Frage zum Waffenrecht/Sprengstoffgesetz

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 823 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. September 2011 um 15:44) ist von Floppyk.

  • Mir ist aufgefallen das Signalmunition für Schreckschusswaffen das ganze Jahr über verkauft werden darf.

    Warum ist das nicht auch bei normalen Feuerwerkskörpern wie Raketen der Fall?

  • Hallo,

    Signalmunition ist das ganze Jahr über frei verkäuflich an Personen ab 18 Jahre.
    Die Verwendung am Silvesterabend ist frei, ansonsten nur nach Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Gruß Andy

  • Danke für die Antwort war aber nicht ganz meine Frage:)

    DIe Anwort ist auch nicht richtig.

    Man darf Pyromunition das ganze Jahr verschießen.

    Raketen und Pyromuntion unterliegen anderen Klassen. Das ist der Unterschied.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Unterm jahr is normal nur Klasse 1 erlaulaubt bzw Kinderfeuerwerk.

    Klasse 2 nur an 2 Tagen vor Silvester und Klasse 3 und 4 nur für
    Pyrotechniker.
    Für Klasse 2 kannst auch ne Genemigung beantragen dann
    darfst an nem bestimmten Tag z.B für ne Hochzeit auch unterm Jahr schiessen.

    Gruß Andy

  • Signalmunition ist das ganze Jahr über frei verkäuflich an Personen ab 18 Jahre.
    Die Verwendung am Silvesterabend ist frei, ansonsten nur nach Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Falsch, die Nutzung ist ganzjährig erlaubt !

    Feuerwerkskörper fallen unter die Klasse BAM-PI ( ganzjährig, unter 18 ) oder BAM-PII ( Sylvester, über 18 )
    Signalmunition fallen unter die Klasse BAM-PMI ( ganzjährig, über 18 ) oder BAM-PMII ( über Erwerbsberechtigung )


    Joachim

    Edit: siehe auch hier > Klick

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Falsch, die Nutzung ist ganzjährig erlaubt !

    Feuerwerkskörper fallen unter die Klasse BAM-PI ( ganzjährig, unter 18 ) oder BAM-PII ( Sylvester, über 18 )
    Signalmunition fallen unter die Klasse BAM-PMI ( ganzjährig, über 18 ) oder BAM-PMII ( über Erwerbsberechtigung )

    Joachim

    So sieht es aus!

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Die freie Pyromunition ist von der üblichen "Silvesterpflicht" ausgenommen. Bekanntlich unterliegen Silvesterböller und -Raketen dem stark eingeschränktem Verkaut, wie auch das Abrennen ausschließlich nur in der Silvestermnacht erlaubt ist. Die Signalmunition ist auch für den Notfall gedacht und solange daraus kein Problem wird, hat man von weitgehenden Regelungen abgesehen. Zudem ist das Schießen im Gegensatz zu den Silvesterartikeln ohnehin nur auf umfrieden Grund erlaubt. Daher sieht der Gesetzgeber wohl kein Grund das noch weiter zu reglementieren.