Gefahrgutversand "UN 0012 - Patronen mit inertem Geschoss"

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 9.580 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Dezember 2011 um 01:16) ist von medo.

  • Danke für die Antworten so weit!

    Also scheint das ja allgemein neuerdungs so gehandhabt zu werden und mein Paket war kein Versehen -.-


    Und es ist verkehrt, oder? Streng genommen wäre auch der Aufkleber für Manöverpatronen irgendwie falsch, da diese ja auch wieder einen MES voraus setzen und deutlich "böser" in dem Sinne sind. Aber es sind immerhin Platzpatronen.
    Gibt es da eigendlich irgendwelche rechtlichen Gefahren? Wenn jetzt irgendjemand die Exekutiven informiert, dass hier Pakete mit MES Pflichtiger Munition eingehen?? Problem?

    Ganz davon ab, dass ich wirklich hoffe, dass meine Geschosse nicht inert sind. Ich habe hier über 400 Pfeifer, Leuchsterne und son Klimbim, wenn die alle inert sind, dann explodier aber ich :D

  • Welche rechtlichen Gefahren? 8|
    Durch die Deklarierung als solche ist die Lieferung Lieferanten- und gesetzeskonform.
    Weiterhin ist bei der Deklarierung durch den Versender mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Empfänger auch berechtigt ist, die Ware zu erhalten.

    Wenn der Bote schief guckt, lass ihn schief gucken. :^)

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem. :thumbup:
    Groß- und Kleinschreibung sowie Grammatik und Interpunktion darf auch im Internet verwendet werden.

  • Aber wenn die Lieferung falsch gekennzeichnet ist? Es kann nicht passieren, dass die Herren in grün/blau bei mir klingeln und das überprüfen wollen?

    Irgendwo muss doch verzeichnet werden, welche Gefahrgüter wo hin gehen und da springt ein Erwerbsscheinpflichtiger Kram, adressiert an jemanden ohne Schein doch direkt ins Auge?


    inb4 "Ja, 2012 geht auch die Welt unter.": Nummer sicher hat nie geschadet ;)

  • Eine falsche Deklarierung ist ein Verstoß gegen die AGB des jeweiligen Transportunternehmen, was u.U. Folgekosten nach sich ziehen kann. Auf jeden Fall wird das Paket nicht weiter transportiert, so es denn auffällt. Richtig schlimm wird es, wenn mit diesem Paket unterwegs was passiert und Anlagenteile oder weitaus noch schlimmer, Personen werden geschädigt. Die Regressansprüche können dann den Auftraggeber ruinieren.
    Mann stelle sich vor, so ein Paket explodiert und der Mitarbeiter verliert sein Augenlicht. Dann hat der Mann einen lebenslangen Rentenanspruch, den der Auftraggeber lebenslang zu zahlen hat.
    Lebenslang wohlgemerkt und nicht wie beim anderen "Verkehrsunfall", wo die Alimente nach dem Unfall beendet werden, sobald das "Unfallprodukt" erwachsen wird.

  • Ich find es seltsam das der Shop X, bei dem ich seit Jahren Platzpatronen und Pyros bestelle, nie solche Gefahrgut-aufkleber auf den Paketen drauf hat, aber der Shop Y, bei dem ich das erste mal bestellt hatte, solche riesigen Warnungen und Aufkleber raufklebt... wtf? ?(

  • Tja, man könnte denken, dass der Versender die teuren Versandgebühren für Gefahrgut einsparen will und das Zeugs einfach undeklariert verbotenerweise per Post, DHL versendet.
    Über welchem Paketdienst ist es denn angekommen?

  • Wie bereits vorher geschrieben, dürfen die Klassen 0012 und 0014 zusammen in einer geeigneten Verpackung transportiert werden.
    Es muß dann nur 1 Klasse deklariert werden.
    So stehs in der 2011er GGVSE/ADR.
    Es kommt natürlich für den Versender billiger, nur einen Druck machen zu lassen (Produktionskosten, Lagerkosten, ...).


    Also ist das rechtlich in Ordnung.

    Und ihr müßt einfach mal auseinanderhalten: WaffG und Gefahrgutverordnung. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

    sale:
    Dann kann Shop X Probleme bekommen.

    Floppyk:
    Die Kennzeichnung ist zulässig (siehe oben).


    Irgendwo muss doch verzeichnet werden, welche Gefahrgüter wo hin gehen und da springt ein Erwerbsscheinpflichtiger Kram, adressiert an jemanden ohne Schein doch direkt ins Auge?

    Es gibt kein Verzeichnis, in dem Gefahrguttransporte dieser Art aufgelistet werden. Es gibt bei 1.4 auch keine Streckenbeschränkung (für manche Gefahrgüter sind nur festgelegte Strecken zulässig (und vorher genehmigungspflichtig)).


    Aber wenn die Lieferung falsch gekennzeichnet ist? Es kann nicht passieren, dass die Herren in grün/blau bei mir klingeln und das überprüfen wollen?

    Warum sollten Sie?
    Hast du deinem Paketboten die Freundin ausgespannt? Dann könnte er auf Verdacht dich anschwärzen, du zeigst das Paket und die Rechnung und er hat ein Problem.
    Wie gesgat die UN 0012 Kennzeichnung ist zwar sachlich nicht richtig, aber auch bei UN 0014 zulässig.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Tja, man könnte denken, dass der Versender die teuren Versandgebühren für Gefahrgut einsparen will und das Zeugs einfach undeklariert verbotenerweise per Post, DHL versendet.
    Über welchem Paketdienst ist es denn angekommen?

    Wie gesagt bestelle ich schon seit Jahren bei dem Shop (will keine Namen nennen). Die Pakete kamen immer mit DHL Lable,
    also Post oder DHL

  • Gefahrgut, gleich welcher Art, ist über DHL nicht versendbar. Nun weißt du, warum da kein Gefahrenaufkleber auf dem Karton war. Allerdings braucht dich das weniger zu interessieren, denn du kannst ja die Versandart nicht auswählen. Aber es spricht auch nicht gerade für den Händler, wenn er seine Ware unzulässig versendet.
    Wenn ich Munition über Stopper bestelle, kommt die Ware per DPD und ist auch als Gefahrengut richtig gekennzeichnet.

  • Stopper wollte von mir sogar eine gewerbliche Lieferadresse, da sie Gefahrgut (Zündhütchen in dem Fall) nicht an Privatadressen senden. Jeder scheint das ein bisschen anders auszulegen.

    Aber bei SSW Muni habe ich das zum ersten Mal erlebt, dass es per Gefahrgut geschickt wurde. Letztes Jahr und davor kam es immer einfach so, egal welcher Shop! Da ist also scheinbar was im Gesetz oder in den Regeln der Versandunternehmen geändert worden.

  • Das mit der Gewerbeadresse liegt nicht an Stopper, sondern an den AGB von DPD. In Sachen Gefahrengut geht das nur Gewerblich zu Gewerblich. Allerdings spielt die Art des Gewerbes des Zieladresse keine Rolle. Da ich kein Laden habe und das Zeugs folglich an meine Privatadresse senden lassen. Das hat den Zusteller auch nicht interessiert.
    Da es hier nun nicht um erlaubnispflichtiges Zeugs geht, kann man auch die Lieferadresse eines Bekannten mit Gewerbe angeben. Geht auch zu einem Frisör oder Pommesbude :thumbsup:

  • Ja ich hab es an einen bekannten Fernsehtechniker senden lassen ;)
    Aber das verlangte nur Stopper von mir - alle anderen Gefahrensendungen, die ich per DPD bekam, kamen alle direkt zu Hause an. Daher hab ich mich gewundert.

  • Mhhh..
    Mich wunderts grade, bei euch ist ja eine kleine Beschreibung, wie bei Patsch zu sehen beim Foto, auf dem Karton.
    Bei mir war vorne nur die selbe Warntafel und oben, bei den Aufkleber stande per Hand draufgeschrieben: "Waffe, Munition, Geschoss"
    Darin war nur das Sparset mit der Limited RG96. :P