Waffenbesitzkarte/Waffenschein - Gültigkeit

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 14.852 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Oktober 2011 um 20:05) ist von Vanguard.

  • Ich brauche keine WBK's. Ich selbst habe zwei Rote und zudem kenne ich mehrere Sachbearbeiter und auch mehrere Leute, denen ich zur WBK's aller Farben verholfen habe.
    Aber es stimmt schon, es wird bei den Behörden durchweg unterschiedlich gehandhabt, wie auch die Glaubhaftmachung des Bedürfnisses in den Bundesländern.

  • Danke Andreas !!

    so einen "barschen Ton" brauchen wir hier wirklich nicht, denn ein wenig mehr Freundlichkeit erleichtert das "Zusammenleben" ungemein !!

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • samma Hausmeister, schlechten tach gehabt?

    Floppyk

    mich interessieren C96, ihre abarten und verwandten modelle.

    ja, ich weis es gibte fast mehr C96 sammler als pistolen und P-karabiner selbst, aber es ist und bleibt die für mich am interessanteste waffe.

    und literatur und nachschlage werke etc. hab ich mittlerweile genügend hier, einzig die beiden bücher vom DWJ verlag (darf ich hier die konkurenzzeitschrift überhaupt nennen? :D ) fehlen mir noch, und ein buch das noch rauskommen soll das mir meister Recktenwald von Visier empfohlen hat.

    Grüßle Torro

  • Ich habe hier einen Beitrag entfernt.
    Wir lassen uns nicht provozieren, noch weniger provozieren wir.
    Wäre doch schade, wenn wir das Thema schließen müßten.
    Andreas

    Ja, ja, Ihr habt ja recht.
    War im Ton etwas barsch. War aber nicht so gemeint. Es gibt so viel Beiträge, die manchmal einfach nicht so ganz richtig sind.
    Kommt nicht wieder vor.
    Also schönen Sonntag!

  • Floppyk

    mich interessieren C96, ihre abarten und verwandten modelle.


    Auch wenn wohl jemand meine Ausführungen anzweifelt, so will ich dennoch antworten.

    Gute Ansatz und auch ein genehmigungsfähiges Sammelgebiet. Um die rote Sammler-WBK zu bekommen, muss man ein Sammelbedürfnis glaubhaft darlegen können. Das Problem dabei ist, man kann ja kein von irgendeinen Verband bestätigtes Bedürfnis bekommen, dass es mit ein wenig Fleiß- und Zeitaufwand gibt. So reicht auch für die Glaubhaftmachung kein A4 Blatt mit dem Inhalt:
    Sammelgebiet Kurzwaffen mit verschiedenen Seriennummern, Begründung - weil es mich interessiert und weil mein Opa eine hat...
    Und eben weil die Sachbearbeiter in der Regel weder sachkundig noch fundiertes, geschichtliches Waffenwissen haben, verlangen die eben ein Gutachten, wo Sammelgebiet, Sammelumfang, bisherige Bemühungen genau beschrieben sind. Das dürfen die auch, denn diese Vorgehensweise ist in der WaffVwV beschrieben.
    Grundsätzlich gilt - je umfangreicher das Sammelgebiet und je moderner die Waffen sind, desto unwahrscheinlicher wird die Genehmigung.
    Das genehmigte Sammelgebiert muss Plagiate oder Nachbauten umfassen. Sonst darf man nur teure Originale erwerben.
    Einmal im Jahr muss man eine komplette Aufstellung des Sammelbestandes schriftlich einreichen (den Sinn dazu habe ich nie verstanden).
    Die rote WBK erlaubt keinen Muntitionserwerb. Damit nicht der Anschein erwect wird, dass man die Waffensammlung auch zum dauerhaften Schießen benutzen will, rate ich von der gleichzeitigen Beantragung eines Munitionserwerbs ab. Später kann man die Waffensammlung durch eine Munitionssammlung gut ergänzen und einen gesonderten MES beantragen.
    Überhaupt sollte das erste Thema nicht so umfangreich sein. Man kann bei Erreichen von etwa 80 % des Sammelzieles die Sammlung erweitern lassen. Zur C96 würde beispw. die P09 gut passen.
    Grundsätzlich muss das Sammelgebiet so angelegt sein, dass man das Sammelziel auch erreichen kann. Das Sammelziel muss in dem Gutachten angegeben sein.
    Dennoch kann es sich lohnen und ist aus meiner Sicht grundsätzlich empfehlenswert vorher mal mit dem SB ein persönliches Gespräch zu führen.
    Schon mal zusammenfassen, was du alles an Literatur, freie Waffenmodelle usw. zum Sammelthema zusammengetragen hast. Frage den SB ob er die evtl. vorhandenen Waffensachkunde akzeptiert. Mir sind unverständlicherweise Fälle bekannt, wo eine Sportschützensachkunde bei Beantragung für eine Rote abgelehnt wurde, obwohl derjenige bereits Waffenbesitzer war. Dann brauchst eine Waffensachkunde für Sammler.
    Die Frage der sicheren Einlagerung sollte geklärt sein, da Waffensammler i.d.R. einen größeren Platzbedarf haben.
    Rechne mit folgenden Kosten:
    rote WBK 205 € - je nach Bundesland
    Gutachten 500 - 1000 € - sofern ein offizielles Gutachten verlangt wird. Davon ist heute auszugehen.
    Tresore - möglicherweise macht es Sinn, gleich einen der Klasse I zu kaufen. Achtung: der SB kann ab 30 Kurzwaffen besondere Sicherungsmaßnahmen fordern (siehe WaffVwV)
    WSK für Sammler ~ 100 - 150.

    Weitere Infos:
    Es steht auch einiges in der WaffVwV drin, was man als groben Rahmen zur Genehmigungsfähigkeit einer Sammler-WBK sehen kann. Daher unbedingt lesen.

    http://www.rotewbk.de/Produkte/SammlerWBK/sammlerwbk.html

    http://www.waffensammelpass.de/

    Es ist auch bekannt, dass die Sachbearbeiter das unterschiedlich handhaben. So mag man Glück haben, wenn der SB eine beliebige WSK sowie ein selbst verfasstes Gutachten akzeptiert. Das dürfte in der heutigen Zeit kaum noch der Fall sein, so dass man damit nicht rechnen sollte. Daher nochmal mein Rat mit dem SB zu reden bevor man ihm eine eigene Ausarbeitung mitsamt WBK-Antrag auf dem Tisch knallt. Die SB haben dem Bürger gegenüber auch eine beratende Funktion.


  • Auch wenn wohl jemand meine Ausführungen anzweifelt, so will ich dennoch antworten.

    Im Großen und Ganzen alles o.k., wobei einige Punkte von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt werden.
    Fakt ist natürlich, wer sich ernsthaft mit dem Thema auseinander setzt und sein Ziel im Auge behält, der hat am Ende viel Spaß.

    Fakt ist auch, dass letztlich, bevor Du eine Waffe erwerben wirst, schon mal ne Menge Geld benötigst, wobei das mit dem
    Gutachten auch verschieden geregelt wird.

  • Und Fakt ist leider auch, dass einzelne Bundesländer derzeit massiv rote WBK's wieder einziehen, mit teilweise fadenscheinigen Begründungen, etwa "kein Sammelinteresse, da drei Jahre nichts Neues erworben", "Sammelgebiet zu weitläufig", "Sammelgebiet nicht abschließbar" (man kann nie alle Exemplare erwerben, da weltweit zu viele Varianten". Ist alles an den Haaren herbeigezogen, wird aber gemacht. Man kann sich ja vor Gericht darüber streiten, das dauert aber Jahre, und mit viel Pech hält es die Aufforderung zur Auflösung der Sammlung (= Verkauf) eben nicht auf.

    Im Rhein-Taunus-Kreis sind die "beliebten" zwei Damen der Ordnungsbehörde seit Jahren dabei, ihre Quote von mindestens 60-70 widerrufener Sammler-WBK's zu erreichen. Und die Chance, heute noch ohne Gutachten und Hilfe "von außen" eine Sammler-WBK zu bekommen, sind drastisch gesunken, auch wenn es vielleicht beim einen oder anderen noch geklappt hat.

    Und ganz ehrlich: von der Website http://www.waffensammelpass.de/ hat man allenfalls etwas, wenn man außerhalb von Rheinland-Pfalz wohnt. Denn in diesem schönen Bundesland sitzt der (hier ebenfalls angemeldete) Betreiber auf der anderen Seite des Dienst-Schreibtisches - was dann ab und zu zu skurrilen Begegnungen vor Gericht führt...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Du meinst das hier?

    Zitat

    Da ich im Hauptberuf Waffensachverständiger der Oberen Waffenbehörde von Rheinland-Pfalz bin, kann ich meine Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nur in den anderen Bundesländern ausüben.

    Das dürfte tatsächlich zu grotesken Rechtskonstrukten führen...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)