Du machst da hoffentlich jetzt keine Fehler. Auch wenn du dich ärgerst......das was du machst geht nicht!!!
Der Verkäufer hat mangelhafte Ware gesendet die nicht der Beschreibung entspricht. Nicht schön aber mittlerweile immer öfter anzutreffen.
Das heist aber nicht das du Anspruch auf Rückgabe hast. Gemäß BGB musst du dem Verkäufer eine Angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Frist ca. 2 Wochen.
Erst dann hast du einen Rechtlichen Anspruch auf Rücktritt vom kauf wegen Sachmangel
Wichtig ist das du es ihm in Papierform mit Nachweis (Einwurfeinschreiben) zukommen lässt.
Reagiert er nicht darauf - geh zu einem BüMa und lass dir den Totalschrott bestätigen.
Damit dann zu einem Anwalt für Vertragsrecht.
Schick mir mal bitte einen Link zur Auktion.