Gestern geschenkt bekommen

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 2.236 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2011 um 15:45) ist von ALFHA1802.

  • Servus,

    eigentlich bin ich ja eher ein GK Schütze, aber gestern habe ich von einem Kumpel, der keine Verwendung mehr dafür hat, folgende Nettigkeiten geschenkt bekommen.

    1 x RWS C225
    1 x Walther CP88 Nickel
    1 x Walther P99
    1 x Feinwerkbau LP100, glaube ich
    1 x Crosman CO2 Luftgewehr (habe ich jetzt nicht fotografiert)

    taugen die was?

  • Hallo

    Glückwunsch zu dem Geschenk! (Wert ca. 500,-€ gebraucht)

    Die RWS und die CP88 sind mit die beliebtesten co2-Freizeitpistolen. Die CP99 gehört auch dazu, ist aber etwas schlechter vom Abzug her.

    Die Feinwerkbau ist eine FWB65, keine FWB 100. Eine ehemalige Matchpistole, praktisch unkaputtbar.

  • 1 x RWS C225
    1 x Walther CP88 Nickel
    1 x Walther P99
    1 x Feinwerkbau LP100, glaube ich
    1 x Crosman CO2 Luftgewehr (habe ich jetzt nicht fotografiert)

    taugen die was?

    die FWB taugt nix, kannste mir schicken, ich entsorge sie :rolleyes: :whistling: ^^

    wenn die FWB noch einwandfrei funktioniert, hast Du eine schöne Pistole, allein die Technik fasziniert mit den gegenläufigen Federn, es klackt in der Hand, aber Du spürst keinen Schlag und verziehst nicht dadurch, macht viel Spaß damit zu schießen. :thumbsup:

    Wil lauch mal solche Geschenke bekommen :cry:

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Danke Leute,

    war alles mehr ein Zufall, auf den ich nichth näher eingehen möchte. Ist alles ein wenig traurig.

    Die FWB geht als Vereins-LuPi in meinen Verein. Die die wir haben ist hinüber, bzw. trotz Dichtungswechsel, hat sie nicht wirklich viel Bums.
    Ich hatte zufällig noch eine 12gr. CO2 Kartusche rumliegen und habe sie mal in die C225 eingesetzt und im Keller ein wenig damit geschossen.
    Hätte nicht gedacht, dass das Teil so präzise ist.
    Auf jeden Fall eine gute Möglichkeit zu Hause zu trainieren, auch wenn es keine P226 ist, die ich Tresor liegen habe.....;-)

    Auch die FWB läuft super. Werde sie morgen Abend im Schützenverein auf die vollen 10m testen. Aber mein Gefühl sagt mir, die wird schon gut laufen und für das Training der Kids (meine Buben) reicht sie vorerst allemal aus, um ein Feeling dafür zu bekommen.

    Achso, ich habe nicht vor, die Waffen zu verkaufen. Also bitte keine weiteren Anfragen. Wie gesagt, der Grund für die Schenkung ist ziemlich traurig und tragisch und da möchte ich die Dinger in Ehren halten.

  • wo genau kann ich denn blockieren, ich werde aus dem Manual nicht schlau


    Zieh Dir mal von der FWB-Seite die "Modell 65/Modell 80" Anleitung. Auf Seite 16, 17 und 18 ist es bildlich dargestellt.

    Laut S. 28 waren das Verriegelungsstück mit Schraube und das erhöhte Kornblatt mitgeliefertes Zubehör.

    Andreas

  • Laut S. 28 waren das Verriegelungsstück mit Schraube und das erhöhte Kornblatt mitgeliefertes Zubehör.

    :thumbsup: danke, jetzt habe ich es verstanden. Bei der FWB 65, die ich zur Zeit ausgeliehen habe, ist in dem Gewinde eine Stange mit Gewicht zum austarieren eingedreht, daher habe ich es nicht gefunden. Wenn ich jetzt blockieren will, muss ich nur eine kleine Platte davor setzen

    Gruß

    Carsten

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Bei der FWB 65 läßt sich der Rücklauf blockieren und der Abzug auf 1360 g umstellen. Dann hast Du eine KK-Simulation für zu Hause.

    Manual

    Andreas

    Mach das nicht! Da leidet auf Dauer die Mechanik! Brrrr.....

    Wenn du (Beschenkter) nichts mit der Prellschlagfreieb FWB was anfangen kannst, geb die mir. Ich geb dir noch 50 Eu dafür.

  • Danke.

    Normalerweise und unter anderen Umständen hätte ich schon eher darüber nachgedacht, aber unter den Umständen, in denen ich diese Teile erhalten habe, werden sie i nehren gehalten. Auch die FWB. Und wenn es nur meine Kinder sind, die damit im Keller oder Schützenverein damit schießen.

  • Danke.

    Normalerweise und unter anderen Umständen hätte ich schon eher darüber nachgedacht, aber unter den Umständen, in denen ich diese Teile erhalten habe, werden sie i nehren gehalten. Auch die FWB. Und wenn es nur meine Kinder sind, die damit im Keller oder Schützenverein damit schießen.

    Deine Kinder dürfen im Keller nicht damit schiessen, sofern sie das 18 Lebensjahr nicht vollendet haben.

  • ....Deine Kinder dürfen im Keller nicht damit schiessen, sofern sie das 18 Lebensjahr nicht vollendet haben.

    @ Benutzer100:

    - Hat der Threadersteller geschrieben, dass "seine Kinder" unter 18 Jahren sind?
    - Hat der Threadersteller geschrieben, dass er seinen Kinder, falls die unter 18 Jahren sind, die Waffen in 10 Minuten übergibt? Und, im Falle dass sie noch nicht 18 Jahre sind, nicht erst in Jahren "vererben" oder schenken will?

    Immer dieses sofortige Unterstellen von Verstössen, dieses Annehmen von Tatsachen, die der Threadersteller gar nicht geschrieben hat! :cursing:

    Kann man sich nicht als Leser einfach freuen, dass ein anderer User sich über schöne Waffen freut!?


  • Immer dieses sofortige Unterstellen von Verstössen, dieses Annehmen von Tatsachen, die der Threadersteller gar nicht geschrieben hat! :cursing:

    Deswegen habe ich ja geschrieben "Sofern", also keine Unterstellung.

    Aber Ihnen geht es ja nicht um Sachlichkeit sondern darum, mich zu Diskreditieren.

    Vielleicht schaffen wir es ja doch noch trotz pers. Differenzen hier auch ohne Beleidigungen auszukommen. Flammpanzer

    Einmal editiert, zuletzt von Flammpanzer (30. Juli 2011 um 09:56)

  • Deswegen habe ich ja geschrieben "Sofern", also keine Unterstellung.

    Aber Ihnen geht es ja nicht um Sachlichkeit sondern darum, mich zu Diskreditieren. XXXX .

    Bitte ein wenig Contenance @ Benutzer100.es gibt hier eine nettiquette und die sollte man ebenfalls ein wenig einhalten! Dankeschön!

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von Flammpanzer (30. Juli 2011 um 09:57)

  • Und nun muss ich mal sau doof fragen.

    Laut dem Waffengesetz, ist das Schießen mit Luftdruck-/Druckluftwaffen ab dem 12 Lebensjahr erlaubt.
    Bei der FW wie auch bei den CO2 Pistolen handelt es sich um genau solche Geräte. Luftdruckwaffen und solange sie nur unter meiner Aufsicht damit schießen, sollte es durchaus erlaubt sein, in meinem eigenen Keller, auf einem befriedeten Besitztum, wo durch 30cm massiven Stahlbeton sichergestell tist, dass kein einziges Diabolo das Grundstück verlassen kann, dass meine Buben damit im Keller schießen.

    Oder liegt für das Schießen mit CO2 Druckluftwaffen eine andere gesetzliche Grundlage vor, als für Matchluftdruckwaffen?
    Wenn ja, bitte den Gesetztext angeben.

  • Laut dem Waffengesetz, ist das Schießen mit Luftdruck-/Druckluftwaffen ab dem 12 Lebensjahr erlaubt.


    Ja, das ist richtig. Allerdings nur unter Aufsicht eines für die Jugendarbeit ausgebildeten Trainers. Ist so ein Trainer dabei, dann dürfen Personen ab 12 Jahren Umgang mit diesen freien Waffen haben. Dabei ist es egal ob Match oder CO2 Freizeitwaffe, diese Unterscheidung kennt das Gesetz nicht. Wicjhtig ist nur: Waffe unter 7,5J mit F im Fünfeck.

    Zuhause geht das leider rein rechtlich nicht, was Du allerdings in Deinem nicht einsehbaren Keller treibst und was Du verantworten kannst... das mußt Du dann schon selber wissen :whistling:

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )