Oder liegt für das Schießen mit CO2 Druckluftwaffen eine andere gesetzliche Grundlage vor, als für Matchluftdruckwaffen?
Wenn ja, bitte den Gesetztext angeben.
https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Custom&pageID=1
) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung
berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und
Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1.
Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14
Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-,
Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2.
Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18
Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis
zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit
Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule
(J) beträgt und Einzellader- Langwaffen mit glatten Läufen mit
Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte
schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend
ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen
Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des
Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie
sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur
Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die
Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in
Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch
Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.