Beiträge von Airsoft_Zocker

    Zitat

    Skirmen ist die Bezeichnug für taktische Spiele mit Softairwaffen

    Achso, nein das wollen wir garnicht machen. Wir wollen sogenanntes Dosenschießen(Plinking?) oder sogenanntes Ziellaufschießen(IPSC?) betreiben.

    Ich hab mich nochmal ein bisschen informiert. Und habe dabei festgestellt, das Munition und Waffe trotzdem getrennt von einander gelagert werden muss, oder in einem Safe der Kategorie 0 gelagert werden muss.

    Auch brauche ich keinen Waffenschein, da auf Softairs garkein Waffenschein ausgestellt wird.

    Vervollständigung:

    Da die Waffen mit dem F Zeichen im Fünfeck unter das Waffengesetz fallen, brauche ich da einen Waffenschein?

    Zitat von Floppyk

    Überlassen an Unberdchtige, so sie denn unter 18 sind.

    Sind beide 16 Jahre alt.

    Zitat von TheDuke

    Bei freien Waffen gibt es keine solche Vorschrift, die Waffen müssen nur von der Munition getrennt und verschlossen aufbewahrt werden

    Das gilt doch aber nur für den Transport oder? Daheim, können die doch zusammen gelagert werden.

    Zitat von Floppyk

    Skrimen

    Könnte jemand kurz erklären, was das heißt? Weil ich finde nichts brauchbares.

    Zitat von TheDuke

    Es gibt ja auch die Ausnahmeregelung für minderjährige Schützen im LG/LP Bereich

    Ich selber bin nicht minderjährig, ich habe bereits das magische Alter von 18 Jahren erreicht.

    Zitat von TheDuke

    Ist es Überlassen der Waffe, wenn eine Person die Waffe im Koffer bei sich trägt - aber keinesfalls an den Inhalt gelangen kann, da der Koffer abgeschlossen ist?

    Ist es als allgemeine Frage gestellt, oder explizit an Floppyk?

    Nochmal: Da die Waffen mit dem Zeichen [img]http://www.gasgunempire.de/forum/wcf/imag…%C3%BCnfeck.gif[img] unters "vollwertige" Waffengesetz fallen. Der kleine Waffenschein, aber für Schreckschusswaffen ist, brauch ich doch keinen Waffenschein, oder seh ich das falsch?

    Zitat von TheDuke

    Der Koffer ist verschlossen und kein Unberechtigter kann an den Inhalt gelangen. Damit ist dem Gesetz in meinem Auge völlig genüge getan

    Die Frage ist ja, ob es das Gesetz genauso sieht wie du mit deiner Sichtweise. Das Problem ist nämlich, ich bin nämlich im öffentlichen Dienst. Und hier sind Anzeigen, gegen das WaffG nicht so toll. Desweiteren würde es mir meine zukünftigen Werdegang versperren.

    Erstmal vielen Dank an euch beiden, das ihr mir antwortet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Maurice

    Zitat von TheDuke

    Softairs mit sind keine Anscheinswaffen, da sie nach gesetzlicher Definition echte (freie) Waffen sind. Sie sind in einer Klasse mit Luftgewehren und Luftpistolen. Das Führen von Waffen ist verboten

    Ah, ok danke! Aber wenn ich das richtig verstanden hab, brauch dafür doch keinen Waffenschein oder? Der sogenannte kleine Waffenschein, ist ja nur für Schreckschusswaffen, und auch nur wenn man die führen möchte.

    Zitat von TheDuke

    Das Geschoss darf das umfriedete Grundstück nicht verlassen können.

    Stimmt, das hatte ich vergessen. Aufzuschreiben bzw. zubenennen. Ich passe dem entsprechend meinen ersten Post.

    Zitat von TheDuke

    Vom äußersten Rand des Schießbereiches muss mindestens die maximale Reichweite eines Geschosses (+ Sicherheitsaufschlag) an Freizone vorhanden sein zudem muss der Sicherheitsbereich eingefriedet/umzäunt sein.

    Wie groß muss der Sicherheitsaufschlag sein? 10%, 20% oder z.B. 80%?

    Zitat

    Die Waffe muss so gelagert sein, dass kein Unberechtigter (unter 18 Jähriger) Zugang zur Waffe haben könnte.

    Wie ist das definiert? Könnte ich diese Sachen jetzt einfach in z.B. in solchen Boxen(1) unter meinem Bett lagern? Oder muss es ein Waffentresor sein? Wie sieht es aus, wenn meine beiden Brüder, in den Besitz des Koffers kommen, und den mit nach draußen nehmen? Was hätte ich zu befürchten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Maurice

    (1)http://www.kotte-zeller.de/Pistolenkoffer…18931&ci=010414

    Hi ihr Mitboardler,

    dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, steinigt mich deswegen bitte nicht gleich. Auch habe ich die Suche bemüht, sowohl Google, als auch die Forensuche.

    Und zwar geht es mir darum, dass ich einige Fragen zu dem Thema hab. Denn ich möchte mir, vorgesehen nächsten Monat, Softairwaffen kaufen, damit ich mit meinen Kumpels dann Softairschlachten veranstalten kann.

    Zitat von Wikipedia

    Meist sind Airsoftwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und, ebenso wie Modellwaffen, kaum von diesen zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

    Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit einem Schloss verriegelten Tasche erlaubt.

    Zitat von Wikipedia


    Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen, die den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilen, mit Ausnahme der oben genannten Vorschriften über Anscheinswaffen keine Anwendung.[4]

    Airsoftwaffen, die Geschossen eine Energie von weniger als 7,5 Joule, aber mehr als 0,5 Joule erteilen, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich.[5] Diese Waffen müssen mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein[6] und dürfen keine Vollautomaten sein. Ohne Waffenschein dürfen sie nur im befriedetem Besitztum geführt und verwendet werden.[7] Beim Transport darf die Waffe weder zugriffs- noch schussbereit sein. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn die Waffe ungeladen ist und sich in einem verschlossenen Behältnis befindet.[8]

    Airsoftwaffen, die Geschossen eine Energie über 7,5 Joule erteilen, sind erlaubnispflichtige Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes.


    Ich möchte mir lediglich, Softairwaffen die ab 18 erlaubnisfrei zu erwerben sind. Meine Frage ist, versteh ich die folgenden Punkte richtig, damit ich keine Straftaten begehe.

    [list]
    [*]Keine Anscheinswaffen, in der Öffentlichkeit führen.
    [*]Transport jediglich in verschlossenen Behältern.(Waffenkoffer mit Zahlenschloss, Schlüsselschloss)
    [*]Waffe darf nur ungeladen und nicht zugriffsbereit transportiert werden.
    [*]Die Waffe muss mit einem Symbol versehen sein.
    [*]Dürfen keine Vollautomatische Schussfunktion haben.
    [*]Abschüsse aus der Softairwaffe dürfen nur auf befriedeten Gelände, auf einem Privatgelände mit Genehmigung des Eigentümers oder innerhalb einer Schießstätte erfolgen. Die verschossende Munition darf das umfriedete Gelände nicht verlassen

    Jetzt noch eine Frage, wie sieht es mit den Softairwaffen zuhause aus? Wie müssen die Softairwaffen, gelagert werden? Im Schuhkarton, im Waffenschrank, oder was weiß ich wo?

    Mit freundlichen Grüßen

    Maurice

    P.S. Sollte bereits ein Thread vorhanden sein, bitte ich um Entschuldigung, und bitte dann darum mir einen entsprechenden Link zugeben.