja keinem was unterstellen...aber Kontrolle ist besser... :S

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Hmmm, sehr interessant.

    Das ist einfach. Das mache ich auch! Am oberen Bild links ist eine kleinen Astmarkierung. Demnächst werde ich vergleichen.

  • Bei Versandschäden muss der Verkäufer das mit DHL klären.
    Da er das Paket verschickt hat, hat er Rechtlich gesehen mit dem Versandunternehmen einen Vertrag abgeschlossen.
    Als Empfänger kann man so ohne weiteres nichts beim Versandunternehmen einfordern, es sei denn der Verkäufer tritt die Vertragsrechte an den Empfänger ab.

    Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit einen "verschwundenen" Päckchen und hatte als Empfänger keine Berechtigung zu erfahren was denn nun damit passiert ist, dass hat man mir auf meinen Sendungs Nachforschungs Auftrag geantwortet.

    So groß...,so böse...,so tot!

  • In diesem Fall scheint es sich entweder um einen verdeckten Transportschaden zu handeln, den solltest Du innerhalb 7 Tage beim Versender melden, oder um einen sogenannten "Neudefekt"...dafür ist der Versender verantwortlich.

    Melde aber trotzdem einen verdeckten Transportschaden beim Versender an, somit versäumst Du keine Frist bei Haftbarhaltung. Frist beträgt i. d. Regel 7 Arbeitstage. Sollte das Paket schon vorher beschädigt gewesen sein und der Bote hat das vermerkt, Du hast es aber angenommen, dann siehts schlecht aus. Hättest Annahme verweigern sollen.

    Konntest Du äußerliche Beschädigungen an der Versandverpackung erkennen?

    Zisch...und wech...mehrere Luftpusten, CZ Shadow 2 Orange, Tikka T3X Tac A1 in .308

    3 Mal editiert, zuletzt von Sven_aus_N (11. August 2012 um 09:03)

  • So, der Verkäufer meint ich muss das ganze mit DHL regeln. Es scheint als wolle er damit nichts zu tun haben.

    Das ist Unsinn, nur der Versender kann bei DHL den Schaden reklamieren. Das gleiche gilt beim Verlust einer Sendung. So leicht kommt er da nicht raus,
    auch wenn er nichts mehr damit zu tun haben will. Wäre ja noch schöner! X(

  • Den Nachweiß, ob vor oder während des Versands beschädigt, kannst Du als Warenempfänger gar nicht führen. Ist natürlich Pflicht des Versenders, sich darum zu kümmern.

    Zisch...und wech...mehrere Luftpusten, CZ Shadow 2 Orange, Tikka T3X Tac A1 in .308

  • Wenn das Paket keine große Dellen hatte glaube ich nicht, dass der Schaft beim Transport erst fast abgebrochen ist. Leider sind die Verkaufsbilder so niedrig aufgelöst, dass man einen Riss im Schaft evtl. gar nicht sehen kann.

  • Liest eigentlich jemand was ich schreibe? :rolleyes:

    Wenn das Paket äusserlich keine Beschädigung hat ist das DHL sche*ssegal, dann ist die Ware nicht Ordnungsgemäß verpackt gewesen. Und das ist ganz klar Schuld und das Problem des Versenders, nicht des Empfängers. Es ist in den AGB bzw. den Transportbedingungen ganz genau beschrieben was für einen Sturz aus welcher Höhe der Inhalt ohne Beschädigung überstehen können muss.

    Genau genommen ist man mit der Auktion einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen, der mit der vollständigen Bezahlung des Artikels zum Abschluss kam. Der gute Mann hat folglich beim Versenden emgee's Eigentum beschädigt. Hat er eine Haftpflichtversicherung? Übrigens kann man sich nicht einfach darauf berufen das man den Riss in der Auktion einfach nicht erwähnt hat und der Käufer ja nicht explizit danach gefragt hat. Mein Anwalt würde sich freuen ;^)

    Sche*ss eGun... Waffenschrottplatz des Internets.

  • Sche*ss eGun... Waffenschrottplatz des Internets.

    Im Prinzip liest man selbst in diesem Forum jeden Monat von Fällen wo es mit eGun Ärger gab. Dennoch wird eGun oft Leuten empfohlen die keine Ahnung haben was für eine Qualität sie dort kaufen.