Ich habe in einem Onlineshop ein schickes Rettungmesser gefunden, und hatte mich jetzt gefragt, ob das unter das Führverbot fällt.
Es geht um dieses Messer.
Beim Googlen fand ich dann diesen BKA Feststellungsbescheid, allerdings scheint der schon etwas älter zu sein:
Ist das soweit aktuell, dass ein Rettungsmesser als Werkzeug eingestuft ist?
Und wenn das so sein sollte, dürfte der Einhändige Öffnungsmechanismus ja auch kein Problem darstellen, oder?
Und wenn es doch als Messer eingestuft sein sollte, würde mir die Tatsache, dass ich beim THW bin, helfen?
Fragen über Fragen, über eine Aufklärung der derzeitigen Sachlage würde ich mich freuen.
Gruß, Tom