Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 7.574 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Mai 2012 um 16:47) ist von MarcKA.

  • Wenn du die Beschichtung entfernts ist auch diese Aufschrift weg.
    Wenn das dauerhaft dranbleiben soll, würde man das ganze einstanzen oder der gleichen.
    Sonst wird zu diesen Schalldämpfern ja auch nur gesagt das diese für Druckluftwaffen sind!
    Damit also frei zum Gebrauch für freie Waffen, so wie es im Gesetz steht, der Waffe gleich gestellt.

    Gruß Remo


    "Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft;
    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

  • Ich glaube ich bringe ernsthafte Argumente, da kann man dann auch ernsthaft drauf antworten ;)

    Bei meinem Hogan ist das keine "Beschichtung", sondern eingraviert. Es wird ja auch davon ausgegangen das schlecht aufgebrachte Beschusszeichen, welche durch Benutzen verschwinden, weiterhin gültig sind. Warum auch nicht.

    Es geht hier eben nicht um ein Messer oder eine Kettensäge, sondern die genaue Interpretations dieses Satzes. Du, Stefan, stellst für dich fest das aufgrund dieses Satzes jeder das Innenleben eines Schalldämpfers beliebig bearbeiten kann. Sind ja keine wesentlichen Waffenteile. Akzeptiert, da für mich ganz offensichtlich richtig. Ich sage das wenn auf dem Schalldämpfer der Satz steht "Nur für :F: Waffen" diese auch nur auf Waffen mit F verwendet werden dürfen und eben nicht auf Vor-1970-und-deshalb-frei-Waffen. Er ist eben für :F:-Waffen bestimmt und nicht für andere.

  • mir sagte ein büchsenmacher mal, das würde draufstehen damit man erkennen kann das es sich um einen "freien" dämpfer handelt für freie waffen. bei denen wo draufsteht nur für f luftgewehre, die dürfte man ja dann nicht für luftpistolen benutzen. ich kann mir nicht vorstellen das ein aufdruck eines herstellers oder importeurs gesetzeskraft hat.
    das ist aber nur meine persöhnliche meinung die nichts mit der wirklichkeit zu tun haben muß!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • baumstamm
    Klar, Gesetz ist das keines. Was der Büchsenmacher glaubt oder nicht sei dahingestellt, auch das ist kein Gesetz und kein Richter muss sich seiner Meinung beugen.

    Der Hersteller legt die bestimmungsgemäße Verwendung fest und nur an das Gesetz welche die bestimmungsgemäße Verwendung als grundsätzliches Kriterium vorsieht, hast du (oder ich, oder sonstwer) sich zu halten.

    Wie gesagt, soll keine Korrintenkackerei sein, mir ist das eh' egal was jeder für sich selbst entscheidet und für richtig hält. Mich interessiert nur ob ich da granatenmäßig falsch liege.

  • ich glaube es ist methode uns da im dunkeln tapen zu lassen und das nicht klar zu regeln!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • baumstamm hat eben das wichtigste Argument dafür gebracht, dass die Aufschrift keine Nutzungseinschränkung bedeuten kann.

    Weihrauch z.B. schreibt drauf "Nur für :F:-Luftgewehre".
    Hätte diese Angabe eine nutzungseinschränkende Bedeutung bzw. Wirkung, so wären all diejenigen hier, die diesen SD auf einer LuPi verwenden, Straftäter!
    Sind sie aber offensichtlich nicht.
    Das kann nur eines bedeuten: Diese Aufschrift gibt nur die Bestimmung an, die ja für den freien Verkauf erforderlich ist.

    Nun könnte jetzt jemand sagen: "Ja, aber es ist doch was anderes, ob ich das Ding auf einer Lupi oder auf einer anderen Waffe entgegen seiner Bestimmung verwende!"
    Nein, es ist nichts anderes!
    Entweder die Verwendung ist bestimmungsgemäß oder sie ist es nicht, da gibt es keine Abstufungen!


    Mal abgesehen davon, dass unter 7,5J (unabhängig vom :F:) sowieso keiner einschreiten wird (siehe Lupi) und über 7,5J die Verwendung sowieso nur auf einem zugelassenen Schießstand erfolgt.


    Stefan

  • Entweder die Verwendung ist bestimmungsgemäß oder sie ist es nicht, da gibt es keine Abstufungen!


    Genau. Und wie du bereits angeführt hast, die Beschriftung gibt die bestimmungsgemäße Verwendung vor, die für den freien Verkauf erforderlich ist.

    Nochmal: Es geht mir nicht darum jemanden als Straftäter zu bezeichnen. Es ist mir in diesem Fall auch vollkommen egal ob jemand dafür verurteilt werden sollte oder nicht (ich finde nicht, klar..). Wir berufen uns darauf das der Gesetzestext besagt das wenn ein Schalldämpfer für eine freie Waffe bestimmt ist, er darauf benutzt werden darf, wir das Innenleben verändern dürfen etc... was alles klar und einleuchtend ist. Wenn der Hersteller diesen Schalldämpfer aber laut seinem Aufdruck/Gravur/Wasauchimmer nur für Luftgewehre(!) mit :F: bestimmt, ist die Verwendung auf Luftpistolen oder eben auf freien Luftgewehren ohne :F: nicht erlaubt. Für mich Fakt.

    Die Joulegrenze habe ich bewusst aussen vorgelassen, diese ändert auch am Gesetzestext nichts. Hat Weihrauch eine Luftpistole mit SD-Gewinde? ;)

  • Seit wann steht die Beschriftung eines Herstellers über dem Gesetz ?
    Wenn auf deinem Reserve Rad steht maximal 80 Km/h machst Du dich dann einer Geschwindigkeitsübertretung strafbar wenn Du auf der Autobahn 100 fährst ?

    Das einzige was sich aus der Beschriftung ableiten lassen könnte wäre ein Garantie Verlust ( so der Hersteller ein Garantie gibt ) wenn man den SD auf einer Lupi oder einen pre 1970 LG ohne :F: nutzt.

    Im WaffG ist keine Beschriftung des SD gefordert und das einzig massgebende ist das WaffG.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Und wer definiert wofür der Schalldämpfer bestimmt ist?

    Edit: Übrigens ist das Beispiel nicht zu gebrauchen, der Geschwindigkeitsindex der auf dem Reifen steht ist bindend. Wenn du schneller fährst als für was der Reifen zugelassen ist, machst du dich in der Tat strafbar. Ist der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen ein Gesetzestext oder wie die Kennzeichnung auf dem Schalldämpfer ein Teil dieses Textes?

  • Hat Weihrauch eine Luftpistole mit SD-Gewinde?

    da ist schon was dran, gibt es überhaubt luftpistolen die ab werk für schalldämpfer eingerichtet sind? wenn ich so drüber nachdenke, sind das alles kompensatoren!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Ich bin mir nicht sicher, ob die Beschriftung auf dem SD wirklich bindend für die Bestimmung des SDs ist. Wenn ein Staatsanwalt erfährt, dass jemand einen F-Schalldämpfer in der Tasche mit einem KK-Gewehr neben einem Hasen im Kofferraum liegen hat, dann wird er die Sache mit dem SD ebenfalls vom Richter entscheiden lassen, egal ob der SD nun vom Herseller als freie Waffe bestimmt wurde oder nicht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Die Frage ob Weihrauch Luftpistolen mit SD-Gewinde hat sollte eigentlich unterschwellig erklären warum die vielleicht draufschreiben "Nur für :F: Luftgewehre". Vielleicht weil sie einfach keine Pistolen mit Gewinde haben? :D Ich weiß es ehrlich gesagt nicht!

    Mir geht es um die Klärung des Sachverhaltes, deshalb hinterfrage ich solche pauschalen Antworten kritisch. Ich bitte darum über das Beispiel mit dem Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen nachzudenken. Für mich ist das nicht so abwegig. Ich kann T-Reifen frei kaufen, obwohl ich W brauche ;) Obwohl wir das rechtlich sicher nicht einwandfrei klären können (brauchen wir auch gar nicht..) wäre es interessant zu erfahren wer die Bestimmung des Schalldämpfers definiert? Der Schalldämpfer ist durch die Beschriftung erst frei verkäuflich, was sollte den dann die Bestimmung festlegen, wenn nicht diese?

  • Die Reifen sind nur bis zu einer gewissen Geschwindigkeit zugelassen und dürfen daher laut StVO auch nur bis zu dieser verwendet werden.
    Es gibt also ein Rechtswerk, welches die Verwendung einschränkt, aber keines, welches den Besitz einschränkt.

    Bei den SD ist es genau anders herum, es gibt eine in einem Gesetz festgehaltene Besitzeinschränkung, aber es ist mir kein Rechtswerk bekannt, welches die Verwendung einschränkt.

    Das Beispiel taugt also nicht wirklich..


    Eine Bestimmung ist nicht zwingend eine gesetzliche Nutzungsfestlegung.
    Dafür müsste es dann nämlich auch einen entsprechenden Passus im WaffG geben (analog zur StVO und den Reifen), den gibt es aber nicht.


    Stefan

  • Den gedachten Verwendungszweck legt einzig und allein der Hersteller bzw. Importeur fest, er hängt nicht bzw. nur sekundär mit dem Aufbau des SD zusammen.
    Da aber der Verwendungszweck klar sein muss (Nur für freie Waffen), stempeln viele Hersteller gerne das :F:


    Wie gesagt, wenn wir herausfinden wer die Bestimmung festlegt, wissen wir auch ob es legal ist einen für "Waffen mit :F:"-Schalldämpfer auf einer ohne :F: zu montieren.

    Für mich ist es nun mal so das man sich nicht nur die Rosinen rauspicken kann. Ich kann nicht auf der einen Seite sagen das der Schalldämpfer frei ist, weil er lt. Hersteller für eine Waffe mit :F: bestimmt ist, auf der anderen Seite sage ich aber das diese Beschriftung keine Relevanz hat und ich das Ding auch woanders draufstecken darf, weil mir das so in den Kram passt und ich sage das diese Aufschrift keine rechtliche Verbindlichkeit bzw. Bestimmung enthält

  • Ein SD ist nicht frei weil der Hersteller ihn so beschriftet, er ist frei weil es im WaffG steht.
    Das WaffG fordert keinerlei Beschriftung.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wie gesagt, wenn wir herausfinden wer die Bestimmung festlegt,


    Ausschließlich der Hersteller.
    Anders ist es nicht zu erklären, warum FAC- oder KK-Dämpfer aus dem Ausland hierzulande frei sind.
    Sie sind es nämlich nur, weil der Anbieter sagt, dass sie für freie Waffen gedacht sind.
    Wäre ein Prüfungsverfahren durchlaufen worden (zwingend erforderlich, wenn eine staatliche Einstufung erfolgt), so wäre dort festgestellt worden, dass sie eben nicht nur für :F: taugen.


    Gleiches gilt übrigens auch für Messer.
    Wird ein Messer vom Hersteller als Kampfmesser beworben, so ist es vor dem Gesetz eines, auch wenn es nicht als solches taugt.


    Stefan

  • Ein SD ist nicht frei weil der Hersteller ihn so beschriftet, er ist frei weil es im WaffG steht.
    Das WaffG fordert keinerlei Beschriftung.


    Ein SD ist dann frei, wenn er für eine freie Waffe bestimmt ist.
    Wie der Anbierter/Hersteller diese Bestimmung dem Kunden zur Kenntnis bringt, das ist nicht geregelt.
    Aber die Bestimmung muss in irgendeiner Form erfolgen, denn das WaffG fordert eine klare Bestimmung, ohne diese kann nämlich keine Einstufung erfolgen.
    Bauliche Merkmale sind unerheblich, siehe meinen vorherigen Post.


    Stefan

  • Ausschließlich der Hersteller.
    Anders ist es nicht zu erklären, warum FAC- oder KK-Dämpfer aus dem Ausland hierzulande frei sind.
    Sie sind es nämlich nur, weil der Anbieter sagt, dass sie für freie Waffen gedacht sind.


    Und genau so sieht es aus. Wenn der Hersteller festlegt das diese nur für Waffen mit :F: zu verwenden sind (das tut er mit dieser Beschriftung), dann ist nur diese bestimmungsgemäße Verwendung legal.