SSW Verkauf?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.662 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. September 2021 um 22:39) ist von gilmore.

  • Möchte mich hier mal erkundigen:

    Ich hab hier ne SSW, welche ich gerne los werden möchte, genau genommen war das eine Spezialedition von Umarex. Das Problem damit ist, dass sie nie voll funktionsfähig war. Nach dem Kauf Klemmer ohne Ende, einschicken lassen, nächstes Silvester probiert: Klemmer ohne Ende. Wieder einschicken lassen.... Ich weiß nicht mehr, ob sie 2 oder 3 Mal zur Reparatur war. Ich weiß nur, dass sie nach dem letzten Mal (Jahre her) afair nicht mehr getestet wurde, das Teil verstaubt bei mir.

    Da ich kein Fan von nicht wirklich funktionsfähigen Staubfressern bin und das Teil ohnehin in keiner Vitrine o.ä. steht (sondern in ner Lade rumliegt und Platz frisst), möchte ich die natürlich los werden. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

    1.) Was kann ich für so ein Teil verlangen, wenn es ungewiss (bzw. unwahrscheinlich) ist, ob sie ordnungsgemäß funktioniert?

    2.) Wie läuft das so bei eGun, man liest ja hier vermehrt, dass die Leute die Ware dann kaputt machen oder behaupten, sie wäre kaputt / zerkratzt / wasauchimmer angekommen und fordern dann Schadenersatz und ähnlichen Mist. Das brauch ich natürlich nicht.... Wie kann man sich vor sowas schützen?

    3.) Lohnt sich der Aufwand überhaupt, oder kann ich die Waffe als Lehrgeld betrachten? Dank österr. Preisen hab ich dafür mehr bezahlt, als man heute für so manches Netbook ausgibt...

    4.) Gibts Alternativen zu eGun, wo diese Art von Sorgen eher unbegründet wäre?

    5.) Könnte man die Funktionalität irgendwie herstellen? Einfach ausprobieren ist bei mir nicht drin, geht frühestens wieder zu Silvester, dass ich raus gehe und ein paar Patronen durchjage. Optimistisch bin ich aber nicht.

    6.) Wo ich mir grade nochmal den Punkt 3 durchlese: Ist der Verkauf übers Inet / den Postweg / ins Ausland, wie mans bei eGun halt so macht, rechtens? Wie gesagt, wohne ich in Österreich.

    tia

  • Angesichts der Preise (weit unter einem Netbook...) voll funktionstüchtiger SSWs ist hier die Option "Lehrgeld" die wahrscheinlichste... :(

    Verkauf innerhalb des eigenen Landes ist über eGun kein Problem. Und bei Waffen mit PTB nach Deutschland auch nicht.

  • Hallo,
    wie schon geschrieben wurde wenn mit PTB ist nach D kein Problem,
    Ich würde in der Beschreibung darauf hinweisen das das Teil Probleme macht.
    Wenn ich bei eGun was verkaufe bemühe ich mich sehr genaue und ehrliche Beschreibungen abzugeben, und bis jetzt hat das immer geklappt.
    OK wer ehrlich ist muss unter Umständen mit ein paar € weniger rechnen hat dafür aber auch keinen Ärger siehe " 3440086 "

    Was Du für das Teil verlangen kannst, gute Frage :) dazu müsste man schon wissen von was wir hier sprechen.

    Ansonsten einstellen und Du siehst was das Teil wert ist.

    Gruß
    Jörg

  • Es geht genau genommen um die SE in meinem Profil, die noch nie ordentlich funktioniert hat. Die ist auch mit ein Grund, warum ich von den P99 SSW nichts mehr halte :thumbdown:

  • Es gibt viele Sammler die stellen sich ihre Waffen nur in die Vitrine und schießen sie ohnehin nicht. Ich würde deutlich auf das Funktionsproblem hinweisen und sie ggf. als defekt einstellen, dann bist du auf der sicheren Seite. Auch wenn sie etwas weniger Geld einbringt, immer noch besser als sie verstauben zu lassen.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Die Waffe liegt seit Jahren im Regal bzw. in ihrem Koffer rum. Sollte ich nochmal mit Waffenöl drüber gehen, bevor ich sie ein letztes Mal ausprobiere?

  • 1.) Was kann ich für so ein Teil verlangen, wenn es ungewiss (bzw. unwahrscheinlich) ist, ob sie ordnungsgemäß funktioniert?

    2.) Wie läuft das so bei eGun, man liest ja hier vermehrt, dass die Leute die Ware dann kaputt machen oder behaupten, sie wäre kaputt / zerkratzt / wasauchimmer angekommen und fordern dann Schadenersatz und ähnlichen Mist. Das brauch ich natürlich nicht.... Wie kann man sich vor sowas schützen?

    Da Du sie dank Punkt 1 wohl eh als Defekt reinsetzen mußt, wird Punkt 2 wohl kaum zum tragen kommen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wenn du in Österreich wohnst und eine SSW aus dem Ausland oder auch als Wiener in Vorarlberg kaufen willst, kannst du sie ganz legal an ein Waffengeschäft schicken lassen und von dort abholen. Ich hab das schon mit Seidler aus Wien 19 gemacht. Nur der Versand an Privat ist verboten.

  • gilmore 2. September 2021 um 22:36

    Hat das Thema geschlossen.