Pyros das ganze Jahr erlaubt?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.074 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Dezember 2011 um 17:40) ist von sternburch.

  • Hallo,
    ich hatte hier mal irgendwo gelesen, Pyros für SSW darf man das ganze Jahr benutzen.

    Ich finde diesen Trööt leider nicht mehr wieder :( , mich interessieren die rechtlichen Fakten.
    Es kann doch nicht sein das man seine SSW mit Pyros nutzen kann wann man(n) lustig ist ?(

    Danke schonmal.

  • Ich kann doch nicht wann ich lustig bin in meinen Garten gehen und Pyro´s verschiessen?
    Steh ich auf dem Schlauch??? Dat jibt doch Ärger mit Nachbarn und Rennleitung.
    Wenn ein Leuchtstern noch leise ist, der Knall der Kartusche/Patrone ist doch laut...

  • Ds ist im Prinzip richtig. § 12 WaffG regelt das Schießen auf umfriedetem Grund, somit bedarf es keine Schießerlaubnis.
    Aber es muss auch gesagt werden, dass der Nachbar das untersagen lassen kann. Das Schießen stellt keine unvermeidbare Lärmbelästigung dar und somit kann sich der Nachbar auf § 117 OWiG berufen und das zu jederzeit (!) untersagen lassen oder gar zur Anzeige bringen. Allenfalls zu den örtlich festgelegten "Knallzeiten" zu Silvester würde der Nachbar das zumindest draußen wohl nicht durchsetzen können. De Knallzeiten werden von der Gemeinde festgelegt und können unterschiedlich sein. Diese sind aber auf keinen Fall schon Tage vor Silvester.

  • Ob sich der Nachbar gestört fühlt ändert erst einmal nichts daran, dass PM I das ganze Jahr geschossen werden darf. Es gibt aber weitaus mehr Gesetze als das WaffG - vermeidbarer Lärm z.B. (Ruhestörung) und sicherlich noch viele andere Regelungen die einem Abschuss entgegen stehen.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Rechtlich gesehen darf man THEORETISCH. Fakt ist: man muß gewährleisten, daß die Geschosse - also Pyros - die Grundstücksgrenze nicht verlassen, was technisch unmöglich ist, außer Du hast einen 100 m hohen Gartenzaun... Und wenn sich jemand gestört fühlt, kann er natürlich Anzeige erstatten wegen Lärmbelästigung. Ganz abgesehen davon, daß Du Deine halbe Revierbesatzung zum Tee zu Hause hast, wenn jemand bei der 110 anruft und sagt, hier schießt ein Gestörter mit seiner Knarre im Garten herum... :thumbdown:

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  • Solange du's nicht übertreibst, sollte sich keiner aufregen.
    Schlimmstenfalls könnte man dich wegen Ruhestörung oder, wenn sich die Vorfälle häufen, Lärmbelästigung drankriegen.
    Und die Pyros sollten möglichst wieder auf deinem Grundstück landen, denn das Geschoss darf dein Besitztum nicht verlassen.

    Wobei sich hier die Meinungen spalten, ob eine leere Papphülle auf dem Weg nach unten noch als Geschoss zu bezeichnen ist.

    Auf den Punkt gebracht:
    Da es sich um Klasse BAM-PM 1 Feuerwerk handelt, welches das ganze Jahr an über 18 Jährige verkauft und abgebrannt werden darf;
    Ja, darfst du. Aber du solltest die oben angegebenen Punkte beachten und auf die Nachbarn Rücksicht nehmen.
    Dann gibt's auch keinen Ärger.


    PS: Falls ich irgendwo Mist geschrieben haben sollte..bitte berichtigen, man kann sich ja nicht jeden § im WaffG merken