Mit der Schulklasse zum Tontaubenschießen

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.717 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juni 2011 um 18:33) ist von Erklärbär.

  • Liebe Mitglieder,

    Ich wurde gefragt, ob man mit einer Schulklasse (9. Klasse G8 Gymnasium, alle über 14 Jahre alt) einen Wandertag, der kurz vor den Sommerferien stattfindet auf dem Schießplatz verbringen kann. Die Klasse hat auch schon bei dem Leiter des Platzes angerufen, der meinte er hätte nichts dagegen, aber müsse noch klären ob es rechtlich in Ordnung.
    Jetzt die Frage an Euch; ist es erlaubt?

    Bitte keine moralischen oder ethischen Belehrungen, was eine Schulklasse auf dem Schießplatz will. :)

  • mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern und einem Jugendbetreuer für den Schiesssport vor Ort, sollte dem nichts im Wege stehen.

  • So ist es, die Altersanforderungen in Sachen Schießen auf genehmigsten Schießstätten ist in § 27 WaffG geregelt.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__27.html

    So darf mit den schriftlichen Einverständnis der Eltern ab 14 Jahren Kleinkaliber und Flinte bis Kal. 12 geschossen werden. Allerdings ist dann eine zur Jugendaufsicht befähigte Person notwendig, die das Schießen beaufsichtigt.

  • Bitte keine moralischen oder ethischen Belehrungen

    Wer da meint belehren zu wollen, schick den zu mir, dann kann er sicht nen satz heisse Ohren abholen.
    Die Idee ist klasse!

    Ihr habt euch schon einen Stand fest ausgesucht?
    Darf man fragen welchen und wo? :)

    Nach möglichkeit würd ich euch empfehlen nen Stand zu suchen auf dem ihr American Trap schießen könnt, da ist erfolg garantiert ;)
    Auf nem normalen olympischen Trap stand kann man aber auch die Maschiene auf anfänger stellen, ist aber nicht ganz so einfach wie american.

    Alternativ, BDS oder Jägerstand suchen wo ihr Skeet mit der Repetierflinte (Pumpgun) schießen könnt, hat noch nen etwas größeren Spaßfaktor.

    Grüße,
    Peter

  • Hm, ist es zu moralisch wenn ich Probleme mit den Eltern prognostiziere?

    Das der Sorgeberechtigte schriftlich zustimmen müssen, wurde ja schon gesagt. Aber selbst wenn die das tun bleibt die Frage was die hinterher sagen wenn Du die Kinder mit grüner und blauer Schulter zurückbringst.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.