Hallo,
nach einiger Zeit des Mitlesens bin ich nun endlich auch im Forum, und das gleich mit ein paar Fragen:
Inwieweit darf man eine freie Waffe umbauen (wesentliche Teile natürlich ausgeschlossen!)?
Also z.B.Schlossmechanismus ändern (kein Vollauto natürlich), konkret bei P99-Gaswaffe, bei der die Hahnfeder erlahmt ist --> neuer Stahlhahn mit Schubstange.
Darf man das äussere Erscheinungsbild ändern, z.B. mit Laufverlängerung incl. Vorderschaft, Kompensator, Mündungsfeuerdämpfer oder Anschlagschaft (solange gemäss KWKG bzw. Anscheinswaffenparagraph)?
Also z.B. ein originales Luftgewehrsystem mit einem Bullpupschaft versehen.
Es geht mir nicht darum, etwas Illegales herzustellen und damit wild ballernd durch die Gegend zu rennen, ich will nur etwas Ungewöhnliches und Besonderes herstellen, um zu zeigen, das ist möglich UND im Rahmen des Legalen.
Hoffe auf Eure Ratschläge und Meinungen!
Gruss,
HWJunkie
Natürlich gibt's bei Umbauerfolg auch ein paar Bilder!