Pfefferspray, welches für geschlossene Räume am geeignetsten ist

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 3.343 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juli 2011 um 10:56) ist von Yoda.

  • Hallo Leute!

    Seit kurzem beschäftige ich mich mit dem Thema Pfefferspray und weiß noch nicht so gut über die "Sprühvarianten" bescheid. Mir bekannt sind Nebel, Schaum, Flüssigkeitsstrahl und Gelstrahl.
    Ich suche nach einem Spray, welches für den Einsatz u.a. in geschlossenen Räumen (beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel, Heimverteidigung ect.) geeignet ist bzw. welches Unbeteiligte möglichst wenig gefährden soll. Außerdem spielt Windanfälligkeit eine Rolle. Ein Nebelspray dürfte da schon mal rausfallen.

    1. Ein Gelstrahl ist Fadenförmig(?) und verlangt gutes zielen (im Stress?).
    2. Wie sieht es mit der Windanfälligkeit bei Schaum aus?
    3. Hin und wieder ist von einem ballistischen Strahl die Rede. Ist hier ausschließlich ein Flüssigkeitsspray gemeint?

    In Bezug auf die Windanfälligkeit, den Einsatz in geschlossenen Räumen und sicheres Treffen des Zieles scheint mir ein Flüssigkeitsspray die beste Wahl zu sein. Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen.

    Grüße, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

    Einmal editiert, zuletzt von Yoda (24. Juli 2011 um 00:45)

  • Also bei allen Sprays mit ballistischem Strahl die ich bis jetzt ausprobiert habe, passierte es das der Strahl nach ein paar Metern auffächert bzw. eher "zerfällt".
    Treffen lies sich damit trotzdem ganz gut. Gel habe ich persönlich noch nicht ausprobiert.
    Momentan immer dabei hab ich eine kleine Dose Schaum und eine größere mit nem Strahl. Beide von FoxLabs (danke nochmals an die Empfehlung von HW75)
    Schaum kann ich wirklich nur für geschlossene Umgebungen empfehlen.
    Der Strahl vom etwas größeren MeanGreen ist ziemlich stark, man merkt schon das da mehr Druck hinter steckt als bei der Konkurenz von TW1000 und Walther (meiner Erfahrung nach)
    Wenn bei mir eine Neuanschaffung ansteht kommt auch wieder NUR ein Strahlsprays ins Haus. Das mit dem Schaum ist zwar nett, aber hat meiner Meinung nach zu viele Nachteile.

    Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Meinen Senf dazu:
    Pfefferspray und andere Sachen, die Nebelwolken verteilen, würde ich tunlichst in der Wohnung vermeiden. Wer schon mal eine mit Pfeffer benutzte SSW sauber gemacht hat, weiß was ich meine. Da tränen eigem die Augen, egal wie lange der Anschuss her ist. Das Zeug klebt in allen Ritzen und Ecken und reizt immer noch die Augen. So kann ich gut vorstellen, dass Wohnungsecken oder gar ganze Räume auch nach langer Zeit einfach nicht mehr bewohnbar sind. Im besten Fall bekommt man beim Staubsaugen noch rote Augen.

    Ob da gelartige Schäume oder Flüssigkeiten besser geeignet sind, kann ich nicht beurteilen. Ich wäre zumindest in meiner eigene Wohnung äußerst vorsichtig.
    Nebenbei: wer das in einer fremden Wohnung anwendet und eine Notwehrsituation war nicht gegeben, bzw. vor Gericht kommt es auf dieses Ergebnis heraus, dem drohen auch in dieser Hinsicht hohe Schadensersatzforderungen. Dann kann der Wohnungseigentümer durchaus eine professionelle Reinigung von einer Spezialfirma verlangen und wird das auch durchgesetzt bekommen.
    Das mal so am Rande.

  • Hallo,
    ich habe mich nun für ein Pfeffergel entschieden.
    Nun noch eine Frage die hier ab und an diskutiert wird, aber bis jetzt wohl nicht eindeutig geklärt werden konnte: Ein Tierabwehrspray fällt nicht unter das Waffengesetz. Bei öffentlichen Veranstaltungen (Jahrmarkt ect.) darf man es trotzdem nicht bei sich führen. Ist das richtig so?
    Wenn ja, wer kennt die rechtliche Grundlage bzw. den Paragrafen der das belegt?

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Hallo,
    ich habe mich nun für ein Pfeffergel entschieden.
    Nun noch eine Frage die hier ab und an diskutiert wird, aber bis jetzt wohl nicht eindeutig geklärt werden konnte: Ein Tierabwehrspray fällt nicht unter das Waffengesetz. Bei öffentlichen Veranstaltungen (Jahrmarkt ect.) darf man es trotzdem nicht bei sich führen. Ist das richtig so?
    Wenn ja, wer kennt die rechtliche Grundlage bzw. den Paragrafen der das belegt?

    Gruß, Yoda


    Hmm - langsam habe ich das Gefühl das manche F-U uns verarschen wollen? Sind das V-Männer oder Provokateure? ?(

    Die Antwort auf Pfeffer... ist im WaffG und anderen Gesetzen lesbar - ein Verstoß dagegen ist Wasser auf die Mühlen der unsaglichen und desinformierten Waffengegnern - deswegen mein Mißtrauen! :pinch:

    Yoda - war das deine Absicht?

  • Yoda - war das deine Absicht?

    Ich habe eine Frage gestellt, nicht mehr und nicht weniger. Wenn ich ein Tierabwehrspray anschaffen will, dann möchte ich mich möglichst eingehend über die betreffende Rechtslage informieren.
    Wenn hier "V-Leute" unterwegs sein sollten, dann finden sie hier ein sauberes Forum vor. Dafür sorgen unsere Mods und Admins vorbildlich. Auch Provokateure finden hier kein Podium.

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Ich habe eine Frage gestellt, nicht mehr und nicht weniger. Wenn ich ein Tierabwehrspray anschaffen will, dann möchte ich mich möglichst eingehend über die betreffende Rechtslage informieren.
    Wenn hier "V-Leute" unterwegs sein sollten, dann finden sie hier ein sauberes Forum vor. Dafür sorgen unsere Mods und Admins vorbildlich. Auch Provokateure finden hier kein Podium.

    Gruß, Yoda

    Dann - Meister - bin ich ja vorerst beruhigt. Trotzdem ist dein PS illegal gegen Menschen... und wann dieses PS gegen Tiere , laut Gesetz, eingesetzt werden darf - dieser Zeitpunkt ist sehr sehr wage! Für mich als Hundebesitzer, Katzenbesitzer, Hasenbesitzer und Hühnerbesitzer sehe ich die Welt auf dem Land etwas anders!

    Wie schon geschrieben - das mit der "Tierabwehr" ist eine Schutzbehauptung! Oder sind Rex und CO. in der Nachbarschaft vorstellig um einzuziehen um dann später die Nachbarn zu killen?

    Reagierst du da nicht genauso wie die "Antiwaffenlobby"?

  • Hi Yoda, :^)

    die Rechtsgrundlagen dafür kannst Du unter Anderem im Versammlungsgesetz finden.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Nur mal so, ein Hammer oder eine Kombizange sind auch "illegal gegen Menschen".

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."