Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.251 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Februar 2011 um 19:12) ist von Sylwester.

  • Hi, Leute

    Ich habe folgendes problem;

    Ich Hatte Deko-Patronen, also ohne Treibladung mit Bohrung unten an der Seite und Gummie-Kleber gefüllt, gekauft da ich einfach mal die Gängisten im Hause haben wollte um bei gesprächen mit Freunden auch mal was handfestes Vorweisen zu können, um sich das noch besser Vorzustellen bzw. Fühlen, Gewicht, Aussehen etc. usw.

    Hier Die Caliber: ----> 7,62 / 9x19 / 45 ACP / 50 AE /


    Zur Geschichte: Ich hatte also mein Paket SportW.Sch. erhalten vom Internet Händler den die Meissten hier wohl auch kennen (Hole dort immer meine SSW bin zufrieden) und Habe es zuhause geöffnet. Leider Habe ich die Deko-patronen auf Anhieb nicht gefunden. Habe extrem genau im Füllmaterial nachgeschaut. Nichts, nur so n Verpackung für einen Zauberwürfel (6 Verschiedene Farben, in alle Richtungen Drehbar, Wecker, Kalender, Urzeit. solange Drehen und Nachdenken bis alle Farben Überall gleich sind.). Da ich mitte Januar 2011 den Magic Cube von meinem Neffen ausversehen kaputt gemacht habe und er sich nicht reparieren ließ bzw. kleben, dachte ich na dann gebe ich dieses Vermeindliche Gratis Geschenk ihm. Was ich aber nicht wusste, war; es war kein Gratis Geschenk sondern die Deko-Patronen waren dort drinne verpackt. Da Hat er mich am Letzten Montag Angerufen und meinnte so was solln das, wieso bekomm ich Munition. Er ist 17 und wohnt in einer WG. Die Betreuer Haben sein Zimmer nach Scharfen Waffen durchsucht wo er auf der Ausbildung war !!!. Als ich das Mitbekam bin ich sofort am Montag Abend noch hin um Dieses zu Klären. Die Betreuer von der WG Haben mich angeguckt als wär ich der "Böse Onkel" , Peinlich. Ich war also dort habe mit denen und meinem Neffen gequatscht. Dann meinnte ich wenn mein Neffe diese nicht Behalten kann nehm ich sie wieder mit. Daraufhin meinnte der Betreuer sie seien Bei Der Polizei !. Aufgrund Verstoß erlaubnispflichtiger Munition, Straftat gegen das Waffengesetz... ? Hä ? Deko ?? Ich war also aufm Revier bei Osram Höfe da bei seestr. in der nähe. Der Polizei Beamte war total unfreundlich und meinnte ich solle doch meinen Rucksack aufmachen und mich hat er auch komplett durchsucht. Am ende meinnte er aufgrund meiner Frage Deko-Patronen es sei Verboten die werden eingeschickt, um zu überprüfen ob echt (soweit klar) aber wieder bekommen tu ich sie ned, auch wenn es Deko-Patronen sind (Warum ?). Ich brüchte eine WBK egal welche farbe die ich ja jetzt aufgrund dessen sowieso nicht mehr erhalten würde. der war total unfreundlich :- ( Schei*kerl. Ich habe vom Online Händler das Angebot bekommen die Patronen Gratis nochmal zugeschickt zu bekommen so das ich bei bedarf diese wieder hätte für 0,-€ wow Danke erstmal, aber erstmal möchte ich den sachverhalt klären.


    Fragen:

    * Gelten Deko-Patronen als Anschein Waffen ? (selbst wenn, sie waren ja in einer Wohnung)

    * Sind sie wirklich verbotene Gegenstände wie diese Butterflys (Klapp Messer) so das ich eine WBK bräuchte ?


    Danke schonmal im vorraus, rechtschreib-Fehler vorbehalten ^ ^

    noch 10 Monate bis >Sylvester ° !

    Mfg. Sylwester

  • Merkwürdige Geschichte. Man reklamiert doch sofort nach dem Öffnen der Lieferung, wenn das Bestellte nicht im Paket ist.

    Ersatmal die Definition einer Anscheinwaffe. Munition kann schon mal keine Waffe sein:

    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen
    ...
    1.6
    Anscheinswaffen
    Anscheinswaffen sind
    1.6.1
    Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
    1.6.2
    Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
    1.6.3
    unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
    Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

    Munition sind keine (Schuss-) Waffen oder den Waffen gleichgestellten Gegenstände. Sie sind halt Munition, die sich in Patronenmunition, Pyrotechnische- Kartuschenmunition usw. untergliedert.

    Was aber als Munition gilt, ist klar definiert:

    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen
    ...
    Unterabschnitt 3:
    Munition und Geschosse
    1.
    Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
    1.1
    Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),
    1.2
    Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),
    1.3
    hülsenlose Munition (Ladung mit oder ohne Geschoss, wobei die Treibladung eine den Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines Gegenstandes nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 angepasste Form hat),
    1.4
    pyrotechnische Munition (dies sind Gegenstände, die Geschosse mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemischen [pyrotechnische Sätze] enthalten, die Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu gehört
    1.4.1
    pyrotechnische Patronenmunition (Patronenmunition, bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält),
    1.4.2
    unpatronierte pyrotechnische Munition (Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthalten),
    1.4.3
    mit der Antriebsvorrichtung fest verbundene pyrotechnische Munition.

    Munition muss also immer drei Komponeten enthalten, um als Munition zu gelten. Das wären: Hülse, Geschoss und Trebsatz. Eine Ausnahme stellen Flobertmunition dar, wo der Zündsatz gleichzeitig als Treibsatz gilt und Pulverpresslinge, sowie hülsenlose Munition und letztlich Kartuschenmunition, langläufig Platzpatronen genannt. Aber sobald da nichts zündfähiges oder explosives enthalten ist, ist es keine Munition.

    Daher ergibt sich - erfüllt es diese Ansprüche nicht, ist es keine Munition, die dem WaffG unterliegt. Das SpengG ist auch nicht zuständig, da weder ZH noch Treibmittel vorhanden sind. Somit gibt es auch keine Erlaubnispflicht. Dekopatronen bestehen nur aus einem frei zu erwerbenden Geschoss und einer ebenso freien Hülse. Dazu braucht es keine WBK mit eingetragenem Munitionserwerb.

    Zudem sollte jeder Polizist allein schon wegen seiner Dienstwaffe wenigstens ein bisschen sachkundig sein, und Dekopatronen mit abgeschlagenen ZH und/oder Querbohrung von scharfen Patronen zu unterscheiden.
    BTW: Aber genau aus diesem Grund warne ich vor Dekopatronen, die eben nicht als solche erkennbar sind. Man kann ja Dekos mit ausgewaschenem ZH und ohne Treibmittel leicht herstellen. Wer dann noch Sand in die Hülse füllt, damit es beim schütteln so schön rieselt, macht sich verdächtig und provoziert Ärger.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (16. Februar 2011 um 12:20)

  • Dekopatronen darf man sogar als Mobilee übers Baby-Bett hängen (wenn keine Bleigeschosse verwendet werden). Selbst Dein Neffe in der WG darf die haben. Auf jedem Fall von der Polizei wieder zurückverlangen und nicht auf das Angebot zur kostenlosen Vernichtung eingehen.

    Edit: Das mit dem Mobilee ist ernst gemeint, allerdings nur, dass man es darf, nicht dass man es soll. Sonst wächst da noch jemand heran, wie Sledge Hammer oder Victor Maynard.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von Markus30S (16. Februar 2011 um 13:09)

  • Hi Sylwester, :)

    sehr merkwürdige Geschichte. Ich glaub Dir kein Wort. Angebliches Gratisgeschenk, das man sich dann nicht mal ansieht. Insbesondere deshalb komisch, weil sogar der unbedarfteste Zehnjährige sofort einen Zusammenhang hergestellt hätte, zwischen den fehlenden Dekopatronen und der provisorischen Verpackung. So einen Würfel gibt es sicher nicht als Gratisgeschenk, denn der kostet bestimmt etwas. Auch Schneider kann es sich nicht leisten so etwas zu verschenken.

    So ein Ding macht man doch schon aus Neugier auf. Ein siebzehnjähriger Junge, der in einer WG lebt, in der die Betreuer einfach mal so nach scharfen Waffen suchen? Arg, bestimmt ein reizender Zeitgenosse. Sowohl Betreuer als auch Polizisten sind zu dämlich ein Loch in so einer Hülse zu sehen und die Patronen sofort als Deko zu erkennen? Dann würde ich dringend zu einem Besuch beim Augenarzt raten.

    Und dann kommst Du als Unbeteiligter auf eine Dienststelle, um die Sache zu klären und wirst ohne Grund einer Durchsuchung unterzogen? Früher brauchte man dafür Gründe. Und wenn Du selbst nie was ausgefressen hast, dann fehlt auch noch jede Grundlage.

    So ein Deko-Zeug wird nicht beschlagnahmt. Völlig deliktirrelevant und macht auch noch einen Haufen Ärger und Schreiberei. Kopier mal die Beschlagnahmebescheinigung, auf der die Patronen vermerkt sind. Ne, beim besten Willen nicht.

    Aber ich bewundere Deine Frechheit uns hier so einen Mist aufzutischen.

    Andreas :thumbdown:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.


  • Moin,

    na jetzt bin ich gespannt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß man sich so eine abstruse Geschichte ausdenkt. So ein Irrsinn kann nur das reale Leben verzapfen. Vor allen Dingen: Was hätte man denn davon sich sowas auzudenken....?

    Nebenbeibemerkt: Vielleicht ist der Neffe dort nicht in Ausbildung, sondern... naja... irgendwo, wo man Betreuer hat und der Themenstarter wollte das nicht so direkt raushauen... Was sich nu aber irgendwie erledigt hat..


    Zum Glück hat floppyk alles aufgeklärt. Ich bin mir auch ganz sicher, daß du dir keine Gedanken machen musst. Der B*lle war einfach unr ein inkompetenter Idiot :)

    MfG
    Bert

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Ja schon Sche*e, aber die Geschichte ist war und doofer zufälle, Habe mich ja auch gewundert warum Deko Patronen Beschlagnamt werden, deswegen bin ich ja zum revier hingegangen.

    Ja soweit habe ich in dem Moment nicht gedacht mit dem Verpackungsmaterial, das die dort drinne sind.

    Naja egal die sind legal, verlange sie denne zurück. Hoffentlich macht das die Polizei auch.


    Mein Neffe macht Elektriker :thumbsup:


    Sylwester

  • Hi Bert, :)

    Gründe fallen mir da ein paar ein. Aufmerksamkeit? Leute erzählen schon mal aus allen möglichen Motivationen heraus sehr seltsame Geschichten. Vielleicht auch um wieder mal Stimmung zu machen oder Ärger zu provozieren, mit dem Resultat mögliche verbale Entgleisungen zu provozieren?

    Und Du fällst auch noch als erster rein. Ich zitiere mal:

    "Der B*lle war einfach unr ein inkompetenter Idiot :) "


    LG Andreas :thumbup:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • also gegen mich lief auch schon ein verfahren wg verstoß gegen das waffengesetz und illegaler mun und bla bla bla, sollte deswegen zu einer anhörung.
    die illegalen waffen waren astgabelschleudern und die illegale mun waren stahlkugeln. das wurde natürlich eingestellt, aber eröffnet von unseren hochmotivierten und gut ausgebildeten freunden und helfern wird sowas schon!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Sollte sich daran auch nur die Hälfte als wahr bestätigen, wurde ich die nächsthöhere Instanz für den berteffenden Polizisten erfragen und doŕthin per Einschreiben einen Widerspruch gegen die angebl. Beschlagnahme und anderer Details- so sie denn verifizierbar sind-einreichen und gleichzeitig eine Eignungsüberprüfung für die Diensttauglichkeit des Herrn in grun verlangen.
    Das sind elementare Bürgerrechte , wie weit du damit kommst, wird wohl der Wahrheitsgehalt deiner Angaben bestimmen..
    Ich würde es tun.
    Es ist in sofern glaubhaft, das diese " Herren " sehr gern "Gott spielen" - wir hatte unlängst hier als Thema eine durchgeknallte Meinung eines Copzone- Schreibers, der sich als Gott sah.

    Gruß iwan

  • Es ist in sofern glaubhaft, das diese " Herren " sehr gern "Gott spielen" - wir hatte unlängst hier als Thema eine durchgeknallte Meinung eines Copzone- Schreibers, der sich als Gott sah.

    Einfach frech, diese Anmaßung!! :cursing:

    Ist zwar OT, aber dieses Problem hatte ich früher schon, als ich noch übers Wasser lief..... :whistling:

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Hi Bert, :)

    Und Du fällst auch noch als erster rein. Ich zitiere mal:

    "Der B*lle war einfach nur ein inkompetenter Idiot :) "


    LG Andreas :thumbup:


    +LACH+
    einer muss ja den Anfang machen und ich wollt auch mal der erste sein... äääähm.... :whistling:

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Die Betreuer Haben sein Zimmer nach Scharfen Waffen durchsucht wo er auf der Ausbildung war !!!

    Was für Betreuer? Und was fällt denen überhaupt ein in privateigentum rumzufummeln?? auch wenn man minderjährig ist gilt die unverletzbarkeit der Wohnung.
    Und wieso suchen die nur nach Waffen???

  • Einfach frech, diese Anmaßung!! :cursing:

    Ist zwar OT, aber dieses Problem hatte ich früher schon, als ich noch übers Wasser lief..... :whistling:

    ist mir egal wer dein vater ist, wenn ich am angeln bin läuft hier keiner über das wasser!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • geschätzte 90 % der Schreiber auf Copzone sehen sich als Gott an.

    Mußt du dir ja nur mal angucken wie die "abgehen", wenn das Thema Selbstverteidigung, SSW und KWS ins Spiel kommt.....


    Keine Macht dem Volke, so hätten die es gerne.


    Wobei auch "die Götter" mal gerne übertreiben........ aber das wird dann versucht zu vertuschen.... ich sag nur Tennessee Eisenberg in Regensburg...


    P.S. http://www.tennessee-eisenberg.de/

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).