eGun bei "Differenzen" mit Verkäufern behilflich?

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 6.236 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. August 2012 um 15:38) ist von Sturmtrupp.

  • Du machst da hoffentlich jetzt keine Fehler. Auch wenn du dich ärgerst......das was du machst geht nicht!!!

    Der Verkäufer hat mangelhafte Ware gesendet die nicht der Beschreibung entspricht. Nicht schön aber mittlerweile immer öfter anzutreffen.
    Das heist aber nicht das du Anspruch auf Rückgabe hast. Gemäß BGB musst du dem Verkäufer eine Angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Frist ca. 2 Wochen.
    Erst dann hast du einen Rechtlichen Anspruch auf Rücktritt vom kauf wegen Sachmangel ;)

    Wichtig ist das du es ihm in Papierform mit Nachweis (Einwurfeinschreiben) zukommen lässt.

    Reagiert er nicht darauf - geh zu einem BüMa und lass dir den Totalschrott bestätigen.
    Damit dann zu einem Anwalt für Vertragsrecht. :love:
    Schick mir mal bitte einen Link zur Auktion.

  • LEIDER: D = Rechtsstaat, was jedoch nicht heißt das Demjenigen der Recht hat bzw. dem Unrecht angetan wurde geholfen würde.
    Im Gegenteil ( hatte es auch schon so ähnlich formuliert :( KEINE CHANCE mit Rechtsmitteln, man würde nur dem (verlorenen) Geld noch mehr hinterherwerfen.
    Traurig, aber Tatsache.
    Habe dieses Problem persönlich auch schon durchgemacht.
    ... und natürlich sind einige Leute, an denen dieser Kelch vorübergezogen ist, im nachhinein sehr froh diese Auktion NICHT gewonnen zu haben.
    ... und bei einigen von denen könnte sich auch "Schadenfreude" zeigen.

    Im nachhinein ist man leider immer klüger.
    Sprech mit Deinem Anwalt, andere eigene Schritte sind mit Vorsicht zu genießen.
    Beispiel: Mietnomaden ... da haben auch "normale" und nette Vermieter Ihre wahre Freude dran, denn solche Leute haben Rechte!!!
    ... ja, ist wie der Einbrecher, den Du verletzt, dieser hat Rechte!!!
    .. nicht das der "arme unschuldige" Verkäufer Dich noch wegen Verleumdung anklagt
    Gruß

    ...D ist ein Rechtsstaat :thumbdown:

  • Macht mal halblang.

    Erstens finde ich das El Lobo absolut kein Recht hat Die_Hard zu unterstellen er sei selber schuld. Die Auktionsbeschreibung kann jeder lesen, da drin steht das was ich schon gepostet habe. Sinngemäß: "Nach dem Zusammenbau kann man damit schiessen". Das setzt voraus das alle Teile mechanisch in Ordnung und funktionsfähig sind. Zumindest das Bild mit der Wasserwaage zeigt das das nicht möglich ist. Das ist Betrug, nichts anderes.

    Ich habe vor Jahren mal ein Teil bei eBay verkauft. Absolut in Ordnung und im Sammlerzustand. Der Käufer meldete sich ~3 Tage nach Erhalt der Ware und bemängelte eine Beschädigung. Ich habe ihm geschrieben das die nicht von mir stammt etc... Ich bekam 4 Wochen später von der hier zuständigen Polizeiwache, jemand hätte Betrugsanzeige gestellt und ich solle mich zum Sachverhalt äussern..... Ich habe dem Käufer das Geld zurücküberwiesen, er hat mir das Teil geschickt, ich habe den offensichtlich von ihm verursachten Schaden repariert und das Teil wieder verkauft. Tut nicht immer so als würde es in Deutschland zugehen wie bei den Hotten Totten, wenn man das richtig angeht bekommt man auch Recht, zumal, was mich betrifft, die Beweislage recht eindeutig ist.

    Das man egun bei sowas in der Pfeife rauchen kann zeigt auch der Fall von canelles den er ganz am Anfang des Threads geschildert hat. Das interessiert die nicht, das ist Arbeit und die will keiner machen oder niemand ist kompetent genug dazu.

  • Hallo :)

    Ich wollte eigentlich einen eigenen Thread dafür aufmachen, habe aber durch die Sufu diesen hier gefunden.

    Zum Thema "Hilfe durch egun" kann ich folgendes beisteuern:

    Ich habe 15 zweifellos niedrigpreisige Softairs ersteigert.

    Nach vielen Mails und zahllosen Versandversprechen habe ich nach Wochen auch ein Packet vom Händler erhalten. Inhalt: 14 Softairs, die meisten aber die falschen. Daurafhin habe ich den Händler kontaktiert, per Mail und per Telefon, habe einige Aussagen bekommen, die sich alle im Nachhinein als falsch herausstellten, und alles endete dann so, daß mich der Händler in der Rachebwertung wüst beschimpfte, beleidigte und mir Straftaten unterstellte. Als ich wenig Hoffnung mehr hatte, meine Ware zu bekommen, habe ich ihn über die egun- funktion angemahnt.

    Wegen Beleidigungen habe ich egun kontaktiert. Mit Hinweis auf Die Haftung ihrerseits btr. unwahrer Aussagen auf ihrer Seite und Verweis auf entsprechende Paragraphen konnte ich sie schnell dazu bewegen, die Bewertungen zu löschen. Da ich alle Emails noch besitze, konnte ich auch beweisen, daß die Aussagen des Händlers schlicht wider besserem Wissen erlogen sind.

    Da ich auch keine korrekte Ware oder zumindest verlässliche Aussagen des Händlers erhielt, habe ich die Mahnung zurückgezogen. Daraufhin wurde sein Account gesperrt.

    Einen Tag später war der wieder offen, und meine Mahnung war weg!!

    Fazit:
    Händler bringen direkt Geld für die ein. Wenn sie selbst rechtliche Probleme kriegen könnten, reagieren die. Sonst ist es ihnen sehr egal. Das mekrt man übrigens schon daran, daß der Anrufbeantworter an der angegenen Nummer klarstellt, daß ein Anruf unsinnig is und man nicht damit belästigt werden möchte.

    Der Händler macht übrigens fröhlich damit weiter ,auch Waren ähnlich derer zu verkaufen, die ich noch erwarte. Es scheint aber kein Einzelfall bei dem zu sein, wenn man seine Bewertungen durchliest und auch die im Internet sich anguckt. Demzufolge ist es m.E. nicht mehr fahrlässig, was egun tut, sondern aktive Unterstützung.

    Einmal editiert, zuletzt von Sturmtrupp (19. August 2012 um 15:47)