Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 7.539 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2012 um 23:09) ist von A71.


  • Wenn euer Verein nur LG Stände hat, weiß ich nicht wie die das Bedürfnis bekommen haben.
    Für Sportschützen gilt das bereits geagte. Für alle Waffen auf Grün muss ein Einzelbedürfnis für jede Waffe her. Für die gelbe WBK wird ein Bedsürfnis für die erste Waffe benötigt. Ist die Gelbe ausgestellt, darf man ohne Einzelbedürfnis Waffen als Gastschütze für Fremdvereine erwerben.
    Daher beisst die Maus kein Faden ab, ohne Schießstände im zugehörigen Verein kein Bedürfnis.

    Das mit der Maus und dem Faden.. ohne Schießstände im zg. Verein... etc -> das ist Unfug!

    Wir als Verein haben gar keinen Schießstand. Deswegen schießen wir immer "zu Gast bei Freunden"!
    Wichtig für eine Bedürfniserteilung des Verbandes (Waffe auf grün muß immer beantragt werden, bei gelb wird die WBK einmalig beantragt) ist das eine Disziplin für die Waffe existiert die man erwerben will und den Nachweis erbringt wenigstens 12x monatlich oder 18x etc. etc. - der Rest ist bekannt.

  • Der Verein kann natürlich auch auch auf einen externen Stand mieten. Er muss ja kein Eigentümer für den Stand sein. Aber das muss belegbar sein. Deswegen heisst es - für die beantragte Waffe muss eine konkrete Schiessmöglichkeit nachgeweisen werden. Das bedeutet dauerhaft und nicht als Gast mal hi oder da.

  • Der Verein kann natürlich auch auch auf einen externen Stand mieten. Er muss ja kein Eigentümer für den Stand sein. Aber das muss belegbar sein. Deswegen heisst es - für die beantragte Waffe muss eine konkrete Schiessmöglichkeit nachgeweisen werden. Das bedeutet dauerhaft und nicht als Gast mal hi oder da.

    Korrekt.

    Ich bin quasi "Gastschütze" auf einem DSU-Schießplatz (Trainingszentrum) in der Nähe - dort kann man bis 7000 Joule alles schießen was das Waffg. fürs Sportschießen erlaubt. Ausgenommen Brand, Kern und Explosivmunition. Und dann hätten wir noch 300m Bahnen des BDMP in der Nähe. Früher hätte man sogar auf einem Truppenübungsplatz in der Nähe auf 800m üben können - munkelt man.

  • hallo freunde,
    schonwieder komme ich mit einer frage ;^)

    ich war heute mal beim training eines "großen" schützenvereins (500mitglieder) in der stadt, in der ich arbeite, um mir mal die austattung im gegensatz zu den mir bekannten dorf-schützenvereinen meiner heimat anzuschauen. dort kam ich mit dem sportleiter in eine diskussion bezüglich dies schiessbuches.

    muss ich beim beantragen einer WBK schon mit dem schiessbuch die 12 bzw. 18 schiessen jährlich nachweisen, oder erst ab dem tage, an dem ich die WBK tatsächlich habe?
    oder ist das im ermessen der zuständigen behörde, und nicht bundesweit zu beantworten?

    der besagte sportleiter war nämlich der überzeugung, dass zum beantragen der "zettel" vom verein/verband reicht(und das schiessbuch damit nicht von nöten ist)?!


    grüße
    termi

  • Die Bedürfnisbestätigung des Verbandes hat bei mir zum beantragen gereicht.
    Der persönliche Schiessnachweis/Schiessbuch dient imho lediglich zum Nachweis bei der Regelüberprüfung nach drei Jahren, bzw. den darauffolgenden, unregelmässigen, Bedürfnisprüfungen.

  • Beides ist falsch. Der Schütze muss sein Training in irgendeiner Form belegen können, dazu eignet sich das Schiesbuch. Es kann aber auch die Schießkladde des Vereines kopiert werden. Zweitens stellt nicht der Verein das zum Antrag der WBK nötige Bedürfnis aus, sondern der Verband. Der Verein bestätigt lediglich die ordentliche (mindestens einjährig) bestehende Mitgliedschaft des Antragstellers, sofern der Verband diese Daten nicht ohnehin hat. Denn alle Mitlieder müssen dem Verband gemeldet sein. Schließlich werden ein Großteil der Mitliedsbeiträge an den Verband abgeführt.
    Erst wenn diese Bedürfnisbestätigung schriftlich vorliegt, kann die WBK beantragt werden, wobei noch andere Nachweise dem Antrag beiliegen müssen. Allerdings gibt es auch den Verfahrensweg, dass der Verband diese Bestätigung gleich zur zuständigen Waffenbehörde weiterleitet.

    In aller Regel ist das Führen eines Schießbuches einfacher. Allerdings sollten alle Schieszeiten dort eingetragen und auch abgestempelt bzw. von der Standaufsicht unterschrieben sein. Den SB der Behörde interessiert das Schießbuch zum Erstantrag nicht. Er will das Bedürfnis haben.

  • Um eine WBK bei der zuständigen Behörde beantragen zu können braucht man ein Bedürfnis des Verbandes. Dem Verband hat der Antragsteller die "Regelmäßigkeit" in den letzten 12 Monaten nachzuweisen. Dies geht entweder mit Schießbuch oder wie Floppyk bereits geschrieben hat mit einer Kopie der Schießkladde.

    Das heißt: kein Nachweis über die Regelmäßigkeit ---> kein Berdürfnis vom Verband ---> keine WBK

    Matthias

  • Ich musste weder dem Verband noch meinem Sachbearbeiter einen Trainingsnachweis erbringen.
    Im Antrag für den Bedürfnisnachweis vom Verband stand, frei aus dem Gedächtnis:

    "Der/die erste Vorsitzende, sowie der/die Sportwart/-in bestätigen hiermit ggü. dem Verband die regelmässige Teilnahme am schiesssportlichen Training und das bestehen einer festen Möglichkeit zum Training mit der beantragten Waffe....blablabla..."

  • Ich musste weder dem Verband noch meinem Sachbearbeiter einen Trainingsnachweis erbringen.
    Im Antrag für den Bedürfnisnachweis vom Verband stand, frei aus dem Gedächtnis:

    "Der/die erste Vorsitzende, sowie der/die Sportwart/-in bestätigen hiermit ggü. dem Verband die regelmässige Teilnahme am schiesssportlichen Training und das bestehen einer festen Möglichkeit zum Training mit der beantragten Waffe....blablabla..."


    Wenn dein Verband so was mitmacht ohne Nachweis und er sich auf den Verein verläßt das dem WaffG Genüge getan wurde dann ist das seine Sache. Dann stellt der Verband das Bedürnis aus - nicht der Verein! Und damit geht es zum SB - wenn das Bedürfnis des Verbandes vorliegt - Alles rechtens!

    Wenn es aber von seiten des SB zu Zweifeln kommt und eine Tiefenprüfung mit Schießnachweis kommt und du kannst die regelmäßigen 12x oder unregelmäßigen 18x im Jahr nicht nachweisen (Abgestempelte Einträge im Schießbuch sind am einfachsten und auch für Gastschießen als Nachweis gut zu gebrauchen) wird deine WBK unter Umständen widerrufen, der Verein und der Verband kommen in die Mühle der SB mit allen Konsequenzen.

    Unser Verband will mehr sehen! Der persönlich und vom Vereinsvorsitzenden unterschriebene Antrag (doppelte Ausführung) inkl. Schießbuchkopien (oder anderweitiger Nachweis der 12/18) und WBK-Kopien.

  • Ok, zusammengefasst:

    Ob der Verband vor der Ausstellung des Bedürfnisnachweises einen Trainingsnachweis haben möchte oder nicht, ist wohl von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich. Bei mir wollte der Verband es nicht, die Bestätigung zur regelmässigen Trainingsteilnahme, sowie das Vorhandensein einer Schiessmöglichkeit meines Vereins hat gereicht.

    Was der Sachbearbeiter im Nachhinein will ist aber eine andere Sache. Wobei die Bedürfnisbestätigung des Verbandes zum Beantragen idR. reicht.
    Zur Regelüberprüfung nach 3 Jahren, bzw. zu den darauffolgenden, unregelmässigen Überprüfungen, sollte man ein Schiessbuch vorlegen können, sonst kann es Probleme geben.

    Mir kann es egal sein, ich führe mein Schiessbuch. Da steht jeder Wettkampf und jedes Training drin. Egal ob Lg, Lp oder Ordonnanzwaffe.


    Gruss


  • KORREKT!