Prima, dann mach das mal. Wir sind gespannt auf deine Erlebnisse - ehrlich.
Schreckschuss-Waffe führen am Flughafen?!
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OfficerHoid -
3. Januar 2012 um 13:10 -
Geschlossen
Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 3.683 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Kein Problem.
Ich latsche übrigens täglich mit meiner SSW in der Tasche durch mehrere Sicherheitszonen, die von Polizei und einem ausländischen "Geheimdienst" o.ä. bewacht werden.
Und nochmal für alle Paranoiker: Ein KWS berechtigt einen, eine SSW zu führen. Solange man hiermit keine Schindluder betreibt, ist das völlig in Ordnung. Ob ich nun bei Aldi einkaufen gehe oder mich in die Wartehalle eines Flughafens begebe - nicht relevant.
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Dann hast du aber nicht verstanden das dennoch das Hausrecht greift und wenn dieses besagt das keine Waffe erwünscht sind, dann hast du das zu unterlassen.
Aber wenn du meinst das ''täglich'' machen zu müssen, bitteschön... Dann muss man auch mit den Konsequenzen leben müssen.
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Ja, ich "muss das täglich machen", da es der Weg zu meiner Arbeit ist.
Es gibt keinen Grund zu fantasieren, dass ich irgendein Hausrecht damit brechen würde.
Kleiner Waffenschein - einige Fragen -
Übrigens fällt mir da noch das Luftsicherheitsgesetz ein :
Zitat§ 11 Verbotene Gegenstände
(1) Das Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von
1.
Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können,
2.
Sprengstoffen, Munition, Zündkapseln, brennbaren Flüssigkeiten, ätzenden oder giftigen Stoffen, Gasen in Behältern sowie sonstigen Stoffen, die allein oder zusammen mit anderen Gegenständen eine Explosion oder einen Brand verursachen können,
3.
Gegenständen, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken,
4.
sonstigen in der Anlage der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (ABl. EG Nr. L 355 S. 1) genannten Gegenständen
in Luftfahrzeugen und in nicht allgemein zugänglichen Bereichen auf Flugplätzen ist verboten.Damit ist schon mal klar das in den Kontrollbereichen selbst Pefferspray nicht mehr Führbar ist.
Schön ist auch § 21 LuftSiG :
Zitat§ 21 Grundrechtseinschränkungen
Die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes), das Grundrecht des Postgeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Desweiteren muss einem Klar sein das auf einem Flughafen die Bundespolizei zuständig ist.Ich denke mal der Rest ergibt sich beim Nachdenken.
Joachim
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Bist wohl sehr unverschämt und Beratungsresistent.
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Man beachte vor allem.
ZitatDamit ist schon mal klar das in den Kontrollbereichen
und im LUFTSICHERHEITSGESETZ
ZitatDas Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von
Es ging hier um den bereich außerhalb der Sicherheitszone.
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Habe ich was verpasst, ist jetzt in DE so unsicher wie in Kapstadt oder Brasilien!???
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Man beachte vor allem.
und im LUFTSICHERHEITSGESETZ
Es ging hier um den bereich außerhalb der Sicherheitszone.
Na endlich Herr-Gott nochmal... JEMAND DER LESEN KANN...
Da es meinen Account sowieso nicht mehr geben wird...
Mir egal wie sich meine Beiträge lesen lassen... wie meine Satzzeichen aussehen...
Was ich für Fragen stelle... wie viele Kommas und Punkte und sonst was setze...
Niemand ist hier gezwungen auf etwas zu antworten... die Antworten kommen ja freiwillig... ^ ^Und bevor hier der ein oder andere an meiner Rechtschreibung einen "Herzkollaps" bekommt ...
LESEN LERNEN LESEN LERNEN LESEN LERNEN
Ich hab niiiiiiiie geschrieben im Sicherheitsbereich... ist wohl klar das ich ohne FMG Karte nichts im Sicherheitsbereich zusuchen habe
ausser als fluggast... ^ ^
Es ging um die ÖFFENTLICHEN BEREICHE...Danke Jagun das du wenigstens gelesen hast bevor du geantwortet hast... =)
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Bleib uns ruhig erhalten. Nur weil hier manche meinen Blockwart spielen zu müssen, heißt dass nicht, dass man nicht auch schön und sachlich argumentieren kann.
Leider haben ja einige Deinen Beitrag hier offensichtlich überhaupt nicht wahrgenommen:
Schreckschuss-Waffe führen am Flughafen?!Um solche Probleme zu vermeiden bieten sich Satzzeichen allerdings schon an.
Willkommen im Forum
PS: Ich bin mal so frech und streue ein paar Satzzeichen in deinen Post:
ZitatWenn man sich nicht so gut auskennt, dann frägt man halt nach ob das legal ist.
Ist ja wohl klar.Ps: ein Kollege hat nachgefragt und es ist ganz und gar nicht so, dass da gleich das SEK oder sonst was auftaucht.
Man wird im Ernstfall aufgefordert mit zu gehen und dann wird klar gestellt was los ist. Also mit KWS gar kein Problem - haben sie ihm gesagt.Das hier ist ein freies Forum, und ich kann fragen stellen wie ich will.
Ob dann eine Antwort kommt ist was anderes .
Finds echt schade das man hier als Laie behandelt wird wie der letzte Dreck... von so manch einem User... -
Zitat
Bist wohl sehr unverschämt und Beratungsresistent.
Solche Ausfälle sind völlig überflüssig, achtet bitte trotz des offenbar "reizvollen" Themas auf einen sachlichen Umgangston und die berühmte Netiquette. Danke.
Jens
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Nicht alles was gesetzlich erlaubt ist, ist auch immer sinnvoll zu tun!
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Zitat
Habe ich was verpasst, ist jetzt in DE so unsicher wie in Kapstadt oder Brasilien!
Ich habe mal Urlaub in Brasilien gemacht und fand es dort sehr angenehm, vor allem die Frauen
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Es ging hier um den bereich außerhalb der Sicherheitszone.
Ich latsche übrigens täglich mit meiner SSW in der Tasche durch mehrere Sicherheitszonen, die von Polizei und einem ausländischen "Geheimdienst" o.ä. bewacht werden.
Wat den nun ?
Außerhalb ?
Oder latscht Du nun durch die Sicherheitszonen ?Wäre schön wenn Du dich entscheiden könntest !
Joachim
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Tut mir leid, falls sich hier jemand von mir beleidigt fühlt.
Als Laie stellt man halt Fragen, die manchmal nicht wirklich
sinnvoll sind.Wer antwortet, der antwortet, wer nicht, der nicht.
Trotzdem danke. -
Was für ein schönes Schlusswort.
Da brauchbare Hinweise dabei waren und sich die Gemüter nun doch erhitzen:
CLOSED.
Jens
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