Hi ihr Mitboardler,
dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, steinigt mich deswegen bitte nicht gleich. Auch habe ich die Suche bemüht, sowohl Google, als auch die Forensuche.
Und zwar geht es mir darum, dass ich einige Fragen zu dem Thema hab. Denn ich möchte mir, vorgesehen nächsten Monat, Softairwaffen kaufen, damit ich mit meinen Kumpels dann Softairschlachten veranstalten kann.
Zitat von WikipediaMeist sind Airsoftwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und, ebenso wie Modellwaffen, kaum von diesen zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.
Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit einem Schloss verriegelten Tasche erlaubt.
Zitat von Wikipedia
Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen, die den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilen, mit Ausnahme der oben genannten Vorschriften über Anscheinswaffen keine Anwendung.[4]Airsoftwaffen, die Geschossen eine Energie von weniger als 7,5 Joule, aber mehr als 0,5 Joule erteilen, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich.[5] Diese Waffen müssen mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein[6] und dürfen keine Vollautomaten sein. Ohne Waffenschein dürfen sie nur im befriedetem Besitztum geführt und verwendet werden.[7] Beim Transport darf die Waffe weder zugriffs- noch schussbereit sein. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn die Waffe ungeladen ist und sich in einem verschlossenen Behältnis befindet.[8]
Airsoftwaffen, die Geschossen eine Energie über 7,5 Joule erteilen, sind erlaubnispflichtige Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes.
Ich möchte mir lediglich, Softairwaffen die ab 18 erlaubnisfrei zu erwerben sind. Meine Frage ist, versteh ich die folgenden Punkte richtig, damit ich keine Straftaten begehe.
[list]
[*]Keine Anscheinswaffen, in der Öffentlichkeit führen.
[*]Transport jediglich in verschlossenen Behältern.(Waffenkoffer mit Zahlenschloss, Schlüsselschloss)
[*]Waffe darf nur ungeladen und nicht zugriffsbereit transportiert werden.
[*]Die Waffe muss mit einem Symbol versehen sein.
[*]Dürfen keine Vollautomatische Schussfunktion haben.
[*]Abschüsse aus der Softairwaffe dürfen nur auf befriedeten Gelände, auf einem Privatgelände mit Genehmigung des Eigentümers oder innerhalb einer Schießstätte erfolgen. Die verschossende Munition darf das umfriedete Gelände nicht verlassen
Jetzt noch eine Frage, wie sieht es mit den Softairwaffen zuhause aus? Wie müssen die Softairwaffen, gelagert werden? Im Schuhkarton, im Waffenschrank, oder was weiß ich wo?
Mit freundlichen Grüßen
Maurice
P.S. Sollte bereits ein Thread vorhanden sein, bitte ich um Entschuldigung, und bitte dann darum mir einen entsprechenden Link zugeben.