Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 4.181 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2011 um 16:48) ist von HWJunkie.

  • Wenn du Glück hast kommt es durch den Zoll und gut ist.

    Wenn du Pech hast kommt ein Brief vom Zollamt in dem steht dann das weitere Vorgehen.

    Das wird aber mit sicherheit bei einer kleinen Geldstrafe bleiben,mit Knast brauchst du nicht zu rechnen.

    Also erst mal abwarten ob da was kommt oder nicht.


    Mal locker bleiben.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Und hackt mal nich so auf dem Kleinen rum.
    Kann ja nich jeder wissen, daß so ein Pillepallekram hier ein böser verbotener Gegenstand ist.
    Als ich das zum ersten mal hier gelesen habe, dachte ich, das sei ein Scherz. Vor ein paar Jahren hätt ich so ein Ding vielleicht auch ohen drüber nachzudenken bestellt.....

    Ist halt Spielzeug... ;)

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Nochmal: vorausgesetzt, Du hast bei Ebay.de (und nicht Ebay.com oder so) gekauft, dann solltest Du jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten können, da bereits das Einstellen der Ware durch den Verkäufer nicht rechtens gewesen sein dürfte.

    Wenn Du mit PayPal bezahlt hast, könnte das noch einfacher gehen. Siehe auch https://www.paypal-deutschland.de/sicherheit/sch…uferschutz.html :
    "Wenn Ihre bei eBay gekauften Artikel nicht ankommen oder ganz anders sind als beschrieben, dann greift der eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal. Dadurch ist es für Sie jetzt noch einfacher, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Das geht nun direkt in "Mein eBay"."
    Bei einer Ware, welche in Deutschland verboten ist und nicht als verboten gekennzeichnet ist, dürfte das auch greifen. Geld zurückholen, und der Verkäufer dürfte kein Interesse haben, die Ware abzuschicken.

  • ich bekomme ständig schleudern aus der ganzen welt,du hast gute chancen das der zoll das paket aus england nicht öffnet, aus usa werden all meine schleuderpakete geöffnet! die machen da ganz großes kino mit hin und herschicken und feststellen ob es eine waffe oder gar ein verbotener gegenstand ist.
    mich würde mal intressieren was passiert wenn wirklich so eine verbotene schleuder ankommt und der zoll sie erwischt, immerhin besitzt du sie ja nicht sondern der zoll.keine ahnung ob das als erwerb gilt wenn du den gegenstand nie in deinen händen hälst. halt uns mal auf dem laufenden.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • also erworben hat er sie so oder so. Das hat nix mit händen zu tun oder sichtung des gegenstandes, denn sonst wären ja alle armlosen oder blinden außerstande etwas erwerben zu können (jetzt mal übertrieben ^^) ein kaufvertrag ist entstanden als beide eingewillig haben den gegenstand zu ver/kaufen (einstellen bei ebay) und der zustimmung des Käufers (gebot/sofortkauf) - damit ist es ein rechtsgültiger kaufvertrag und gilt somit bereits als erworben (wertpapiere, internet spielsteine(casino), sonstige internet bezogene dieste "sichtet" man in dem sinne ja auch nicht vor ort, dennoch hat(oder kann) man sie erworben.

    Ich drück dir auf jedenfall die daumen, dass dir da nix passiert, denn ich finde ein paar bestimmungen einfach merkwürdig ... zwille mit armstütze LP mit Leuchtpunkt... usw. das ist alles mehr "kinderkram" bzw. die waffe wird dadurch ja nicht gefährlicher... wenn ich jemanden mit ner armbrust erschieße stirbt er bestimmt nicht schneller wenn ich ein leuchtpunktvisier dranhab..... mal so als beispiel :pinch:

  • Das erwerben im waffenrechtlichen Sinne tritt aber wirklich erst dann in Kraft, wenn du die tatsächliche Gewalt darüber hast.

    Theorethisch darfst du dir auch hundert Schrotflinten ohne WBK kaufen, nur musst du sie dann bei einem Berechtigten (z.B. Händler) einlagern.


    Und falls man dich wegen der Schleuder drankriegt. Dummstellen, du weißt von nichts, auf dem Bild sah man keine Schulterstütze, und ausserdem hast du soweiso was ganz anderes bestellen wollen. Und die deutsche Rechtslage kennst du auch nicht, dann kommst du mit Verbotsirrtum gut bei weg. :thumbup:

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!

  • dumm stellen ? das ist die lösung? xddalso ich weis ja nicht aber ein versuch ist es wert
    der händler hat noch nicht per email geatwortet ob er das paket jetzt verschikct oder nicht

    btw auf welcher inet seite kauft ihr eure legalen schleudern in amerika?

  • ich hab ebend die bestätigungs mail bekommen das dass paket abgeschickt wurde
    das heißt wohl jetzt hoffen das der zoll das paket nicht untersucht

    aber amns agte mir das alle pakete durch ein scanner laufen
    das heißt doch das die es endecken, oder nicht?

  • ich hab ebend die bestätigungs mail bekommen das dass paket abgeschickt wurde
    das heißt wohl jetzt hoffen das der zoll das paket nicht untersucht

    aber amns agte mir das alle pakete durch ein scanner laufen
    das heißt doch das die es endecken, oder nicht?

    Da kannst Du wohl nur abwarten.

    Die Frage ist: falls es durch den Zoll kommt, was dann? Annahme verweigern? Oder Paket annehmen und das Teil selbst vernichten oder von Behörden abholen lassen?

    So'n Wirbel um so ein Teil, was in anderen Ländern als Spielzeug verkauft wird.... aber das deutsche Waffenrecht, tja... :rolleyes:

  • Teddy: Einfach mal abwarten was passiert. Ändern kannst du jetzt eh nichts mehr. Nicht jedes Paket wird durchleuchtet. Nur wenn was von "Kriesenländern" kommt oder der Absender bwz Empfänger nicht ganz koscher ist. Nach den Paketbomben in letzter Zeit, wird es wohl etwas genauer ablaufen. Wenn Behördlich etwas kommt entweder standhaft Lügen oder Kleinlaut zugeben.


    Und überprüfe mal deine schreibweise. Teilweise kann das ja keiner lesen.

  • Na Bitte halt uns am Laufenden :)

    Würde mich interessieren, ob das Rauskommt/Ob es Geld kostet :)
    Ansonsten:
    Viel Glück :knast: :knast: :smash: Hoffentlich ist der Zoll so: Nichts Hören, nichts sehen, nichts Sagen, dann gehts nicht hinter die Schwedischen gardinen :D :new15:

    Wenn ich was falsches gesagt hab, behaupte ich das Gegenteil!
    Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der Menscheit

  • Solltest du dich sehr ängstigen wegen Gefängnisstrafe oder so, bleib locker. Außer ner Zahnbürste brauchst du keine persönlichen Sachen, es wird dir alles gestellt.


    Mann mach nicht son Gesicht. Bei der Verbrechenslage in D nehmen die dich gar nicht für voll, sollten sie dich zum Zoll einbestellen - ich hätte dort spontan Zuckungen im Gesicht und nen Sprachfehler.

    Der Beamte muß froh sein wenn du wieder abhaust, denk drüber nach!

    Gruß
    iwan

  • Ich sehe es auch so wie Meister iwan.... abwarten, und keine Panik schieben.

    Ich hoffe für Dich, dass dieser Fehlgriff glimpflich ausgeht.

    Kann Dir aber für die Zukunft nur raten - wenn Du irgendwas an Waffen kaufen willst (egal, wie harmlos es einem erscheinen mag), dann frag' besser vorher um Rat, wenn Du Dir rechtlich nicht 100pro sicher bist, z.Bsp. hier im Forum. Es gibt hier zum Glück genug Leute, die sich in Sachen Waffenrecht besser auskennen als Du und ich und die gern mit ihrem Wissen helfen - sowas sollte man nutzen. :thumbup:

  • Also hier wird ja ein Wind gemacht wegen so einer Zwille.Als ich klein war sind wir überall damit rumgerannt(ohne Armstütze natürlich).Und das war zu DDR-Zeiten.Also wenn jemand deswegen eingesperrt wird....,da würden einem ja die Worte fehlen.Ware Verbrecher(Kinderschänder ect.) denen muss das Handwerk gelegt werden und zwar für immer.Und wir Schleuderer gehen ja nur unserem Sport nach und das sehr verantwortungsvoll.Und mal ehrlich,was will man den mit einer Zwille anrichten!?Sorry,aber musst ich einfach mal loswerden.

  • Hiho
    ich zitiere hier das mitglied Sparky aus einem anderen thread, aus dem grund das derjenege um den es sich hier handelt auch am besten wissen sollte (und der post auf mich relevant erscheint

    "Hi, :)
    das "Erwerben" im Sinne des Waffengesetzes ist nicht mit dem "Erwerben" im kaufmännischen Sinne, also zum Beispiel des BGB, gleichzusetzen. Deshalb ist hier wohl so ein Durcheinander entstanden.

    Im Thema in dem es um die Schleuder ging, wäre es ganz einfach für den Fragesteller durch einen strafbefreienden Rücktritt (§ 24 StGB) aus dem Bereich der Strafbarkeit wieder heraus zu kommen.

    Wenn der Zoll das Päckchen abfängt, geht der Sachverhalt direkt zur Zollfahndung. Auf keinen Fall das Paket annehmen und sich freuen, dass es geklappt hat. Das ihm der Postbote das Paket aushändigt, das heißt nicht, das die Zollfahndung keine Kenntnis davon hat.
    Er sollte umgehend mit der Zollfahndung, die für seinen Bereich zuständig ist, bevor das Paket bei ihm ist, in Kontakt treten und den Sachverhalt schildern, ebenso seine Angst sich jetzt strafbar zu machen, obwohl ihm nicht bewusst war, dass diese Schleuder in dieser Ausführung hier verboten ist. Damit entfällt der Vorsatz hinsichtlich des Erwerbs.

    Keine Angst, es passiert nichts weiter. Das Päckchen wird vom Zoll zurück geschickt.

    LG Andreas :) " Zitat ende