Rettungsmesser - Frage

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 587 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Februar 2011 um 11:57) ist von Bloodygood.

  • Ich habe in einem Onlineshop ein schickes Rettungmesser gefunden, und hatte mich jetzt gefragt, ob das unter das Führverbot fällt.

    Es geht um dieses Messer.

    Beim Googlen fand ich dann diesen BKA Feststellungsbescheid, allerdings scheint der schon etwas älter zu sein:

    Feststellungsbescheid

    Ist das soweit aktuell, dass ein Rettungsmesser als Werkzeug eingestuft ist?

    Und wenn das so sein sollte, dürfte der Einhändige Öffnungsmechanismus ja auch kein Problem darstellen, oder?

    Und wenn es doch als Messer eingestuft sein sollte, würde mir die Tatsache, dass ich beim THW bin, helfen?

    Fragen über Fragen, über eine Aufklärung der derzeitigen Sachlage würde ich mich freuen.

    Gruß, Tom

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Schwierig.
    Der Feststellungsbescheid Rettungsmesser bezieht sich noch auf das alte WaffG, dass den §42a in der heutigen Form nicht kannte.

    Allerdings erscheint mir die Ausführung des Messers (mit der vorne stumpfen Klinge) auch nicht geeignet, um damit andere Menschen anzugreifen oder zu verletzen.
    Ich würde es drauf ankommen lassen. Sollte Dir doch ein Super-Cop das Messer wegnehmen, stünden die Chancen - meiner Ansicht nach - gut, den Prozess zu gewinnen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Der Verweis das du beim THW bist und deshalb das Messer führst, würde sicherlich so lange gelten, wie du diese blaue Kutte vom THW trägst. In ziviler Kleidung wohl kaum.
    Gruß
    Doly

  • Im Chat sagte mir jemand, dass vor einiger Zeit einem Feuerwehrmann WÄHREND des Einsatzes ein Rettungsmesser abgenommen wurde...

    Das ist natürlich ein starkes Stück...

    Mal was anderes, könnte man nicht unkompliziert beim BKA per Mail anfragen, ob dieser Feststellungsbescheid noch Gültigkeit besitzt?

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Hi, :)

    der Feststellungsbescheid ist noch gültig. Der einfachste Weg, (falls ich mich doch irre), ist tatsächlich, einfach dort anzurufen. Dafür sind sie ja da, also warum die Kontaktscheue?

    Außerdem sollen die dort ruhig mal die Auswirkungen und die Unsicherheit des Bürgers, alles was dieses "Einhandmesserführverbot" angeht, deutlich merken.

    Je nach Auskunft merke Dir Namen, Uhrzeit und Durchwahl des Beamten. So wäre im Fall, dass Du mit dem Messer irgendwann doch Ärger bekommst, kein schuldhaftes Handeln nachzuweisen.

    Den Feststellungsbescheid immer als Kopie mitführen.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Im Chat sagte mir jemand, dass vor einiger Zeit einem Feuerwehrmann WÄHREND des Einsatzes ein Rettungsmesser abgenommen wurde...

    Das ist natürlich ein starkes Stück...

    Mal was anderes, könnte man nicht unkompliziert beim BKA per Mail anfragen, ob dieser Feststellungsbescheid noch Gültigkeit besitzt?


    Moin,

    na das halte ich aber für Unsinn... Glaub ich net...

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Kleiner Tipp: schraub einfach den Öffner ab. Wenn das Teil nicht einhändig aufgeht, kann da sogar eine Kettensäge mit dran sein... :rolleyes:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Dann ist allerdings die wichtigste Handhabungshilfe auch dahin ^^

    Man kauft sich so ein Teil ja schließlich um es in einer Stresssituation möglichst einfach und schnell öffnen zu können.

    Nach meiner Auffassung ist es absolut vom §42 abgedeckt das Messer im PKW mitzuführen.

    Ich kenne zwar aus erster Hand mehrere Fälle wo solche Messer bei Verkehrskontrollen einkassiert wurde, ich hab aber nach wie vor eins griffbereit und gut sichtbar ;) in der Mittelkonsole liegen.

    Und wenn da mal einer auf die Idee kommt mich deswegen anzupissen, werd ich durch alle Instanzen gehn um das endlich zu klären.
    Kann ja wohl nicht sein, daß einem die Unfallhilfe von einem total sinnfreien Paragraphen noch schwerer gemacht wird als sie eh schon ist.

    Und mein Messer hat keine stumpfe und runde Spitze weil ich das nach eigener Erfahrung für eher unpraktisch halte.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Dann ist allerdings die wichtigste Handhabungshilfe auch dahin ^^

    Man kauft sich so ein Teil ja schließlich um es in einer Stresssituation möglichst einfach und schnell öffnen zu können.

    Ganz genau so ist es!

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg