Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 7.540 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2012 um 23:09) ist von A71.

  • Grundsätzlich gebe ich dir Recht, aber zu folgenden Punkten möchte ich noch etwas sagen:

    Je nach Waffenart muss sogar eine Nutzungsmöglichkeit im zugehörigen Verein nachgewiesen werden. Somit würde dir auch kein Bedürfnis einer GK-Kurzwaffe ausgesetllt werden, wenn dein Verein nur eine LG oder KK Anlage hat.

    Ist so nicht korrekt. Man kann sich auch Waffen zulegen, damit man als Gastschütze in anderen Vereinen mit entsprechenden Ständen schießen darf. Sonst hätten z.B. die wenigsten Schützen Schrotflinten, da die wenigsten Vereine Schrotstände haben (Tontauben, Fallscheiben etc).


    Zitat

    So eine Schachtel 38/357 kostet einzeln rd. 25 € und die sind in einer halben Stunde weggeballert.

    Das ist jetzt schon ziemlich dramatisch ausgedrückt. Du schreibst zwar Einzelschachtel, aber mal ehrlich, wer kauft Schachteln einzeln? Mindestens holt man sich 1000 Schuss, dann liegt der Preis bei rund 12,50€-15€.
    Für 9mm Para hab ich bei meinem letzten Kauf umgerechnet 7,50€ die Schachtel gezahlt.

    Zitat

    Wenn du noch eine WSK benötigst und das wird dir nicht über den Verein angeboten, dann brauchst du einen externen Lehrgangsanbieter. Da das naturgemäß kaum um die Ecke deines Wohnortes angeboten wird, addieren sich zu etwa 150 € Schulungs- und Prüfungskosten auch noch Anreise und 2 Übernachtungen.

    Einfach mal schauen, was der Schützenkreis oder der Verband direkt anbietet. Hier in meiner Region gibt es immer wieder Angebote. Kostet dann zwischen 35-50€ tutto completti.

    Gruß Jochen

  • Da muss ich widersprechen.
    Erstens gibt der Vorbehalt der sportlichen Nutzung grundsätzlich. Zweitens gilt dein Einwand nur für Waffen ohne benötigten Voreintrag, also der gelben WBK. Dort kann man tatsächlich Waffen erwerben, die nicht im eigenen Verein geschossen werden kann, jedoch auf anderen Ständen. Allerdings kann der SB dann einen Standnachweis verlangen, dass die Waffe irgendwo und überhaupt sportlich zugelassen ist. Bei allen anderen Waffen, die auf Grün müssen, muss der Verband jerweils einzelnb pro Waffe das Bedürfnis ausstellen, was dann der SB als Voreintrag in der grünen WBK einträgt.

    Wenn ihm 170 € zuviel sind, wird er auch nicht 1000 Schuss auf einmal kaufen (können). Erst dann bekommt man bessere Munitionspreise. Zum Wiederladen muss auh erstmal kräftig investiert werden müssen. Selbst die billige 9 Para ist als Einzelschachtel nicht mehr unter 10 € zu bekommen. Aber auch da sind dann 50 € im Monat schnell weg.

  • Mein Einwand gilt sowohl für Waffen auf gelb wie auch auf grün.
    Wieso auch nicht?

    Ich bin z.B. im BDS und schieße Flinte Fallscheibe, sowohl mit nem Selbstlader, wie auch mit ner VRF. Beide also auf grün.
    Der BDS bescheinigt mir mein Bedürfnis, da er ja dementsprechende Disziplinen anbietet und der SB bekommt auf Nachfrage, wo denn diese Disziplin geschossen werden kann, z.B. den Hinweis, dass dies in Philippsburg geht. Wollte er in meinem Fall zwar nicht wissen, so wäre es aber abgelaufen.

    Und so läuft es üblicherweise ab, denn wie gesagt, Flintenstände sind leider sehr rar.

    Was du meinst mit "geht nur bei der gelben WBK" betrifft Waffen für die vom eigenen Verband (nicht Verein!) keine Disziplinen angeboten werden. Ist man z.B. nur im DSB und möchte einen 50bmg Repetierer aber der DSB bietet hierfür keine Disziplin an, so könnte man dennoch einen 50bmg Repetierer kaufen, da man diesen z.B. für BDS Disziplinen einsetzen kann. Das hat aber nichts mit meinem genannten Fall zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Jochen. (5. Juli 2012 um 13:02)

  • ich denke, wie reden aneinader vorbei.
    Für ein DSB Mitglied bliebe eine Vorderschaftrepetierflinte unerreichbar, auch wenn er in der Nähe einen Schützenverein hätte, der über den BDS die Disziplin Fallscheibe anbietet. Denn diese Pumpe müsste auf Grün und benötigt folglich Voreintrag, den er nur über eine Bedürfnisbescheinigung bekommen würde. Da die Bedürfnisbescheinigung immer nur an Mitglieder des zugehörigen Verbandes ausgestellt wird und der DSB ihm keine Disziplin bescheinigen kann die er selbst gar nicht in seiner Sportordnung hat, kann er diese auch nicht bekommen.

  • Zitat

    So eine Schachtel 38/357 kostet einzeln rd. 25 € und die sind in einer halben Stunde weggeballert.

    Wenn ich soetwas höre kringeln sich meine Fußnägel.
    Derjenige der soetwas schreibt der hat den Unterschied zwischen schießen und ballern grundlegend missverstanden.

    Ich selber bin Srtudent und habe eh ich die Waffensachkunde machte noch den Wiederladelehrgang gemacht. Von daher war Munition von den Kosten nie ein Thema,- .357Mag liegen 50 Schuss wenn es hoch kommt bei 6€.
    So und wenn ich schieße ,- und nicht ballere komme ich ich auf 25 Schuss, wenn ich ernsthaft präzision trainiere. Wenn ich Kombi Präzision / Duell trainiere sind es 40 oder 50 Schuss. Und mehr schieße ich nicht in den 1,5 Stunden, die ich auf dem Schießstand stehe denn danach ist eh die Konzentration weg.

  • Hi,
    also da muss ich wiedersprechen. Es gibt eben Schuetzen die sehr schnell schiessen und welche die langsam schiesen. Wenn ich normal schiese bin ich mit meiner praezision in 15 Minuten durch mit 20 Schuss.

    Gruss Malkie

  • 357Mag liegen 50 Schuss wenn es hoch kommt bei 6€.


    Wo kaufst du diese bitte?
    Die Standard 357 von geco kostet aktuell bei Stopper 16,50 €. 1000 Schuss 287 €. Magtech noch ne gute Schippe mehr.
    9 Para bei 10 € pro Pack.
    6 € für ne 357 sind selbst wiedergeladen kaum machbar.

  • Wenn ihm 170 € zuviel sind, wird er auch nicht 1000 Schuss auf einmal kaufen (können).

    ich möchte nochmals betonen, dass ich weiß, welche kosten auf mich zukommen!
    wären diese 170€ zwingend notwendig, würde ich sie investieren - da sie es aber nicht sind, bin ich auch noch nicht davon überzeugt, sie auszugeben. ich glaube, das wird von einigen interpretiert, als hätte ich keine 170€...

    um auf das bedürfnis zurückzukommen:
    unser verein hat ausschließlich LG-stände, trotzdem haben ca 80% der mitglieder eine wbk, und diese schießen die unterschiedlichsten kaliber(nur halt auf ständen von anderen vereinen).


    nocheine frage am rande: kann man sich(nach erbringen aller nachweise natürlich) aussuchen, ob man eine grüne oder gelbe WBK haben möchte, oder ist das auch noch an bedingungen geknüpft(nur den erwerb betrachtet, nicht die unterschiede der WBK´s)?

    grüße
    ben

  • Du kannst als Sportschütze auch beide bekommen. Es kommt darauf an welche Waffe du erwerben möchtest. Gelb mach da einen das Leben leichter, es geht nur nicht alles drauf.

    Im Bekantenkreis habe ich den Fall vor jemand eine Gelbe WBK für sein LG haben wollte. Der Sachbearbeiter wollte das aber nicht und hat nur eine Grüne ausgestellt.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Wenn schon WBKs beantragen, dann gleich beide auf einmal.

    Die Grüne kommt dann in Verbindung mit nem Voreintrag und die gelbe wird blanko ausgestellt.


    ach man kann auch beide haben?

    und dann kann ich für jede die erlaubten waffen erwerben?

    gruß
    termi

  • Auf Gelb ja. Immer zwei Stück pro Halbjahr. Auf Grün brauchst du für jede eine Bedürfnisbestätigung von deinem Verband und bekommst dann einen Voreintrag in die WBK mit der du die gewunschte (und bestätigte) Waffe kaufen darfst.
    Bei Gelb gehst du in den Laden und sagt: " die da will ich, bitte nett einpacken"
    Anschliessend in die Gelbe vom SB eintragen lassen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!


  • ach man kann auch beide haben?

    und dann kann ich für jede die erlaubten waffen erwerben?

    gruß
    termi


    Sage doch mal was du denn schießen und welche Waffen erwerben willst. Wenn du nur in einem Verein mit ausschließlichen LG Ständen Mitglied bist, wird das ein Problem. Wie die anderen eine WBK bekommen haben, stellt sich weniger, denn manche werden vielleicht einen Jagdschein besitzen oder in weiteren Vereinen mit entsprechenden Schießständen Mitglied sein.
    Natürlich kann man beide WBKs bekommen, auch alle drei Farben. Aber für jede Einzelne muss ein getrenntes Berdürfnis her. Für dich als Sportschütze bedeutet das, dass du jeweils für eine Waffe ein eigenes Bedürfnis benötigst, die dann auf je eine grüne (allgemeine) WBK und eine gelbe Sportschützen WBK münden. Konkret musst also eine Disziplin für Kurzwaffe und eine Langwaffe finden und beide Bedürfnisse über den Verband beantragen. Dann mit beiden Bedürfnissen die dazu passenden Waffen bei der Behörde beantragen und gleich darauf hinweisen, dass Waffe x auf grün und Waffe y aus Gelb soll bzw. muss.
    Trotzdem ist das bereits richtig gesagt worden, dass man als Sportschütze immer nur zwei Waffen pro Halbjahr erwerben darf, egal auf welcher WBK oder wie viele WBKs man besitzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Juli 2012 um 18:43)


  • Sage doch mal was du denn schießen und welche Waffen erwerben willst. Wenn du nur in einem Verein mit ausschließlichen LG Ständen Mitglied bist, wird das ein Problem. Wie die anderen eine WBK bekommen haben, stellt sich weniger, denn manche werden vielleicht einen Jagdschein besitzen oder in weiteren Vereinen mit entsprechenden Schießständen Mitglied sein.


    nein, das trifft nicht zu. wir haben weder jäger, noch leute, die in anderen vereinen sind(bis auf einen, der parallel noch in einem vorderladerverein ist). erst letztes jahr haben 2 weitere mitglieder die WBK erworben - ohne jegliche probleme oder umwege! ich muss dazu aber erwähnen, dass unsere waffenbehörde sehr kompetent und kulant ist - das ist verglichen mit anderen ämtern wirklich selten!

    nunja, das anfängliche ziel ist eine kk-langwaffe für wettkämpfe, eine kk-kurzwaffe für wettkämpfe, und eventuell eine 9mm-kurzwaffe. weiter plane ich noch nicht, und alles auf einmal werde ich auch nicht kaufen(können).

    grüße
    termi

    2 Mal editiert, zuletzt von terminator (5. Juli 2012 um 18:52)

  • nein, das trifft nicht zu. wir haben weder jäger, noch leute, die in anderen vereinen sind(bis auf einen, der parallel noch in einem vorderladerverein ist). erst letztes jahr haben 2 weitere mitglieder die WBK erworben - ohne jegliche probleme oder umwege!


    Wenn euer Verein nur LG Stände hat, weiß ich nicht wie die das Bedürfnis bekommen haben.
    Für Sportschützen gilt das bereits geagte. Für alle Waffen auf Grün muss ein Einzelbedürfnis für jede Waffe her. Für die gelbe WBK wird ein Bedsürfnis für die erste Waffe benötigt. Ist die Gelbe ausgestellt, darf man ohne Einzelbedürfnis Waffen als Gastschütze für Fremdvereine erwerben.
    Daher beisst die Maus kein Faden ab, ohne Schießstände im zugehörigen Verein kein Bedürfnis.

  • dann werde ich mich in dieser richtung bei den kollegen erkundigen, und hier rückmeldung geben. auf jeden fall nutzen wir für wettkämpfe und trainings den schiessstand im nachbarort(es sind aber trainings nur für uns, nicht die des dortigen vereins). möglicherweise gilt dieser schiessstand für uns mit?

    ich werde berichten.

    grüße
    termi


  • Wenn euer Verein nur LG Stände hat, weiß ich nicht wie die das Bedürfnis bekommen haben.


    Ich habs doch schonmal gesagt.

    Das Bedürfnis bekomt er ganz normal vom Verband, auch wenn der eigene Verein KEINE passenden Stände dafür hat.
    Der Verband bestätigt lediglich das Bedürfnis, sprich wie oft er traineirt hat, eventuell WK Teilnahme etc.
    Was der Verein an Anlagen hat interessiert ihn nicht.

    Erst beim Sachbearbeiter muss man auf Nachfrage nachweisen, wo man mit diesen Waffen schießen will und kann. Wenn ein SB z.B. weiß, dass auf Stand XY kein GK Stand ist, man aber ne GK Waffe beantragt hat, kann der SB nachfragen. Dann teilt man dem SB mit, dass man auch auf Stand YZ miT GK Bahn als Gast trainiert und schon ist das geklärt.
    Der SB macht den Eintrag und gut.

    Das war doch auch das, was ich mit den Schrotflinten gemeint habe. Die wenigsten Schützen haben einen Verein, auf dem sie VRF und SLF schießen können, dennoch habe sie diese Waffen! Wieso? Weil man auch auf anderen, nicht heimischen, Schießanlagen trainieren kann.

    Das passt schon so wie das bei terminator´s SB gehandhabt wird, so geht das normalerweise auch überall.

  • WaffVwV


    Ausnahme:

    Zitat

    Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwer-bende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Ver-bandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zuge-lassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also er-möglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Abs. 1 handeln muss, al-so für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schieß-sportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstre-ckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abge-deckt ist.

  • WaffVwV

    Also, dann spricht doch nichts dagegen? Wenn ich alle 3 Wochen auf nen anderen Stand als Gastschütze gehe, dann kann ich auch wie vorgesehen damit schießen und trainieren und fällt unter meine tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten!

    Beim zweiten Absatz gehts um die Problematik für Disziplinen, die vom eigenen Verband nicht abgedeckt werden, wieder ne andere Geschichte.

    Ich kann sogar WKs nachweisen und das obwohl mein Verein kein passender Stand hat. Ebenso wäre es dann ja auch nicht möglich, nen GK Selbstlader zu beantragen, wenn man nur 50m GK Bahnen hat. Bekanntlich sind GK Langwaffen Disziplinen ab 100m.

    Wie gesagt, es wird überall so gehandhabt. Das weiß ich, weil ich auch früher mal vor dem "Problem" stand. Darauf hin wurde mir von einigen Seiten bestätigt, dass das so passt. Man sollte sich das Leben nicht unnötig schwer machen.