wbk einer p22 ssw auf kumpel übertragbar?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.732 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2011 um 15:51) ist von Floppyk.

  • servus ,

    hab jetzt schon viel auf foren rumgesucht und nix passendes gefunden deshalb stell ich jetzt mal meine frage:

    mein kumpel möchte seine ssw whalter p22 9mm verkaufen er hat dazu ne wbk und ich wollte fragen ob die auf mich übertragen werden kann. Ich möchte kein stress mit der polizei haben. Ich hab vor sie nur in meinen haushalt zum selbstschutz aufzubewahren.
    Ich bin 22 jahre alt also das dürfte nicht das proplem sein


    Und kann ich ohne weiteres munition dafür kaufen ?


    Hab bei diesen dingen echt keinen plan, danke für hilfe. :)

  • SSW = SchreckSchußWaffe

    Frei kaufbar ab 18 Jahren.

    Nur zum Führen brauchts du einen kleinen Waffenschein.

    Kauf der Waffe und der Munition ist frei ab 18!

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Verstehe ich das richtig, dass dein Kumpel dir seine Echte P22 auf WBK MIT WBK schenken will? Also quasi das alles auf dich eingetragen wird?
    Auch wenn ich von "scharfen" Waffen wenig Ahnung habe, vermute ich mal: nein, geht nicht. Du musst auch entsprechende Lehrgänge und sowas belegen. Von daher auch nix mit Munition.

  • servus ,

    hab jetzt schon viel auf foren rumgesucht und nix passendes gefunden deshalb stell ich jetzt mal meine frage:

    mein kumpel möchte seine ssw whalter p22 9mm verkaufen er hat dazu ne wbk und ich wollte fragen ob die auf mich übertragen werden kann. Ich möchte kein stress mit der polizei haben. Ich hab vor sie nur in meinen haushalt zum selbstschutz aufzubewahren.
    Ich bin 22 jahre alt also das dürfte nicht das proplem sein

    Und kann ich ohne weiteres munition dafür kaufen ?

    Hab bei diesen dingen echt keinen plan, danke für hilfe. :)

    Hallo MeRiX,

    willkommen im Forum !

    Für eine SSW P22 benötigt weder Dein Kumpel noch Du eine WBK ! Vielleicht meinst Du den KWS, der das Führen in der Öffentlichkeit erlaubt ? Den müsstes Du dann Für Dich beantragen: Kaufen kannst Du die SSW ohne Probleme !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Und warum ist die SSW auf einer WBK eingetragen? Hat sie keine PtB oder was ist dafür der Grund? Und ne SSW zur Home-SV , dazu sag ich jetzt mal nix :D

  • Nö, Smoker, die "echte" P22 ist eine Kleinkaliberpistole, und keine 9mm...

    Die SSW P22 (9mm P.A.K.) gibt es wohl nicht auf WBK, anders ist es mit Sammlerstücken unter den Schreckschusswaffen von vor 1970, die keine PTB-Nummer aufweisen und daher erlaubnispflichtig sind. Diese sind meistens auf einer roten WBK eingetragen. Vielleicht meint der Freund des TO ja einen kleinen Waffenschein, der jedoch nicht zu übertragen ist. Dieser stellt eine Führerlaubnis dar, ist nicht zwingend zum Erwerb oder Besitz einer SSW erforderlich, von daher im Falle der bloßen Übereignung zu vernachlässigen. Munitionserwerb für SSW ist ebenso frei ab 18 Jahren in Deutschland.

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Nö, Smoker, die "echte" P22 ist eine Kleinkaliberpistole, und keine 9mm...

    Die SSW P22 (9mm P.A.K.) gibt es wohl nicht auf WBK, anders ist es mit Sammlerstücken unter den Schreckschusswaffen von vor 1970, die keine PTB-Nummer aufweisen und daher erlaubnispflichtig sind. Diese sind meistens auf einer roten WBK eingetragen. Vielleicht meint der Freund des TO ja einen kleinen Waffenschein, der jedoch nicht zu übertragen ist. Dieser stellt eine Führerlaubnis dar, ist nicht zwingend zum Erwerb oder Besitz einer SSW erforderlich, von daher im Falle der bloßen Übereignung zu vernachlässigen. Munitionserwerb für SSW ist ebenso frei ab 18 Jahren in Deutschland.

    Danke für den Hinweis! ;^)

    Dann sollte dem Verkauf der P22 von deinem Kumpel an dich ja nichts im Wege stehen.

  • hey ,


    danke für die schnellen antworten =)

    also brauch ich mir keinen kopf machen wegen papieren umschreiben lassen oder sowas ? muss die nicht auf mich eingetragen werden oder sowas? mein kollege hatte was erwähnt das er dafür eine karte hat iwie ,aber den KWS meint er nicht.

    und kann ich dann einfach in nen waffenladen wie zb. frankonia gehen und mir die munition dafür holen ? ich möchte da wirklich auf der sicheren seite sein und mir keinen ärger mit dem gesetz machen =)
    es ist wie gesagt eine eine p22 schreckschusspistole 9mm.
    grüße

  • hey ,


    danke für die schnellen antworten =)

    also brauch ich mir keinen kopf machen wegen papieren umschreiben lassen oder sowas ? muss die nicht auf mich eingetragen werden oder sowas? mein kollege hatte was erwähnt das er dafür eine karte hat iwie ,aber den KWS meint er nicht.

    und kann ich dann einfach in nen waffenladen wie zb. frankonia gehen und mir die munition dafür holen ? ich möchte da wirklich auf der sicheren seite sein und mir keinen ärger mit dem gesetz machen =)
    es ist wie gesagt eine eine p22 schreckschusspistole 9mm.
    grüße

    Hallo MeRiX,

    ja !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf


  • und kann ich dann einfach in nen waffenladen wie zb. frankonia gehen und mir die munition dafür holen ?


    Ja kannst du!

    Du darfst die Waffe nur nicht führen. Das heißt du darfst sie nicht in der Öffentlichkeit tragen. Wenn du sie bei dir zu Hause aufbewahrst ist das alles so in Ordnung.

    Eingetragen oder beantragt werden muss dazu auch nichts.

    Aber der Staat lügt in allen Zungen des Guten und Bösen;
    und was er auch redet, er lügt - und was er auch hat, gestohlen hat er's.
    (Friedrich Nietzsche)

  • Alles ganz einfach:

    Erwerb ist frei ab 18 Jahren, wenn die Waffe einen PTB-Stempel hat, was bei einer in Deutschland ausgelieferten Schreckschuss-P22 der Fall sein sollte. Das gleiche gilt für die Munition.

    Zum Führen (bei sich tragen) der Waffe ist ein Kleiner Waffenschein erforderlich, der bei der zuständigen Behörde (meist Polizei oder Ordnungsamt) gegen 50,- Euronen beantragt werden kann. Bearbeitungszeit mehrere Wochen. Genehmigung nur, wenn keine Vorstrafen vorliegen.

    So mal ganz kurz erklärt... :D

    Grüße

    Lars

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)


  • also brauch ich mir keinen kopf machen wegen papieren umschreiben lassen oder sowas ? muss die nicht auf mich eingetragen werden oder sowas?


    Nein, der Erwerb einer SSW ist frei ab 18, vorausgesetzt sie hat einen Stempel PTB im Kreis. Den hat eine P22 in Kal. 9 mm PAK.
    Irgendwo eintragen bzw. registrieren muss das nicht. Das ist nur bei erlaubnispflichtigen Waffen der Fall. Also die Waffen, die auch scharf schießen, einfach gesagt.
    Dennoch empfehle ich auch bei freien Waffen einen Kaufvertrag. Ein Formular ist auf meiner Webseite zu finden.


    mein kollege hatte was erwähnt das er dafür eine karte hat iwie ,aber den KWS meint er nicht.


    Im Bezug zu SSW gibt es nur den kleinen Waffenschein, kurz KWS. Der hat aber auch nichts mit dem Kauf oder dem Verkauf von SSW zu tun. Er ist eine Erlaubnis zum Führen - also das bei-sich-tragen - einer SSW.


    und kann ich dann einfach in nen waffenladen wie zb. frankonia gehen und mir die munition dafür holen ? ich möchte da wirklich auf der sicheren seite sein und mir keinen ärger mit dem gesetz machen =)
    es ist wie gesagt eine eine p22 schreckschusspistole 9mm.
    grüße


    Ja, denn wie die Waffe ist auch die Munition frei ab 18 erhältlich.
    Da Du in dieser Sache offenbar Anfänger bist, bestatte einige Anmerkungen, bevor du aus Unwissenheit Ärger bekommst. Vielleicht hast du diese Ratschläge auch schon hier im Forum gelesen.

    Du darfst die Waffe wie auch Munition und die üblichen Pyroeffekte frei ab 18 kaufen. Die sogenannten Vogelschreckpyro mit der Prüfbezeichnung PM II jedoch nicht.
    Außerhalb deiner Wohnung bzw. Grundstücks darfst du die Waffe nur transportieren. Dazu muss diese sich in einem verschlossenen (!) Behältnis befinden.
    Führen darfst du diese Waffe nur mit besagtem KWS. Den kannst bei der Waffenbehörde deines Wohnortes beantragen. Er kostet 50 e und wird ohne weitere Begründung ausgestellt. Es werden dort keine Waffen eingetragen.
    Auch Silvester gestattet nicht das Schießen mit einer SSW auf der Straße. Das ist auch mit KWS grundsätzlich verboten. Lediglich auf eigenem oder zugestimmten Grund ist das erlaubt.