Verlassen der Kugel vom Grundstück verhindern

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.305 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. September 2011 um 18:04) ist von barret.

  • Hallo zusammen.
    Ich habe folgendes Problem: Ich habe viel Strecke im Freien zum LG schiesen, jedoch weis ich nicht, wie das Gelände gesichert sein muss, damit man darauf schiessen kann. Ich will verhindern, dass die Kugel das Gelände verlässt, wie muss ich das also bewerkstelligen, damit der Gesetzgeber (in der Schweiz) das Gelände als abgesichert genug ansieht? Hat das auch mit der Reichweite der jeweiligen Waffe zu tun oder ist das für alle Waffen gleich geregelt?

  • Hat das auch mit der Reichweite der jeweiligen Waffe zu tun oder ist das für alle Waffen gleich geregelt?

    Naja es macht schon nen Unterschied ob es ein 4,5mm Dia oder ein .50 Geschoss ist :D

    Gehe niemals ohne Dein Messer irgendwohin!

    Weg mit dem :F: :smash:

    Hubraum statt Spoiler!

  • Ganz einfach. Du ziehst rund um das Grundstück eine Mauer und machst zum Schluss noch einen Deckel drauf. Dann dürfte kein Geschoss mehr das Grundstück verlassen können.

    Aber Achtung: Den Ausgang nicht vergessen! 8)

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • @ Hayya: Ich finde Deine Einstellung sehr gut, dass Du Dir Gedanken um die Sicherheit machst.
    Es wird in der CH wohl auch wie in D sein, eingezäuntes Grundstück und darauf achten das kein Geschoss selbiges verläßt.
    Mehr kann ich Dir dazu nicht sagen, aber an die Vorschreiber vor mir folgendes:
    Mit solchen Antworten solltet ihr euch in einem Kasperforum anmelden. Was sollen den solche albernen Antworten? :wogaga:
    Der erste scheint Hellseher zu sein, da er ja weiß, dass er noch kein LG besitzt, dann das dumme Geschwätz bezgl. Kal. 50 (meinste wohl ein 50er MG) obwohl der TS klar schreibt das er LG schiessen will.
    Und die Krönung ist die Mauer mit dem Deckel drauf. :aufreg:
    Und jetzt kommt mir keiner mit: War ja nur ironisch gemeint!
    Das ist blödsinnige Dummschwätzerei und eines seriösen Forums nicht würdig.
    Der TS hat eine Frage in anständiger Form gestellt, und dann solche Antworten. :bash:
    Denkt mal darüber nach. :evil:

  • @ cesca

    Nicht aufregen, cesca. ;^) Wenn man mit einiger Ojektivität die Posts und Diskussionen mit dem Themenstarter durchliest, kommen zwangsläufig solche Antworten zustande.
    Dann steht z.B. die Aussage " ...kauf dir erst mal ein Gewehr..." nämlich in einem ganz anderen Licht.

    Nix für ungut,
    Ralf

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Keine Angst Hayyya die Kugeln fliegen wenn du sie wirfst nicht sehr weit und außerdem stört es dann keinen also wirf sie ruhig!

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • @cesca danke für deine seriöse Antwort, ich bin froh, wenn jemand eine Frage einfach beantwortet statt um den heissen Brei herumzureden, das verdient meinen Respekt!
    Noch eine Frage: Mein Grundstück ist umzäunt, jedoch frage ich mich eher, wie ich den Schiesseplatz (den Ort, von dem ich schiesse) aufbauen muss, damit die Kugel nur in einem bestimmten Winkelfenster raus kann, wie kann man das bewerkstelligen? oder reicht es einfach, wenn ich vom Ort, wo man schiesst seitlich und oben Platten hinsetze und dann nure ein etwa 50*50 cm grosses Quadrat nach vorne frei habe?

  • Wie sind denn die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz? In D ist es eben so, daß man auf einem befriedetem Grundstück schiessen darf (bis. max 7,5J), wenn man dafür Sorge trägt, daß das Geschoss das grundstück nicht verlassen kann. Wie man das letztendlich bewerkstelligt, ist wohl jedem selbst überlassen.

    Ist die Antwort ironiefrei und seriös genug?

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Natürlich kann man aus seinem Grundstück keine Box machen. Die Kugel könnte leicht das Grundstück verlassen, aber wer verzieht den so derb? Ich finde auch die Formulierung im Gesetzt zu diesem Thema nur unzureichend erstellt. Ich achte darauf in's Schwarze zu treffen und ziele nicht zwei Meter drüber;)
    Wenn schon, dann sollte im Gesetzt stehen, dass man darauf zu achten hat, dass das Geschoss nicht das Grundstück verlässt, denn sicherstellen kann man das kaum.

    Stirb Zielscheibe!! :johnwoo:
    Auf möglicherweise selten in meinem Eintrag auftretende Rechtschreib- und Grammatikfehler würde ich freundlicherweise hingewiesen werden wollen.

  • Bei dem Gesetzestext geht nicht um die absichtliche Schussabgabe.
    Dafür braucht man tatsächlich nicht viel Aufwand.
    Nein, auch bei einer unabsichtlichen Schussabgabe muss sichergestellt das kein Geschoss den Bereich verlassen kann.
    Und glaube mir, egal wie Vorsichtig man ist, es es kann immer vorkommen das sich ein Schuss löst.
    Z.B. beim laden eines Knicklauf Lg´s.
    Willst Du den Lauf dauern in Richtung Ziel halten und dann das System hochklappen ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Nein, aber damit bestärkst du ja nur meine Meinung: Sicherstellen kann man das kaum. Man kann nur sicherstellen, dass man drum Acht gibt.

    Stirb Zielscheibe!! :johnwoo:
    Auf möglicherweise selten in meinem Eintrag auftretende Rechtschreib- und Grammatikfehler würde ich freundlicherweise hingewiesen werden wollen.

  • und deswegen hätten sie im Gesetz auch gleich schreiben können: " Das schiessen mit.....ist nur in geschlossenen Räumen erlaubt." Kommt eigentlich auf fast das Selbe raus, weil man in alle sechs Richtungen sicherstellen muss das kein Geschoß, egal warum das Grundstück verlassen kann. Ist halt im Moment nur etwas diplomatischer formuliert aber genau das sagt es aus.

  • Ich meine für Luftdruckwaffen würde ein Kugelfang von circa 200x150cm genügen wenn man auch noch sicherstellt das von Querschlägern keine Gefahr ausgeht dürfte rechtlich alles in Ordnung sein. Schießstande für genehmigungspflichtige Waffen müssen meines wissens (zumindest in Österreich) sowiso vom Staat genehmigt werden.

  • Ne also ich glaub ein Kugelfang reicht nicht aus um sicherzugehen, dass kein Diabolo das Grundstück verlässt. Wenn dir dein Gewehr hinfällt und sich der Schuss löst kann der, auch bei einem überdimensionierten Kugelfang, dein Grundstück verlassen. Ich denke auch, dass der Gesetzgeber mit dieser Klausel der Gefahr durch Unfälle vorbeugen will und nicht uns unterstellen an nem 150x200 Kugelfang vorbei zu ballern ;)

    EDIT: Ich spreche hier von DE sehe oben gerade dass es um CH geht...da weiß ichs nich

    Einmal editiert, zuletzt von pinkfloyd88 (10. September 2011 um 14:01)

  • und deswegen hätten sie im Gesetz auch gleich schreiben können: " Das schiessen mit.....ist nur in geschlossenen Räumen erlaubt." Kommt eigentlich auf fast das Selbe raus, weil man in alle sechs Richtungen sicherstellen muss das kein Geschoß, egal warum das Grundstück verlassen kann. Ist halt im Moment nur etwas diplomatischer formuliert aber genau das sagt es aus.

    Nicht ganz. Schau Dir mal richtige Schießstände an - einen 300m-Stand innerhalb eines Gebäudes zu bauen ist ein bisschen sehr schwierig. Stattdessen macht man es dann so das nur aus einem Gebäude heraus geschossen werden darf, und mittles kleinen Fenstern, Schussblenden auf dem Stand etc. wird sichergestellt das man in keinem Winkel aus diesem Fenster heraus schießen kann ohne irgendeine Wand zu treffen.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Nicht ganz. Schau Dir mal richtige Schießstände an - einen 300m-Stand innerhalb eines Gebäudes zu bauen ist ein bisschen sehr schwierig. Stattdessen macht man es dann so das nur aus einem Gebäude heraus geschossen werden darf, und mittles kleinen Fenstern, Schussblenden auf dem Stand etc. wird sichergestellt das man in keinem Winkel aus diesem Fenster heraus schießen kann ohne irgendeine Wand zu treffen.

    Und genau so etwas in den Garten zu basteln erlaubt es dir(zumindest in DE) auch dort zu schießen ;) Natürlich das Ganze im kleineren Maßstab.

  • Nicht ganz. Schau Dir mal richtige Schießstände an - einen 300m-Stand innerhalb eines Gebäudes zu bauen ist ein bisschen sehr schwierig. Stattdessen macht man es dann so das nur aus einem Gebäude heraus geschossen werden darf, und mittles kleinen Fenstern, Schussblenden auf dem Stand etc. wird sichergestellt das man in keinem Winkel aus diesem Fenster heraus schießen kann ohne irgendeine Wand zu treffen.


    Genau das meine ich, welche Voraussetzungen sollten für so ein kleines "Schiesshäuschen" erfüllt sein, damit keine Kugel daneben gehen kann?

  • Ich würd sagen ein rundum geschlossener Holzverschlag mit kleinem Schussfenster sollte reichen, wenn du sicherstellst, dass jeder Winkel in dem der Schuss den Verschlag verlassen kann an einer Mauer oder sonstigem endet, sprich dein Grundstück nicht verlässt.

  • Am besten kaufst dir nen Dixiklo und machst in die Tür nen herzförmigen Ausschnitt...dann sieht es noch nett aus^^ <--- Ironie
    oder du besorgst dir so ein Teil wie es auf den Schützenfesten zu finden ist, damit die angeheiterten Schützen auch ja nicht am Vogelkasten vorbei schiessen.^^
    gut das wir alle so unmündig sind...aber ich schweife ab......

    mir kann es egal sein:


    Bevor wer was sagt wegen den kaputten Scheiben, das Bild ist 3-4Jahre alt, alle Scheiben repariert und sogar über einen aufgesetzten 7,5J Schuß lachen die....