Hallo,
Ich habe letztens im Baumarkt ein nettes Messer mit 2 Klingen für 10€ gesehen, voll aus Metall, sieht recht gut aus, und hat eben eine Cutter-Klinge, und eine Normale Klinge, KWB steht drauf, ich geh mal davon aus dass das der Hersteller ist. Ich dachte mir wunderbar, bei 10€ kann ich nicht viel falsch machen, und habs mitgenommen.
Tatsächlich bin ich inzwischen auch ziemlich begeistert von dem Messer, da ich je nach Verwendungszweck die Cutterklinge zb. zum Folienschneiden, und die andere Klinge z.b. zum Holzschnitzen, Gummischneiden oder Hebelarbeiten benutzen kann.
Das Messer ist recht massiv, stabil und insgesamt so ziemlich unkaputtbar, und des ist nicht schwer zu erkennen dass es als Arbeitsmesser entworfen und Hergestellt wurde.
Nun mein Problem: Die Klingen lassen sich beide einhändig öffnen, daher ist es doch ein Einhandmesser, und somit verboten oder? Die Einhandöffnung ist meiner Meinung nach aber auch zwingend erforderlich, da ich oft mit einer Hand etwas festhalten muss, während ich mit der anderen das Messer heraushol und öffne.
Wenn mich nun jemand kontrolliert, und das Messer findet, bekomm ich dann Ärger? Denn das Messer ist (meiner Meinung nach zumindest) klar als Arbeitsmesser zu erkennen, im Baumarkt gekauft, und in meinem Arbeitsbereich, der Landwirtschaft, brauche ich auch ständig ein Messer bei mir, da es oft irgendwas zu schneiden gibt.
Wenn es hilft kann ich auch ein paar Bilder hochladen.
Gruß,
Trueshot
P.S: Beide Klingen lassen sich einhändig Öffnen, aber NUR DIE CUTTERKLINGE BESITZT EINEN VORSPRUNG FÜR DEN DAUMEN! Die andere Klinge hat lediglich ein Ovales Loch im oberen Bereich. Ist das auch ausschlaggebend?