F-Schalldämpfer

Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 8.403 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. August 2015 um 03:03) ist von Torben.

  • So sehe ich das auch.
    Da die Zweckbestimmung als freier SD offensichtlich sein muss, muss der SD auch als SD für freie Waffen gekennzeichnet sein, damit er nicht als SD für erlaubnispflichtige Waffen verwechselt werden kann. Letzteres ist eben erlaubnispflichtig.

  • jedenfalls ist die f kennzeichnung auf einem sd unsinn, da er keine energie speichern und transformieren kann. eine kennzeichnungspflicht für sds besteht nicht. jedenfalls ist im waffengesetz keine zu finden. was auf einem sd zu lesen und wie stabil er gebaut ist, entscheidet der hersteller.
    diese diskussion haben wir aber nun zum xten mal hier im forum.

  • das ist gesetzlich nicht geregelt. sonst such mir bitte die passage raus.

    nochmal F bedeutet energie kleiner als 7,5 joule. ein schalldämpfer ist ein rohr, welches im gegensatz zu einem gewehr oder einer pistole keine energie speichern und transformieren kann.

    edit:
    das ganze bezieht sich natürlich nur auf sds bis zum kaliber 6,35mm. darüber hinaus dürfte klar sein, dass die waffe nicht unter 7,5 joule kommt.
    deshalb gibt es hier auch dämpfer die in anderen ländern für feuerwaffen genutzt werden frei ab 18 jahren. die dämpfer werden erst wbk pflichtig, wenn sie vor eine waffe mit mehr als 7,5 joule
    geschraubt werden und dann ist auch egal was da drauf steht.

    Einmal editiert, zuletzt von Kai (6. Januar 2011 um 17:08)

  • Ich habe auch nicht geschrieben, dass ein F drauf sein muss. Er muss gegenüber einem erlaubnispflichtigen SD unterscheidbar sein. Auf den gängigen ist ja auch nur der Hinweis - Benutzung nur mit F-Waffen. Es ist nicht das Prüfzeichen :F:
    Wenn wir uns darauf einigen könnten, dass SD nicht explizit das :F im Fünfeck als Prüfzeichen für Schusswaffen, sondern eine anderweitige Kennzeichnung zur Abgrenzung der Erlaubnispflichtigen tragen müssen, reicht es.

  • darauf können wir uns schon mal einigen.

    allerdings ist der hinweis auf dem sd, egal wie er denn nun formuliert ist, eine reine absicherungsmaßnahme des händlers bzw. herstellers.

    hersteller wie parker hale, sak, holden und selbst weihrauch bauen keine schalldämpfer extra für den deutschen markt. die sind alle bis auf den aufdruck identisch.
    es liegt somit in der verantwortung des nutzers, ob der sd erlaubnispflichtig wird oder nicht.

    es gibt somit bis zum kaliber 6,35 keinen erlaubnispflichtigen sd, solange er nicht an einer waffe mit mehr als 7,5 joule angebracht worden ist, es sei denn der hersteller
    hat ausdrücklich formuliert, dass sein produkt nicht für F waffen gedacht ist.

  • Mein Vorschlag für den Aufdruck an einem Schalldämpfer:
    "max. Belastung 7,5 J"
    (oder entsprechend bei SDs für stärkere Waffen)

    Gruß Wolfgang
    ("Takuan")

    PS: für ein wurffähiges, gefrorenes halbes Hähnchen gilt die Verwendung als freie Waffe ohne "F"nur, wenn es vor 1970 oder in der ehemaligen DDR hergestellt wurde.
    PS/2: wieso muss ich gerade an das "Jodeldiplom" von Loriot denken?

    ernsthafter Freizeitschütze

    Einmal editiert, zuletzt von Takuan (6. Januar 2011 um 17:58)

  • hersteller wie parker hale, sak, holden und selbst weihrauch bauen keine schalldämpfer extra für den deutschen markt. die sind alle bis auf den aufdruck identisch.


    Das ist bekannt aber waffenrechtlich entscheidend, wie ich oben ausgeführt habe.
    Allerdings betrifft das wenige Typen. Viele Dämpfer werden von vorne herein nur als LG-Dämpfer hergestellt.

  • du kannst vorschlagen was du willst. es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und man muss vielleicht auch nicht alles bis ins kleinste festlegen.

  • du kannst vorschlagen was du willst


    So ist es. Vorschläge unsereins werden kaum in ein Gestz einfließen. Die Dinger sind nun mal gekennzeichnet für die Verwendung am F-Waffen. Da steht eben nicht drauf, nur für Waffen bis 7,5 J.
    Ob Absicht oder in Unkenntnis der freien, alten nicht-F Gewehre weiß ich nicht.

  • Zitat

    Allerdings betrifft das wenige Typen. Viele Dämpfer werden von vorne herein nur als LG-Dämpfer hergestellt.

    das betrifft alle sds, die hier verkauft werden, da sie alle auch an luftdruckwaffen über 7,5 joule angebracht werden können (beispiel UK).


    die kennzeichnung ist eine absicherung des herstellers sowie eine information für den kunden aber keine gesetzliche vorgabe. sie ist damit nicht zwingend erforderlich, aber es
    ist schon besser wenn etwas in der richtung vermerkt ist, da es dann eindeutig(er) ist.

    du kannst mich nur überzeugen, wenn du mir aus dem waffengesetz den entsprechenden abschnitt nennst, indem geschrieben steht, dass und wie sds in deutschland gekennzeichnet werden müssen. ;)

  • Die Dinger sind nun mal gekennzeichnet für die Verwendung am F-Waffen. Da steht eben nicht drauf, nur für Waffen bis 7,5 J.

    Wäre ja aber beides falsch, da sie ja auch auf freien Waffen über 7,5 und ohne F erlaubt sein müssten.
    Theoretisch bräuchten die SDs dann ja auch keine Kennzeichnung wenn sie (ungekennzeichneten) Waffen vor 1970 gleichgestellt sind. ???

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Ich habe mehrere Schalldämpfer (Umarex, Weihrauch, SAK) und auf allen ist das amtliche F im Fünfeck abgebildet, auch wenn der von SAK problemlos mit KK funktionieren dürfte.

    Laut Gesetzt handelt es sich bei einem LG-Schalldämpfer um ein eigenständiges LG und damit müssen auch alle Vorschriften, Regeln und Gesetze für LGs befolgt werden. Bei der PTB müsste der Tester den SD vors Geschwindigkeitsmessgerät halten und laut "Peng" rufen, wenn <7.5 J, dann darf das "F" darauf. Dass das ganze unlogisch und lächerlich ist liegt nur am Gesetz zur Gleichstellung. Falls ich mit der Auslegung des Gleichstellungsparagraphen falsch liege, dann soll endlich mal jemand ein einziges Argument dagegen nennen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Laut Gesetzt handelt es sich bei einem LG-Schalldämpfer um ein eigenständiges LG


    Nein.
    Denn er beschleunigt kein Geschoss und führt es nichtmal in einem Rohr.
    Er ist lediglich gleichgestellt, mehr nicht.

    Die Gleichstellung betrifft nur Herstellung und Besitz, jedoch keine Zulassung.
    Kein SD muss ein Zulassungsverfahren über sich ergehen lassen.
    Es gibt einige freie LG-Dämpfer, die auch für ein kk nutzbar wären, diese sind aber nur dank ihrer Aufschrift frei erwerbbar.
    Müssten sie zugelassen werden, dann würde ihre Verwendbarkeit an erlaubnispflichtigen Waffen diese Zulassung als freier SD verhindern.


    Stefan

  • es ist theoretisch denkbar sich einen parker hale sd aus uk schicken zu lassen (kostet da auch nur die hälfte). rechtlich dürfte nichts passieren, solange er sich nicht an einer wbk pflichtigen waffe befindet. allerdings rate ich niemanden es darauf ankommen zu lassen.

  • Zitat

    rechtlich dürfte nichts passieren, solange er sich nicht an einer wbk pflichtigen waffe befindet.


    Falsch, würde ich sagen.
    Da seine Bestimmung für freie Luftdruckwaffen nicht feststeht, ist er erstmal erlaubnispflichtig.
    Erst wenn durch Aufschrift oder Konstruktion die Bestimmung klar ist, ist er frei erwerbbar.

    Die Montage an einer erlaubnispflichtigen Waffe ändert absolut nichts an der Bestimmung eines Dämpfers.
    Ein <0,5J-Softairdämpfer wird ja schließlich nicht zu einem erlaubnispflichtigen Gegenstand, wenn man ihn an ein Vollauto-AK47 dranschraubt.
    Das liegt aber nicht daran, dass er daran nicht funktioniert.


    Stefan

  • und wo steht jetzt geschrieben, dass die bestimmung auf den dämpfer gedruckt werden muss?
    die bestimmung ergibt sich bis jetzt nur aus der verwendung. die sache wäre eindeutig, wenn
    ein hersteller explizit vorschreibt, dass sein sd nur für waffen über 7,5 joule verwendet werden soll.

  • Die Bestimmung ergibt sich nicht aus der Verwendung.
    Wichtig ist im WaffG nur, wofür etwas gedacht ist, deshalb sind z.B. Butterflys, Einhandmesser und sonstige für den Kampf gedachte Messer auch dann noch ganz böse, wenn sie zum Brotschneiden verwendet werden.
    Nach deiner Lesart wäre eine Atomgranate in dem Augenblick legal, wo sie nur als Briefbeschwerer verwendet wird.
    Ist sie aber nicht, denn ihre Bestimmung ist Massenvernichtung, obwohl noch nie eine dafür verwendet wurde.


    Stefan

  • und wo steht jetzt geschrieben, dass die bestimmung auf den dämpfer gedruckt werden muss?


    HW hat Recht. Waffen, die nicht von der Erlabunispflicht freigestellt werden, sind auch erlaubnispflichtig. Ein LG oder SSW ohne Kennzeichnung ist auch erlaubnispflichtig. Es sei denn, es ist mit einem F pder PTB kennzeichnet. Sinngemäß gibt es auch für den SD. Ist er nicht gekennzeichnet, ist er auch erlaubnispflichtig, da er prinzipiell eine Schusswaffe ist (gleichgestellt). Erst besondere Umstände machen diesen frei, wie auch jede andere Schusswaffe.
    Ich verstehe nicht, was daran so schwer ist.