Gewinde schneiden/bohren für SD erlaubt?

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 8.418 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Februar 2012 um 17:20) ist von TaylerDurden13.

  • Lauf wird erst EWB wenn Patronenlager eingebracht wird,bzw.wenn
    an Laufrohling Bearbeitung zur Aufnahme in ein Verschlußsystem erfolgt
    -z.Bspl.Riegelkämme etc.
    Patronenlager hat er nicht-Beschuss ist nicht vorgeschrieben-Aufnahme an System zwar ja,aber
    montage an F-Waffe.
    Da kann er ruhig daran arbeiten-seh jedenfall´s so

  • Es geht nicht um EWB oder nicht!

    Es geht um die Bearbeitung eines wesentlichen Waffenteils.
    Und ein Lauf ist ein wesentliches Teil!

    Wann eine Bearbeitung eine solche i.S.d.WaffG ist, das ist im WaffG nur vage umschrieben.
    Es ist definitv eine, wenn der Charakter der Waffe geändert wird oder wenn wesentliche Teile eingepasst werden.
    Es ist definitv keine, wenn Änderungen an Schaft und Visierung durchgeführt werden.
    Der komplette Bereich dazwischen ist Grauzone.
    Wer möchte sie ausloten?
    Nur zu, dann herrscht für uns endlich Rechtssicherheit!

    Grundsätzlich gilt aber erstmal:

    Zitat

    § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.


    Da steht nur Schusswaffen, und ein LG ist eine Schusswaffe!


    Stefan

  • s.h.
    1WaffG Anlage1
    1.3.1 und 1.3.2
    Keine heissen Gase - er darf-
    nach dieser definition ist ein LG/LP - Lauf kein wesentl.Waffenteil
    Meine Meinung

  • Moment mal, da steht aber etwas anderes im Waffengesetz:

    Anlage 1, Abschnitt 1.3: [Wesentliche Teile sind]
    Absatz 1.3.1 [Der Lauf]
    Absatz 1.3.2 [bei heißen Gasen auch die Verbrennungskammer]

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • lies es mal ganz genau
    meine Quelle:Beck-texte 12.Auflage Seite 44
    Lauf und Gaslauf sind das gleiche
    Ich weis,daß der Gesetzestext es in sich hat.
    Das Ding muß ein normaler Mensch erst mal verstehen.
    Sogar in meinen Prüfungen sind die Prüfer und ich ins schleudern geraten.
    Vor allem weil laufend in AVV und den anderen untergesetzlichen Regelwerk
    rumgeschrieben wird.

  • Zitat

    Wesentliche Teile sind

    1.3.1
    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

  • Aber ich mach mal folgendes.
    Morgen frag ich mal nach bei einen Fachanwalt
    zu diesen Thema-dann wissen´s wir genau.i.O.

  • Ähm, unter WaffV §2 (4) 3 steht da: [Die Vorschriften des Gesetzes über die Waffenbesitzkarte und die Anmeldeplicht sind nicht anzuwenden auf: F-Waffen] hier geht es aber um das Bearbeiten einer Schusswaffe und dafür braucht man immer noch eine Waffenherstellungserlaubnis.

    Edit: §2 (1) bezieht sich auf die Nichtanwendung der Gesetze für: 1. Handel mit Vorderladerwaffen, 2. Handel mit Schussapparaten und 3. Instandsetzung von Schussapparaten. Da steht immer noch nichts vom Herstellen bzw. Bearbeiten.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von Markus30S (14. Februar 2012 um 23:27)

  • Schau mal auf §2(1)
    Du musst den ganzen Mist komplett zerpflücken.
    Aber wie gesagt ich frag morgen nach und schreib es dann.

  • Sobald über 0,5 Joule => Erlaubnis erforderlich
    <0,5J => Spielzeug

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Keine Ahnung warum manche Leute immer der Meinung sind das, weil es sich um ein Luftgewehr handelt, das in ihren Augen Spielzeug/Hobby/Sportgerät oder sonstwas verharmlostes ist, dürfte man dran tun und lassen was man will? Da braucht man auch nicht die X-te Diskussion über die Sinnlosigkeit des Waffengesetzes losbrechen, das Gesetz ist nun mal so wie es ist.

    Ich will da keinem an den Karren fahren, aber wenn man sich selber nicht sicher ist oder sich nicht sicher sein kann (Gesetzestexte nerven..), dann empfiehlt man hier nicht einfach "Machs eben mal selber", zudem die technischen Gegebenheiten (Drehmaschine, Schneideisen, Kompetenz) beim TE nicht mal geklärt sind.

    Und mal so nebenbei: Je mehr man in der Sch.eisse rührt, desto mehr stinkts auch...

  • Also folgende Auskunft von zwei Fachleuten:
    Ordnungsamt Schwabach:
    Ganz sicher ist er nicht(wörtl.:...vom Bauchgefühl) genehmigungsplichtiges Bearbeiten-also er kann nicht.
    Forum Waffenrecht:
    Aussage daß er das Gewinde schneiden darf! Er verweist auf Anlage 1 8-8.1
    Er sieht darin nur ein geringfügiges Bearbeiten - also er kann!
    Tja,nun können wir es uns aussuchen!!!!
    Das ganze jetzt natürlich i.Bezug zum eingangs erwähnten Luftgewehr

  • Da haste natürlich recht.
    Ich würde jetzt folgendes machen:
    Bü-Ma soll das Gewinde schneiden-fertig.
    Wenn dann was später mal in Frage gestellt wird,kann der
    Besitzer d.LG immer sagen:DER WAR´S
    Aber ist doch wieder super-Anwalt FWR sagt so-Hr.Stamm (zust.Sachbearbeiter Schwabach)
    sagt so.Im Prinzip biste bei sowas nie sicher!

  • Keine Ahnung warum manche Leute immer der Meinung sind das, weil es sich um ein Luftgewehr handelt, das in ihren Augen Spielzeug/Hobby/Sportgerät oder sonstwas verharmlostes ist

    nun weil luftgewehre nunmal spielzeuge sind! sie wurden als hobby und sportgeräte entwickelt und eingesetzt, jedenfalls die meisten, auch wenn sie im waffengesetz aufgefürt sind und der umgang entprechend geregelt ist


    Da braucht man auch nicht die X-te Diskussion über die Sinnlosigkeit des Waffengesetzes losbrechen, das Gesetz ist nun mal so wie es ist.

    Ich will da keinem an den Karren fahren, aber wenn man sich selber nicht sicher ist oder sich nicht sicher sein kann (Gesetzestexte nerven..), dann empfiehlt man hier nicht einfach "Machs eben mal selber", zudem die technischen Gegebenheiten (Drehmaschine, Schneideisen, Kompetenz) beim TE nicht mal geklärt sind.

    hier wurde auch nicht über den sinn oder die sinnlosigkeit des waffengesetzes diskutiert sondern ob das waffengesetz es zulässt an einem luftgewehr ein gewinde am lauf zu schneiden und diese fragen wird unter spezialisten kontrovers diskutiert weil es eben selbst für die nicht klar formuliert ist!

    was ich aber nicht verstehe ist dein schlusssatz:

    Und mal so nebenbei: Je mehr man in der Sch.eisse rührt, desto mehr stinkts auch...


    wir sind hier in einem öffentlichen forum für freie waffen, wenn wir uns hier nicht über freie waffen austauschen sollen, ich nehme an, das ist gemeint mit "in der Sch.eisse rührt" wo wäre dann deiner meinung nach der richtige ort sich mit gleichgesinnten auszutauschen?
    bitte nimm das nicht persöhnlich!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Das Problem sind nur (und ich meine das nicht persönlich, sondern sachlich am Inhalt des Beitrages gemessen) Leute wie du, die genau mit dem Thema Spielzeug/Hobby/Spaßgerät immer und immer wieder anfangen.Das Luftgewehr ist eine Waffe, so ist es im Waffengesetz nun mal geregelt. Ob das einem jeden einzelnen nun mal passt oder nicht, steht nicht zur Debatte. Und doch fangen wir wieder damit an. Da gibt es für mich auch keine Auslegungssache, für mich ist der Lauf eines Luftgewehres ist ein wesentliches Waffenteil das ich nicht bearbeiten darf. Also lasse ich das bleiben.

    Und du hast Recht, wir sind hier in einem öffentlichen Forum. und genau deshalb werde ich auch niemanden zu einer Straftat anstiften oder ermutigen. Wenn er das Gewinde selber draufgeschnitten HÄTTE und WÜRDE von einem Ordnungsbeamten danach gefragt und der befragte WÜRDE sagen das dies ein Büchsenmacher gemacht HÄTTE, er aber nicht die Pflicht hat den Kassenzettel oder die Quittung aufzuheben.... Na wer guckt dann dumm aus der Wäsche?

    Ausserdem denke ich das ein normaler Richter (ich dämonisiere sie nicht von vornherein) bei einer Verhandlung eher fragen würde ob sich die Leistung des Gewehres geändert hat durch das Aufbringen des Gewindes: Nein. Entstand unmittelbar durch das aufbringen des Gewindes jemandem physischer Schaden: Nein. Der Richter würde sicher >verhältnismäßig< urteilen. Anders sieht das natürlich aus wenn dieser mit dem modifizierten Gewehr einem anderen Schaden zugefügt hätte.