Mir ist aufgefallen das Signalmunition für Schreckschusswaffen das ganze Jahr über verkauft werden darf.
Warum ist das nicht auch bei normalen Feuerwerkskörpern wie Raketen der Fall?
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Mir ist aufgefallen das Signalmunition für Schreckschusswaffen das ganze Jahr über verkauft werden darf.
Warum ist das nicht auch bei normalen Feuerwerkskörpern wie Raketen der Fall?
Hallo,
Signalmunition ist das ganze Jahr über frei verkäuflich an Personen ab 18 Jahre.
Die Verwendung am Silvesterabend ist frei, ansonsten nur nach Genehmigung der zuständigen Behörde.
Gruß Andy
Danke für die Antwort war aber nicht ganz meine Frage:)
Danke für die Antwort war aber nicht ganz meine Frage:)
DIe Anwort ist auch nicht richtig.
Man darf Pyromunition das ganze Jahr verschießen.
Raketen und Pyromuntion unterliegen anderen Klassen. Das ist der Unterschied.
Unterm jahr is normal nur Klasse 1 erlaulaubt bzw Kinderfeuerwerk.
Klasse 2 nur an 2 Tagen vor Silvester und Klasse 3 und 4 nur für
Pyrotechniker.
Für Klasse 2 kannst auch ne Genemigung beantragen dann
darfst an nem bestimmten Tag z.B für ne Hochzeit auch unterm Jahr schiessen.
Gruß Andy
Signalmunition ist das ganze Jahr über frei verkäuflich an Personen ab 18 Jahre.
Die Verwendung am Silvesterabend ist frei, ansonsten nur nach Genehmigung der zuständigen Behörde.
Falsch, die Nutzung ist ganzjährig erlaubt !
Feuerwerkskörper fallen unter die Klasse BAM-PI ( ganzjährig, unter 18 ) oder BAM-PII ( Sylvester, über 18 )
Signalmunition fallen unter die Klasse BAM-PMI ( ganzjährig, über 18 ) oder BAM-PMII ( über Erwerbsberechtigung )
Joachim
Edit: siehe auch hier > Klick
Falsch, die Nutzung ist ganzjährig erlaubt !
Feuerwerkskörper fallen unter die Klasse BAM-PI ( ganzjährig, unter 18 ) oder BAM-PII ( Sylvester, über 18 )
Signalmunition fallen unter die Klasse BAM-PMI ( ganzjährig, über 18 ) oder BAM-PMII ( über Erwerbsberechtigung )Joachim
So sieht es aus!
Die freie Pyromunition ist von der üblichen "Silvesterpflicht" ausgenommen. Bekanntlich unterliegen Silvesterböller und -Raketen dem stark eingeschränktem Verkaut, wie auch das Abrennen ausschließlich nur in der Silvestermnacht erlaubt ist. Die Signalmunition ist auch für den Notfall gedacht und solange daraus kein Problem wird, hat man von weitgehenden Regelungen abgesehen. Zudem ist das Schießen im Gegensatz zu den Silvesterartikeln ohnehin nur auf umfrieden Grund erlaubt. Daher sieht der Gesetzgeber wohl kein Grund das noch weiter zu reglementieren.